Geplante Bauschuttdeponie – Standortauswahlverfahren nicht nachvollziehbar

Die mögliche Betreiberfirma der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel hat für den Herbst 2011 die Vorlage neuer Planungsunterlagen angekündigt.

 

Dies nimmt die Bürgerinitiative gegen dieses Vorhaben zum Anlass, auf das ungeeignete Standortauswahlverfahren hinzuweisen, das im Rahmen der Planung für eine Hausmülldeponie in den 1990er Jahren durchgeführt wurde und nun immer noch als Grundlage für die aktuelle Planung dient. Klaus-Peter Mehrkens (Anderlingen), Bernd Borchers (Haaßel) und Walter Lemmermann (Selsingen) geben für die Bürgerinitiative folgende Presseerklärung ab: 

Mitte der 1970er Jahre erwarb der Landkreis in Haaßel landwirtschaftliche Flächen, um dort später eine Hausmülldeponie zu errichten. Erst viel später wurde mit dem Teilabfallentsorgungsplan der Bezirksregierung für den Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 30.08.1988 die angebliche Legitimation des Deponiestandortes durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt. Bereits dieses Vorgehen, erst zu kaufen dann Jahre später zu prüfen und bei dieser Prüfung aus 28 Arealen ausgerechnet Haaßel mit der höchsten Punktzahl zu bewerten, ist zumindest sehr verwunderlich. 

Als generelles Ausschlusskriterium für eine Überprüfung eines möglichen Standortes wurde bereits 1988 das Vorhandensein von ökologisch wertvollen Gebieten gemäß Landesgutachten und des Raumordnungsprogramms des Landkreises Rotenburg (Wümme) genannt. 

Der Standort Haaßel erhielt 1988 nur deshalb die höchste Punktzahl, weil von einem ausreichenden geologischen Schutzpotential ausgegangen wurde. Bereits 1992 wurde allerdings bei der Planung für eine Hausmülldeponie von dem beauftragten Ingenieurbüro die nicht vorhandene Eignung des Standortes aufgrund der eingelagerten Sandlinsen bescheinigt. Hätte man heute diese und weitere Erkenntnisse in einer aktuellen Bewertung berücksichtigt, wäre Haaßel der Standort mit der geringsten Eignung. 

Die Berechnungen des alten Teilabfallentsorgungsplanes werden nun als Grundlage von der Landkreisverwaltung und vom Kreistag für den Flächenverkauf an die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH im Dezember 2009 angeführt. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass aufgrund der damals geltenden eigenen Kriterien das mittlerweile als Vorranggebiet für Natur und Landschaft eingestufte Gebiet heute von der Planung hätte ausgeschlossen werden müssen. Ebenso hat das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in seiner landesweiten Kartierung die Flächen als für den Naturschutz besonders wertvolle Biotopbereiche ausgewiesen. 

Die Bürgerinitiative fordert die Kreisverwaltung und die neuen Kreispolitiker parteiübergreifend zur Überprüfung ihrer Standortbeurteilung mit Hilfe von neutralen Fachleuten auf. Das Resultat sollte dann der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, damit eine sachbezogene Diskussion über die Suche nach dem bestmöglichen Standort für eine Bauschuttdeponie möglich ist. Mindestgrundlagen sollten die eigenen Ausschlusskriterien von 1988 sein. Bitte haben sie „Mut zur Verantwortung“ und berichtigen sie Ihre bisherige Fehleinschätzung. Lassen sie den Fehler nicht auf 30 Meter anwachsen.

Schreibe einen Kommentar