Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Warten auf….?

Wie geht es nun weiter?

Nach Auslegung der Planunterlagen und Abgabe der Einwendungen durch Privatpersonen und der Träger öffentlicher Belange beginnt nun wieder die Zeit des Wartens auf den weiteren Ablauf des Verfahrens. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) wird die vorliegenden neuen und alten Stellungnahmen prüfen und  bewerten. Danach gibt es einige Möglichkeiten:

–         Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einer Neuauslage mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
–         Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einem Erörterungstermin. Alle, die Einwendungen schriftlich vorgebracht haben, werden dazu eingeladen.
–         Das GAA lädt sofort zum Erörterungstermin ein.
–         Das GAA stellt das Verfahren ruhend, da generelle Voraussetzungen für die Genehmigung (Bedarf, Zielabweichungsverfahren, Zuwegung, Abwasser,…)geklärt werden müssen.

Insgesamt sind schwerwiegende Einwendungen gegen das Verfahren erhoben worden. Der Landkreis Rotenburg, die Samtgemeinde Selsingen, die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, der NABU und die Bürgerinitiative fordern das GAA u.a. dazu auf, das Zielabweichungsverfahren zu erneuern. Die Samtgemeinde Selsingen spricht sogar von Täuschung beim Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2010. Die vollständigen Stellungnahmen der Samtgemeinde und Gemeinde Selsingen können als Download auf deren Homepage eingesehen werden (http://www.selsingen.de/2013/07/22/selsingen-lehnt-deponie-bau-weiter-ab/ ).

Entscheidend werden auch die Aussagen des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Bedarfssituation und Standortsuche für eine Deponie der Klasse1 in Niedersachsen sein. Es wird sich zeigen, ob die aktuelle Landesregierung andere Schwerpunkte wie die Vorgängerregierung setzt. Gleichzeitig hat die Firma Kriete Kaltrecycling Berufung gegen das Urteil des Landgereichtes Verden vom 29.05.2013 zur Zuwegung eingelegt.

Alle Einwender haben aktuell die Zeit, sich intensiv und detailliert auf den Erörterungstermin vorzubereiten. Die Vertretung durch Sachbeistände  ist dabei erlaubt, wobei der genaue Termin nicht absehbar ist. Man sollte die Zeit des Wartens mit der Vorbereitung nutzen. 

Sabine Meyer
Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel


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Stellungnahme zu der geplanten Deponie

In 5 Schritten zu einer Stellungnahme 

1
Informieren sie sich nochmals über das Vorhaben der Firma Kriete Kaltrecycling.
Lesen sie z.B. den „Bericht“ zu den von der Firma Kriete Kaltrecycling eingereichte Planungsunterlagen

(http://www.deponie-haassel.de/pdf/antrag2013/Bericht.pdf)

2
Informieren sie sich über das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
Diese finden sie auf;
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11318&_psmand=37
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11385&article_id=115152&_psmand=37 

3
Beachten Sie beim Verfassen der Stellungnahme, dass ihre Stellungnahme polarisiert und einen konfrontierenden Charakter hat. 

4
Ihre Stellungnahme könnte sich im wesentlichen aus zwei Abschnitte zusammen setzen; 

Der erste Abschnitt
Im ersten Abschnitt ist aus der eigenen Perspektive die Betroffenheit darzustellen. Hilfreich ist es dabei, sich an den Argumenten des Textes, zu dem man Stellung nimmt, zu orientieren und diese entsprechend zu be- oder widerlegen. 

Wichtig!
*       Eigene Argumente mit Fakten zu untermauern
*       Ihre Stellungnahme sollte immer auf sachlicher Ebene argumentieren.

Der zweite Abschnitt
Im zweiten Abschnitt können sie auf die mögliche Konsequenzen oder Folgen dieses Vorhaben (den Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel) hinweisen.

Wichtig
Hier ist ebenfalls auf eine sachliche Schreibweise zu achten und entsprechend dem Thema zu verfahren 

5
Wenn sie ihre Stellungnahme fertig gestellt haben, sollte dieser vor der Abgabe oder Versenden am besten noch einmal durch ein Dritter, (z.B. Nachbar, Freunde oder Verwandter) Korrektur gelesen werden.

Demonstration gegen die geplante Deponie in Haaßel

Heute, Dienstag den 11. Juni, findet um 18 Uhr in der Selsinger Sporthalle Im Sick eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zu der in Haaßel geplanten Bauschutt-Deponie der Klasse I statt. Ausrichter dieser Veranstaltung ist die Samtgemeinde Selsingen. Auf dem Podium werden Vertreter des Landkreises, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Firma Kriete, der Samtgemeinde und der BI vertreten sein.

Die Bürgerinitiative hat eine Demonstration gegen das Deponie Vorhaben angemeldet und würde sich sehr über eine rege Beteiligung  freuen. Sie bittet aber ausdrücklich um eine sachliche und friedliche Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Wenn auch Sie  friedlich an dieser Demonstration teilnehmen möchten sind Sie ab 16:30 Uhr herzlich eingeladen am Versammlungspunkt (der Brunnen) in Haaßel.

Die Bürgerinitiative gegen eine Deponie in Haaßel hofft auf viel Unterstützung aus der Bevölkerung „für unser gemeinsames Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potenziellen Naturschutzgebiet zu verhindern“.

Der geeignete Deponie Standort?

Deponien sollten an geignete Standorte gebaut werden.

Im Antrag der Firma Kriete Kaltrecycling steht hierzu folgendes:

Eignung des Standortes

Die Eignung des Standortes für eine Deponie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. Bei der Wahl des Standortes sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Randbedingungen für die Eignung eines Deponiestandortes gemäß DepV, Anhang 1, Kap. 1.1 zu berücksichtigen. Die Aufzählung der Punkte beinhaltet den Hinweis, in welchen Kapiteln dieses Antrages hierzu entsprechende Erläuterungen enthalten sind. Der Standort ist geeignet:“

Laut Deponieverordnung;

Ist das gelände geignet wenn die geologische und hydrologische Bedingungen des Gebietes einschließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m gegeben sind

Hierzu einige Bilder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bauschutt Deponie – Transparenz in Haaßel?

Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Zeitungsartikel vom 10. Mai 2013 in der BZ und ZZ „Kriete plant Transparenz in Haaßel“:

Der Geschäftsführer der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH Christian Ropers hat für das erneute Planfeststellungverfahren Transparenz angekündigt. Hierbei verwundert allerdings, dass beim demnächst stattfindenden „Runden Tisch“ (23.5.) lediglich die sowieso demnächst frei einsehbaren Planunterlagen vorgestellt werden sollen und die Presse erneut ausgeschlossen wird. Eine unabhängige Berichterstattung ist somit nicht erwünscht und die intransparente Tradition der bisherigen Zusammenkünfte wird fortgesetzt. Im Mai letzten Jahres haben die Teilnehmerdes damaligen Runden Tisches noch nicht einmal Unterlagen zur Vor- oder Nachbereitung erhalten. Auch die Kreispolitik wurde lediglich im nichtöffentlichen Kreisausschuss informiert und damit die interessierte Öffentlichkeit unberücksichtigt gelassen.

Zum neuen Genehmigungsantrag kann die Bürgerinitiative sich nicht konkret äußern, da er uns bisher noch nicht vorliegt. Die von Herrn Ropers angedeutete Verkleinerung der geplanten Deponiegrößejedoch hat nichts mit einer Einsicht nach den Protesten der Bürger zu tun,wie er betont, sondern beruht nur auf der Tatsache, dass man vorher ein Flurstück überplant hat, das sich nie im Eigentum der Seedorfer Firma befunden hat und das mittlerweile von der Gemeinde Selsingen erworben wurde und somit nicht mehr als Deponiefläche zur Verfügung steht.Wie dem veröffentlichten Schaubild zu entnehmen ist,sind trotz der Verkleinerung durch die aktuelle Planung mehr Flurstücke betroffen als vom Landkreis erworben wurden. Es wird demnach noch immer größer geplant als es dem Kreistag und der Samtgemeinde Selsingen im Rahmen des Flächenverkaufes im Jahr 2009 ursprünglich bekannt gemacht wurde.

Der nun für den neuen Genehmigungsantrag „drastisch zusammengestrichene“ Abfallkatalog war niemalsallein ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorhabens. Daneben war auch immer der aus vielerlei Gründen ungeeignete Standort das wichtigste Kriterium.

Weiterhin führt Herr Ropers „eine nicht unwesentliche CO2-Einsparung durch die Länge der Transportwege an. Nach unserem Ermessen ergäbe sich die größte CO2-Einsparung, wenn keine Deponie für den gesamten Elbe-Weser-Raum geplant und man sich auf den Bedarf im Landkreis Rotenburg (Wümme)  konzentrieren würde.

Herr Ropers zeigt sich verwundert darüber, dass die Landkreisvertreter keine Notwendigkeit für eine Bauschuttdeponie sehen. Ein Blick in den Kaufvertrag kann helfen. Es war dort lediglich eine „Bodendeponie“ vorgesehen. Die Errichtung einer solchen ist aber scheinbar nicht ausreichend profitabel. Den Versuch, die Rechte aus dem Kaufvertrag einseitig für die Firma Kriete Kaltrecycling zu erweitern, muss niemand unterstützen.

Weiterhin äußertder Geschäftsführer der Seedorfer Firma Unverständnis über die mehrheitlichen Meinungsäußerungen der  Kreispolitiker. Für die Bürgerinitiative gehört diesjedoch zum Grundverständnis einer demokratischen Regierungsform, wenn Politiker sich die berechtigten Einwendungen einer gesamten Region anhören, diese beurteilen und die für sie logische Schlussfolgerung daraus ziehen. Herr Ropers scheint vergessen zu haben, dass 2011 innerhalb von knapp drei Wochen eine Sammlung von 2000 Unterschriften den Unmut der Bevölkerung dokumentiert hat. Dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg liegen seither ca. 500 Einzeleinwendungen gegen das geplante Projekt vor. Es geht nicht nur um das Wohl einer einzelnen Firma, sondern um den Schutz der Menschen und der Natur vor Ort.

Die Bürgerinitiative möchte wirklich für Transparenz sorgen. Am 27. Mai im Feuerwehrhaus in Haaßel und am 28. Mai im Dorfgemeinschaftshaus in Anderlingen werden jeweils um 19.30 Uhr Bürgerversammlungen stattfinden. Als Themen stehen die Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des  Runden Tisches und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf dem Programm. Es sind ausdrücklich alle interessierten Bürger – auch aus anderen Gemeinden – und die Presse gerne gesehen.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann, Selsingen

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel


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Deponie Haaßel – Transparenz?

Kriete plant Transparenz in Haaßel

Gelesen in der Zevener Zeitung 9. Mai 2013

Seedorf/Haaßel. „Unsere überarbeiteten Planungen werden für jedermann einsehbar sein.“ Das verspricht Christian Ropers, Geschäftsführer der Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf, im Zusammenhang mit dem jüngst beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereichten, erneuten Antrag auf Errichtung einer Bauschutt-Deponie in Haaßel.

Lesen Sie hier bitte weiter


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Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Deponie Haaßel

Pressemitteilung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Gewerbeaufsichtsamt NiedersachsenErneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen Errichtung einer Deponie in Haaßel

Die Vorhabenträgerin Firma Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf hat jetzt ihre geänderten Planunterlagen für die Errichtung einer Deponie der Klasse DK I für Boden- und Bauschuttabfälle am Standort Haaßel beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Die Landesbehörde ist zuständig für das gesamte Planfeststellungsverfahren, das für die Genehmigung der Deponie erforderlich ist.

Das Planfeststellungsverfahren für die Deponie wird nun fortgesetzt. Bereits in 2011 hatten die ursprünglichen Deponiepläne für die Öffentlichkeit ausgelegen. Aufgrund der seinerzeit erhobenen zahlreichen Einwendungen hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ihre Pläne erheblich geändert. Insbesondere ist die Gesamtgröße der umzäunten Fläche auf knapp 10 ha reduziert worden. Davon beträgt die für die Ablagerung der Abfälle vorgesehene Fläche ca. 5,6 ha. Außerdem ist der Abfallkatalog für die Deponie zusammengestrichen worden. Viele Abfälle, die damals von der Öffentlichkeit beanstandet worden waren, sind nicht mehr enthalten. Hinsichtlich der umstrittenen Frage der Erschließung der geplanten Deponie über eine Straße des Landkreises weiß das Gewerbeaufsichtsamt, dass dazu ein zivilrechtlicher Streit zwischen der Vorhabenträgerin und dem Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden anhängig ist. Unabhängig davon ist aber die Behörde verpflichtet, das öffentlich rechtliche Verfahren durchzuführen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat beschlossen, aufgrund der zahlreichen Änderungen die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behörden- und Verbandsbeteiligung erneut durchzuführen.

In diesem sogenannten Anhörungsverfahren werden demnächst die gesamten Planunterlagen in der geänderten Fassung für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den Gemeinden Selsingen und Anderlingen ausgelegt. Parallel wird das Gewerbeaufsichtsamt die Unterlagen im Internet unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de mit der Möglichkeit zum Download einstellen.

Die Bürgerinitiative vor Ort erhält darüber hinaus eine CD mit dem kompletten Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit, mögliche Bedenken gegen das Vorhaben schriftlich vorzutragen. Die Fa. Kriete hat dem Gewerbeaufsichtsamt außerdem mitgeteilt, dass sie zeitnah zu einer Sitzung des Runden Tisches“ einladen wird.

Die genauen Termine für die Auslegung sowie die Fristen für Einwendungen werden noch öffentlich bekanntgegeben und auch über die Presse kommuniziert. Diese Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung soll tunlichst bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Nach Auswertung möglicher Einwendungen und Stellungnahmen von Verbänden schließt sich dann ein mündlicher Erörterungstermin unter Regie des Gewerbeaufsichtsamtes an.

Entscheidungen werden in diesem Anhörungsverfahren nicht getroffen. Erst danach wird die Behörde aufgrund des Ergebnisses der Anhörung entscheiden, ob die Deponie in Haaßel genehmigt werden kann. 

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg:

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist eine von 10 Landesbehörden für Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in Niedersachsen. In den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Uelzen und Dannenberg betreut das Amt insgesamt ca. 19.500 Betriebe. Im gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg also zwischen Celle und Cuxhaven – ist das Gewerbeaufsichtsamt für die Arzneimittelüberwachung zuständig. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für große technische Anlagen sowie Planfeststellungsverfahren für Deponien erfolgen häufig mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die rund 50 Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg verfügen über unterschiedliche Ausbildungen, die insgesamt eine kompetente und effiziente Verwaltung sicherstellen: darunter sind z.B. Chemiker, Physiker, Juristen, Lebensmitteltechnologen, Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker, Bergbauingenieure, Pharmazeuten, KFZ Meister, Wasserbauingenieure. Sie alle verfolgen durch Ausübung staatlicher Kontrolle und Beratung das Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und verbraucherfreundlichen niedersächsischen Wirtschaft. Weitere Informationen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung zum zweijährigen Bestehen der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Im April 2011 wurde während zweier Bürgerversammlungen in Haaßel und Anderlingen die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel gegründet. Auch zwei Jahre danach werden die Planungen für eine Deponie der Klasse 1 in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft in der Gemarkung Haaßel durch die Firma Kriete Kaltrecycling unverändert fortgesetzt.

Die BI versteht es als ihre Aufgabe die Allgemeinheit zu informieren, da die antragstellende Firma seit Mai 2012 keine allgemein zugänglichen Informationen über den Planungsstand mehr zur Verfügung stellt. Stattdessen wurde lediglich der Kreisausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) am 07.03.2013 in einer nichtöffentlichen Sitzung über die aktuellen Planungen informiert. Mehr Einblicke in den aktuellen Sachstand kann die Öffentlichkeit am 24.04.2013 erhalten. Dann findet der nächste Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden zur bisher nicht gesicherten Zuwegung zum geplanten Deponiegelände statt.

Die Firma aus Seedorf möchte sich im Klagewege eine Baulast für die Zuwegung, die der Kreistag im Dezember 2011 verweigert hat, sichern. Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0 (Lagerung unbelasteter Böden)?

Hierbei ist besonders die Liste der geladenen Zeugen interessant. Sie umfasst unter anderem den Landrat Hermann Luttmann, den Ersten Kreisrat Dr. Torsten Lühring und den Amtsleiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege Jürgen Cassier. Aus Sicht der BI stellt sich insbesondere die Frage, ob der Landkreis wirklich eine Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft für die Ablagerung von Asbest und anderen belasteten mineralischen Abfällen zur Verfügung stellen wollte oder, was aus unserer Sicht wahrscheinlicher ist, lediglich die Deponierung von Böden geplant war. Daher wird der Verlauf der Verhandlung richtungsweisend für den weiteren Fortgang der Deponieplanung sein.

Auch zwei Jahre nach Gründung der BI bitten wir die Bevölkerung um Unterstützung für unser Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potentiellen Naturschutzgebiet zu verhindern.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann,

Selsingen im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel