Stellungnahme der BI zur Online-Konsultation

Stellungnahme in der Online-Konsultation zum Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahren und ergänzendes Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Gemeinde Selsingen; Antragsteller: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf

(Diese Stellungnahme kann hier auch in PDF-Format abegerufen werden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

per Bekanntmachung vom 17.01.2022 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA)  darüber informiert, dass die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. – ergänzungsverfahren beantragt hat. Ziel dieses Verfahrens sollte es sein, die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit dem Urteil vom 04.07.2017 festgestellten Verfahrensfehler zu          beheben. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser (WRE) hat das OVG die fehlende Alternativenprüfung bemängelt.

Mit Schreiben vom 12.04.2022 hat die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel (BI) in dem Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren ausführlich Stellung bezogen. 

Am 23.11.2022 wurde vom GAA bekanntgemacht, dass gemäß § 5 Abs 2 und 4 PlanSiG der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird. Wesentliches Ziel dieses Verfahrensschritt ist es, rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen Einwendungen zu örtern. Die BI nimmt hiermit die Gelegenheit wahr und äußert sich zu den bereitgestellten Unterlagen.

1.  Verfehlen des Zieles des Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren

Der Kreistag der Landkreises Rotenburg (Wümme) hat nach Bewertung der vorgelegten Unterlagen das WRE am 17.03.2022 unter Verweis auf die begründete Entscheidung vom 10.06.2021 erneut verweigert.

In der Synopse der Einwendungen und Stellungnahmen (Synopse) gibt die Vorhabensträgerin (VT) in den Zeilen 72 bis 90 diesbezüglich Erwiderungen vor.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die VT u.a. mit den Stellungnahmen in Seite 2/4 den Zeilen 85, 86, und 89 bestätigt, dass Unterlagen, Berechnungen und Planungen bisher nicht vorlagen bzw. noch nicht vorliegen. Weshalb die VT in Kenntnis dieser Mängel trotzdem in der Zeile 72 ausführt, dass das WRE wäre vom Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) rechtswidrig abgelehnt worden, ist nicht nachvollziehbar.

Auch die weiteren Begründungen des Kreistages konnten durch die VT nicht zwingend entkräftet bzw. widerlegt werden.

Damit wird deutlich, dass auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen das WRE am 17.03.2022 durch den Kreistag berechtigt verweigert wurde. Das Verfahren muss mit veränderten Unterlagen wiederholt werden. Dabei sind die Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit zu wahren.

Zusätzlich ist die vorgelegte Alternativenprüfung nicht geeignet, den vom OVG festgestellten Verfahrensmangel zu heilen. Selbst der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat, auch in seinen Aufgabenbereichen als Untere Wasserhörde und Untere Naturschutzbehörde, ausgeführt, dass der Untersuchung eine Bewertung fehlt, ob die näher betrachteten Standorte für eine Deponie der Klasse 1 geeignet sind oder nicht. Auch fehlt eine vergleichende Prüfung der Alternativenstandorte  mit einer Bewertung.

Es muss also zwingend zur Heilung des Verfahrensmangels eine veränderte

Alternativenprüfung vorgelegt werden. Auch dabei sind die erneuten Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit zu beachten.

2.  Formale Fehler im Verfahrensschritt Online-Konsultation

In der Bekanntmachung vom 23.11.2022 hatte das GAA angekündigt, dass zu den bereitgestellten Unterlagen die Antragsunterlagen und die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen gehören. Die Stellungnahmen wurden in der Synopse aber lediglich ausschnittsweise dargestellt. Wichtige Aspekte der Einwendungen wurden durch Verkürzung des dargestellten Sachverhaltes nicht veröffentlicht und damit wurden diese Einwendungen sinnentfremdend dargestellt. Stellungnahmen der Vorhabensträgerin dazu fehlen somit ebenfalls.

Durch die verkürzte Darstellung sämtlicher Einwendungen und Stellungnahmen ist eine Erörterung von Stellungnahmen weiterer Einwender/TÖB nicht möglich, da deren Begründungen nicht vollständig nachzuvollziehen sind. Diese Online-Konsultation verfehlt damit das wesentliche Ziel der Erörterung nach dem VwVfG.

Bei den Einwendungen in der Zeilen 137 und 173 fehlt die Angabe des Einwenders/TÖB.

Dies ist ein wesentlicher Fehler im Aufbau der Synopse. Eine Erörterung nach VwVfG ist für den jeweiligen Einwender nicht darstellbar, da durch die Verkürzung in der Beschreibung der Einwendung eine Zuordnung nicht mehr möglich ist.

In der Stellungnahme vom 12.04.2022 hatten wir ausgeführt, dass die BI sich inhaltlich auf die Stellungnahmen der Gemeinde Anderlingen, der Gemeinde Seite 3/4 Selsingen, der Samtgemeinde Selsingen und dem NABU Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V. in dem Beteiligungsverfahren bezieht. Wir haben uns diesen Ausführungen ausdrücklich angeschlossen und sie zu einem Teil der eigenen Stellungnahme gemacht. Es ist daher nicht nachzuvollziehen wieso die BI als Einwender/TÖB „VB1“ in der Synopse teilweise nicht bei den Einwendungen der Einwender/TÖB „TB1“ (Gemeinde Anderlingen), Einwender/TÖB „TB2“ (Gemeinde Selsingen), Einwender/TÖB „TB3“ (Samtgemeinde Selsingen) und Einwender/TÖB „VB2“ (NABU Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V.)  aufgeführt wird.

Die Synopse ist somit fehlerhaft und unvollständig.

Zusätzlich sind einige Einwendungen der Gemeinde Anderlingen, der Gemeinde Selsingen und des NABU Kreisverbandes Bremervörde-Zeven e.V. überhaupt nicht in der Synopse enthalten. Eine Erörterung in der Online-Konsultation ist daher nicht möglich und nicht erfolgt.

Durch diese formalen Fehler der Online-Konsultation ist dieser Verfahrensschritt zwingend zu wiederholen. Dies wird mit diesem Schreiben durch die BI beantragt.

3. Stellungnahmen zu den Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH (VT) sowie der Stellungnahmen der Fachbehörden

Zu diversen in der Synopse dargestellten Stellungnahmen der VT und der Fachbehörden äußern wir uns durch eine Stellungnahme, die wir zur direkten Zuordnung in der zusätzlichen Spalte F in der Synopse ergänzt haben. Die entsprechende Datei fügen wir der Mail zu diesem Anschreiben bei.

Die Ausführungen der VT können rechtlich und inhaltlich nicht überzeugen.

Unsere vorgebrachten Einwendungen vom 12.04.2022 werden in vollem Umfang unverändert aufrecht gehalten. Dabei weisen wir insbesondere erneut auf die mangelhafte Qualität der Planungsunterlagen im gesamten bisherigen Planfeststellungsverfahren und die fehlende notwendige Qualität in Aufbau und Ausführung eines Fachbeitrages bei der vorgelegten Untersuchung von Standortalternativen hin. 

Zusätzlich werden unsere ergänzenden Hinweise und Einwendungen (Spalte F der beigefügten Datei) in das Verfahren eingebracht. 

Unsere Forderung, dass vor einer Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamtes über eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses die Vorlage zusätzlicher und veränderter Planungsunterlagen durch die Antragstellerin erfolgen muss, bleibt bestehen. Diese neuen Planunterlagen sind aufgrund der notwendigen erheblichen Änderungen in einem erneuten

Beteiligungsverfahren zur Prüfung vorzulegen. In diesem Verfahren sollte eine Komplettauslage aller Planungsunterlagen zur Prüfung erfolgen. Nur dadurch ist eine konsistente Bewertung des gesamten Vorhabens möglich.

Wir bitten, die vorstehenden Anregungen und Bedenken bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Walter Lemmermann       Reinhard Lindenberg          Sabine Meyer
Sprecher Bürgerinitiative Windershusen 3                   Duvenmoor 9
Duvenmoor 9                       27446 Anderlingen             27446 Selsingen

27446 Selsingen

 

 

Stellvertretend für die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel