Änderungsplanfeststellungbeschluss Deponie Haaßel

Hervorgehoben

Am 15.11.2024 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Deponie erteilt.

Den Änderungsplanfeststellungsbeschluss können Sie hier herunterladen.

Damit sind laut Ansicht des GAA  durch das seit Februar 2022 laufende Planänderungsverfahren die Mängel, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 04.07.20217 festgestellt hat, geheilt. Die vollständigen Genehmigungsunterlagen können im Zeitraum vom 06.12.2024 bis 20.12.2024 über die Internetseite des GAA aufgerufen werden.

Ist damit der Einsatz gegen den Wahnsinn einer Deponie in einem Naturschutzgebiet vorbei?

Nein!

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel wird gemeinsam mit dem NABU Niedersachsen die Genehmigungsunterlagen prüfen und mit unserem Fachanwalt das weitere Vorgehen beraten. Nach Ende der Auslegungsfrist gibt es eine vierwöchige Frist zur Klageeinreichung.

Bereits der erste Blick in die Veröffentlichung des Beschlusses zeigt, dass das GAA alle berechtigten Einwendungen der BI, des NABU, der Gemeinden Selsingen und Anderlingen und der Samtgemeinde Selsingen abgewiesen hat. Die vorgelegte Alternativenprüfung wurde trotz angemahnter Schwächen für ausreichend erklärt. Auch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes und die Auswirkungen eines Deponiebetriebes darauf wurden weiterhin unterschiedlich beurteilt. Eine erneute Klage erscheint unausweichlich.

Wir geben nicht auf!

Es geht darum, einen wichtigen Naturraum und unsere Heimat zu schützen. Deshalb bitten wir um vielfältige Unterstützung, um die rechtlichen Schritte dauerhaft vollziehen zu können.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Angeordnetes Wasserrechtliches Einvernehmen

Hervorgehoben

Landkreis Rotenburg (Wümme) führt die Weisung des Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aus.

Pressemitteilung Landkreis ROW (22.05.2024)

Das Land Niedersachsen hat diese Weisung als Obere Wasserbehörde dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde erteilt.

Bekanntlich hatte der Kreistag am 10.06.2021 mit einer detaillierten Begründung das WRE abgelehnt und diese Ablehnung in den Folgejahren mehrfach bestätigt. Die zuständige Sachbearbeitung im MU hat nun aktuell mit einem Verweis auf eine abgeschlossene Prüfung der Ablehnungsgründe im Herbst 2021 die Weisung zur Erteilung des WRE angeordnet.

Weder die BI noch der NABU als klagender Naturschutzverband haben derzeit in diesem formalen Vorgang die Möglichkeit der Einflussnahme. Eine Überprüfung, ob die Weisung rechtlich ordnungsgemäß ist, kann erst ist einem möglichen Klageverfahren gegen einen späteren Beschluss im seit Januar 2022 laufenden Planänderungs- und ergänzungsverfahren erfolgen. Die Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel sieht bei der Weisung erhebliche Mängel, insbesondere da mit dem Stellungnahmen seit 2022 bedeutende Fakten, die auch das WER betreffen, in das Verfahren eingebracht wurden.

Die aktuelle Maßnahme des MU als übergeordnete Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg (GAA) lässt vermuten, dass weiterhin an einem Beschluss in dem Plangenehmigungsverfahren gearbeitet wird. Dabei ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen ergebnisoffen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis.

Wir müssen nun gespannt auf die die nächsten Verfahrensschritte warten. Eine erneute gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des GAA ist wahrscheinlich notwendig.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung des Landkreises vom 22.05.2024.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

Spendenkonto – Neue IBAN-Nummer

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Bitte beachten!

Unser BI – Spendenkonto hat eine neue IBAN-Nr. erhalten

Bürgerinitiative Haaßel
IBAN: DE31 2926 5747 7444 4107 00
Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG

Diese Kontonummer können Sie verwenden wenn Sie keine Spendenquittung benötigen.

Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen, dan verwenden Sie bitte unser Spendenkonto bei der Sparkasse Rotenburg.

IBAN: DE05 2415 1235 0075 2018 06
Sparkasse Rotenburg


Hintergrund der Änderung:
Durch die Fusion der Volksbanken Bremerhaven-Cuxland mit der Zevener Volksbank haben wir eine neue IBAN-Nr. erhalten.

Das Dutzend ist voll

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Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

Diesen Beitrag können Sie hier als PDF herunterladen.

 

Online-Konsultation räumt mit der Kritik an den Planungen nicht auf

Hervorgehoben

Am 12.04.2022 hatte die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie (BI) eine
sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Im Rahmen einer Online-Konsultation sollte nun über die Stellungnahmen und die
entsprechenden Erwiderungen der Firma Kriete Kaltrecyling GmbH erörtert werden.
Dies musste leider schriftlich erfolgen, da das GAA einen Erörterungstermin vor
Ort zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken abgelehnt hatte. Die BI kann diese
Entscheidung in Zeiten ohne Beschränkungen bei Großveranstaltungen nicht
nachvollziehen. Ein direkter Dialog wäre transparenter gewesen.

Im Dezember 2022 wurde ohne lange Ankündigung die Online-Konsultation gestartet.
Ärgerlich war der vom GAA gewählte Zeitraum über die Weihnachtstage und den
Jahreswechsel. Ein Austausch mit politischen Gremien war dadurch nicht möglich.

Auch der Blick in die Unterlagen, die in der Online-Konsultation zur Verfügung
gestellt wurden, verwunderte. Statt die Stellungnahmen und Einwendungen komplett
zu veröffentlichen, wurde in einer Synopse lediglich eine stark verkürzte
Version gewählt. Wichtige Aspekte der Stellungnahme der BI wurden nicht dargestellt.

Trotz dieser widrigen Umstände hat die BI am 12.01.2023 eine umfassende
kritische Stellungnahme abgegeben.

Diese kann man hier online nachlesen oder als PDF abrufen

Zu den einzelnen Stellungnahmen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hat sich die
BI direkt in der Synopse (Spalte F) geäußert.

Diese kann man hier als PDF abrufen und nachlesen

(Erläuterung: jeweils eine Seite ursprügliche
Einwendung mit Stellungnahme Kriete Kaltrecycling, nächste Seite Stellungnahme
GAA und Stellungnahme BI)

Die Gemeinden Anderlingen und Selsingen, die Samtgemeinde Selsingen und der NABU Kreisverband Bremervörde-Zeven haben ebenfalls ausführlich und kritisch
gegenüber dem GAA Stellung bezogen. Das gemeinsame Fazit lautet:

Die Ausführungen der Vorhabensträgerin können rechtlich und inhaltlich nicht
überzeugen. Vorgebrachte Einwendungen werden im vollem Umfang unverändert
aufrecht erhalten.

Es ist weiterhin die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem
Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis. Wir sind trotzdem
gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für
belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

 

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Deutliche Kritik an den Planungsunterlagen

Hervorgehoben

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie hat am 12.04.2022 eine sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Diese kann man hier nachlesen.

Diese Meinung wird von sämtlichen politischen Gremien der Region uneingeschränkt geteilt. Ohne Gegenstimmen und über alle Parteigrenzen hinweg, haben die Gemeinden Anderlingen und Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen ebenfalls deutliche Kritik an den Planungen geübt.

Auch der Kreistag des Landkreis Rotenburg (Wümme) hat bei nur einer Enthaltung ohne Gegenstimmen erneut das wasserrechtliche Einvernehmen versagt und die Untersuchung der Standortalternativen als ungeeignet eingestuft. Eindeutiger können die Signale aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) an das GAA nicht sein.

Nun ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und Einwendungen zu bewerten. Bereits beim anzusetzenden Erörterungstermin wird sich zeigen, wie mit den Sorgen einer gesamten Region umgegangen wird. Wir sind gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Jede Einwendung zählt!

Hervorgehoben

Machen Sie Ihren Protest deutlich und sichern Sie sich Ihre ‚Eintrittskarte‘ zum Erörterungstermin.

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Mit Ihrer Einwendung machen Sie Ihren Politikern und anderen Personen in Lüneburg, Hannover und Seedorf deutlich, dass die Deponieplanung falsch ist: Eine Deponie in einem Naturschutzgebiet ist und bleibt Wahnsinn! Jede Einwendung mehr hilft unserem Widerstand.

Eine Einwendung zu schreiben, ist einfacher als man denkt. Ein paar Zeilen reichen. Man hat damit seinen Einwand geltend gemacht und darf am späteren (nichtöffentlichen!) Erörterungstermin teilnehmen:

– Anschrift: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
– Betreff: Einwendungen zur Planänderung- bzw. ergänzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel der Fa. Kriete Kaltrecyling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
– Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, um die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04.07.2017 aufgeführten Planungsmängel zu heilen.

 – individuelle Begründung

 – Absender, Datum, Unterschrift

Das ist der aktuelle Stand

Vom 16.02. bis zum 15.03.2022 liegen die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für eine Deponie in der Gemarkung Haaßel zur Einsichtnahme in Selsingen und in Anderlingen aus. Bis zum 19.04.2022 ist die Frist zur Stellungnahme für Privatpersonen.

Die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die Samtgemeinde Selsingen und auch der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben bereits sehr kritische Stellungnahmen beschlossen oder werden dies absehbar noch tun. Selbstverständlich werden auch die Bürgerinitiative und der NABU sich ausführlich negativ zu den vorgelegten Unterlagen äußern.

Jetzt sind Sie gefragt

Es gilt nun, auch die Stimmung der direkt Betroffenen, der Anwohner, der Naturliebhaber und der Besorgten dem Gewerbeaufsichtsamt vorzutragen.

Ihrer Kreativität bei der Begründung sind keine Grenzen gesetzt.

Aus persönlichen Fragestellungen könnten sich Einwendungen ergeben: Sind Kinder durch die zunehmende Verkehrsbelastung gefährdet? Gibt es eine erhöhte Lärm- oder möglicherweise Staubbelästigung an Zufahrtstraßen? Bleibt der Wert der eigenen Immobilie erhalten?

Auch aus allgemeinen Fragen könnten sich Einwendungen ergeben: Kann eine Alternativenprüfung einen Standort in einem Naturschutzgebiet als Ergebnis haben? Wieso gibt es keine Komplettauslage der Unterlagen? Wieso wird die schlechte verkehrliche Erschließung nicht berücksichtigt?

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Verfahren ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Kampf gegen diese Deponie sich lohnt. Zusammen haben wir eine Chance, diesen Wahnsinn zu verhindern.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Anhörungsverfahren

Hervorgehoben

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mitgeteilt, dass die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH mit Schreiben vom 13.01.2022 Planänderungs- bzw.
ergänzungsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I (DK I) am Standort Haaßel in der Gemeinde Selsingen vorgelegt hat.
 
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden.
 
Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.

Die Kriete Kaltrecycling GmbH hat nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und zur Heilung der genannten Fehler ein Planänderungs- und ergänzungsverfahren bzw. ergänzendes Verfahren beantragt.
 
Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen kann man unter Genehmigungsverfahren nach dem KrWG | Nds. Gewerbeaufsicht (niedersachsen.de) einsehen.
 
Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie bittet alle Bürger bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit zu nutzen und sich mit einer Stellungnahme an diesem Verfahren zu beteiligen. Jeder der gegen diese Planung in einem Naturschutzgebiet ist, sollte dies gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt zu Ausdruck bringen.
 

Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel
 
 

Werden Sie aktiv und schützen Sie die Natur!

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis spätestens dem 19. April 2022,

  • beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
  • bei der Gemeinde Anderlingen, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
  • bei der Gemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen,

Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu der geplanten Deponie, schriftlich oder zur Niederschrift, erheben.

Tipps für ihre Stellungnahme
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Begrenzung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung einer Stellungnahme.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung aber erkennen lassen.

Sie sollten keine Angst vor dem „Unterlagenberg“ oder technischen Ausdrücken haben. Scheuen Sie sich nicht, bei Behörden oder Vorhabenträgern nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Sie können auch in der Stellungnahme auf Unklarheiten oder offene Fragen hinweisen.

Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand!

Weitere, sehr hilfreiche Tipps, finden Sie auf:

https://studyflix.de/deutsch/stellungnahme-schreiben-2746
https://lnv-bw.de/blog/2016/08/20/wie-schreibt-man-eine-stellungnahme/

Keine Deponie für Irgendwas!

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Musiker von Ton Steine Scherben besuchten Haaßel 

Während die Entscheidung über eine wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Deponie in die nächste Runde geht, hat Kreistagspolitiker Reinhard Lindenberg (WFB) Bandmitglieder von ‚Ton Steine Scherben‘ nach Zeven und Haaßel eingeladen. Mit dieser Band sind die Namen Rio Reiser und Claudia Roth eng verbunden, „Keine Macht für Niemand“ ist einer der bekanntesten Songtitel. 

Die Musiker von Ton Steine Scherben kämpfen seit 50 Jahren für soziale Gerechtigkeit und gegen die Profitgier der Mächtigen. Lindenberg engagiert seit zehn Jahren im Kreistag dafür, eine Deponie im Naturschutzgebiet Haaßeler Bruch zu verhindern. Die Arbeit der Bürgerinitiative (BI) sowie die fachlichen Einwände von Lindenberg haben wesentlich dazu beigetragen, das Deponie-Projekt bisher aufzuhalten. Lindenberg unterstützt nun die Ziele der BI mit einer besonderen Art der Öffentlichkeitsarbeit: Engagierte Personen der Zeitgeschichte sind eingeladen, sich vor Ort in Haaßel über den Sachverhalt zu informieren.

Am vergangenen Donnerstagabend lernte Lindenberg bei einem Konzert in Oldenburg Ton Steine Scherben-Gründungsmitglied Kai Sichtermann, deren Schlagzeuger Klaus „Funky“ Götzner sowie den neuen Sänger Tobias „Gymmick“ Hacker kennen. Die drei Musiker touren derzeit durch Deutschland, um mit ihren Konzerten auch für die neue Jubiläumskompilation „50 Jahre / Ton Steine Scherben“ die Werbetrommel zu rühren. Im Anschluss an das Konzert in Oldenburg ergab sich zwischen Lindenberg und den Musikern ein politisches Gespräch, u.a. kam die in Haaßel geplante Deponie zur Sprache. Die Musiker konnten kaum glauben, dass in einem Naturschutzgebiet eine Deponie entstehen sollte.

Hintergrund: Die Band Ton Steine Scherben (TSS) debutierte mit Sichtermann beim „Love + Peace Open Air“ auf der Ostseeinsel Fehmarn, kurz nachdem ebendort Jimi Hendrix das letzte Konzert seines Lebens absolviert hatte, und setzte sich ab 1970 persönlich dafür ein, Missstände zu benennen, um diese nach Möglichkeit zu beheben. TSS-Titel wie „Keine Macht für Niemand“, „Macht kaputt was euch kaputt macht“ und/oder „Mein Name ist Mensch“ sind heute Klassiker, und werden auch von jungen Leuten noch häufig gern gespielt. Original-Scherben-Sänger Rio Reiser starb 1996, nachdem er zehn Jahre eine erfolgreiche Solo-Karriere („König von Deutschland“, „Alles Lüge“) geführt hatte. Titel von Ton Steine Scherben wurden und werden oft von aktuellen Künstlern neuinterpretiert – siehe u.a. Bosse, Clueso, Klee, Jan Delay, Fettes Brot, Wir Sind Helden. Claudia Roth war eine Tour-Managerin der Band. Sie ist seit Oktober 2013 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Nach einigen Telefonaten am Freitagmorgen stand fest, dass die Musiker sich am Ort des Geschehens ein eigenes Urteil bilden wollten. Die Konzertroute wurde für ein Informationsgespräch und eine Besichtigung unterbrochen. Bei einem gemeinsamen Mittagessen in einem Hotel in Zeven ging Lindenberg auf die Fragen der Musiker ein. Anschließend ging es zum Haaßeler Bruch, um sich gemeinsam das Gelände anzusehen. Die drei Musiker konnten kaum glauben, dass die dortige Natur unter einem 30 m hohen Abfallberg verschwinden soll, wobei dann nicht ausgeschlossen ist, dass dort auch mineralische Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken gelagert werden könnten.

Statement von Kai Sichtermann: „Wir haben uns seit je her gegen den Vorrang von Kommerz eingesetzt. Das steckt unserer Band im Blut. In Zeiten des Klimawandels wäre es ein Verbrechen, intakte Natur zu zerstören. Noch mehr, wenn Abfall und Schutt wegen Geldgier die Natur verschlingen.“ https://deponie-haassel.de

https://www.scherben.net/bandgeschichte

 

Text / Foto: Ralf G. Poppe, Reinhard Lindenberg / Ralf G. Poppe

Deponieplanung in Haaßel

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Was ist wirklich rechtswidrig?

Bauschutt Deponie HaaßelDer Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung  vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 

 

Was wäre gewesen, wenn die Bevölkerung im Raum Selsingen nicht durch einen Leserbrief auf die ausgelegten Planungsunterlagen kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist aufgeschreckt worden wäre? Hätte die Fa. Kriete Kaltrecycling in Seedorf heute schon seit ca. 10 Jahren eine Deponie unter falschen Voraussetzungen   r e c h t s w i d r i g betrieben? 

Welche Entscheidungen wären getroffen worden, wenn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bei ihren früheren Entscheidungen (Kaufvertrag, Zielabweichungsverfahren) vollständig aufgeklärt worden wären. Aber die Politiker vor Ort haben damals den Ausführungen der Kreisverwaltung und des Landrats bedingungslos vertraut. Wo war der respektvolle Umgang mit diesem Vertrauen?

Nun gibt der Landrat an, dass der Landkreis keine Entscheidungen trifft. Eine Genehmigung würde das GAA in Lüneburg erteilen. Dies ist m.E. nur die halbe Wahrheit. Die Vorarbeit wurde in der Kreisverwaltung mit fragwürdiger Vorgehensweise geleistet. Sollen Zusagen gegenüber der Fa. Kriete oder Anderen erfüllt werden?

Die Folgeerscheinungen einer fragwürdigen Genehmigung zeigt das Beispiel des Entsorgens des Lagerstättenwassers aufgrund der Erdgasförderung im Raum Voelkersen der Fa. Wintershall/DEA.

Allen Beteiligten (GAA, Bergamt, IHK, Landkreisverwaltung, Umweltministerium Land  Niedersachsen und Firmen   Remondis und Zimmermann) sind die Unregelmäßigkeiten  bekannt. Aber die Zuständigkeit übernimmt scheinbar niemand. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich dies in der Mediathek des NDR „Markt im Dritten“ (Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?) vom 31.05.2021 um 20.15 Uhr ansehen. Ein warnendes Beispiel für Haaßel!

Rechtmäßigkeit ist nicht nur ein formaler Vorgang.

Es gilt auch das Richtige zu tun.

Zum Abschluss einer Legislaturperiode und vor der nächsten Wahl sollte man sich vor Augen halten:

Gib den Menschen Macht und du erkennst den Charakter.

 

Werner Cordes
Wiesenweg 6A
Selsingen

 

Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel

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Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel Johanna Zeul war zu Gast bei Stefan Raab im TV und trat beim Bundesvision Songcontest auf. Der Spiegel bescheinigte ihr online „Bester Auftritt: Johanna Zeul“, obwohl sie nicht gewann. Auch die Frankfurter Allgemeine und Süddeutsche Zeitung berichteten bereits äußerst positiv über die Sängerin. Kürzlich zog sie aus Berlin in die Nähe von Bremen. 

Zeul setzt sich aktiv für Natur- und Umweltschutz ein. Mit ihren Konzerten unterstützte sie Greenpeace. Sie trat bei ‚Fridays for Future‘-Aktivitäten für Luisa Neubauer auf und stand mit Udo Lindenberg auf der Bühne – der sie mit dem Panikpreis auszeichnete. Auf dem Weg nach Hamburg machte sie Station in Haaßel. Im Gepäck ein Bild als Geburtstagsgeschenk für Udo Lindenberg am kommenden Montag. 

Mit Ann-Christin Siemens und Reinhard Lindenberg besuchte sie das Gelände der geplanten Deponie in Haaßel, um sich vor Ort zu informieren. Zeul will es nicht hinnehmen, dass unsere Umwelt mehr und mehr zerstört wird. Sie möchte auf das Naturschutzgebiet aufmerksam machen, um es zu bewahren. Zu verhindern gilt, dass gerade dort eine Abfall-Deponie aufgeschüttet wird. Dafür steht sie nicht nur mit ihrem guten Namen, sondern auch mit ihrer neuen Single „Tütensuppe“, in der sie anprangert, dass soviel Abfall entsteht.

Vor Ort trug sie mit Ihrer Gitarre gleich eine Kostprobe daraus vor. „… Wir haben Augen, um zu sehenhaben nen Kopf, um zu verstehenwir haben Herzen, die nicht ruh’nwir haben Hände voll zu tun …“.

Zeuls Engagement für Natur- und Umweltschutz kommt nicht von ungefähr. Zeul ist Tochter von Thomas Felder, der sich als ‚schwäbischer Bob Dylan‘ einen Namen gemacht hat. Er gehört zu den prominenten Unterstützern der Proteste gegen das Bahnprojekt ‚Stuttgart 21‘.

Ann-Christin Siemens als junge Mutter und Mitglied der Bürgerinitiative sagt „Gerade ein Naturschutzgebiet ist ein denkbar ungünstiger Ort für eine solche Deponie. Das wäre eine kurzfristige Lösung. Ohne an eine Zukunft zu denken, in der wir und vor allem unsere Kinder  Naturschutz noch nötiger brauchen als jetzt.“

Reinhard Lindenberg: „Das ist hier gerade Thema der Lokalpolitik. Wir hätten die Sache schon lange vom Tisch haben können. Ich tue, was ich kann, um das Naturschutzgebiet zu retten. Leider fehlt mir im Kreistag noch die ausreichende Unterstützung dazu.“ 

Walter Lemmermann als Sprecher der BI: „Besonders bedauerlich ist, dass Abfälle aus dem Abbruch des AKW Stade auch gerade hier im Naturschutzgebiet landen könnten. Wenn die Deponie erst mal in Betrieb genommen ist, kann der Umweltminister anweisen, dass sowas hierher kommt.“

 

Wo die Natur noch in Ordnung ist

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Geduld und Einsatz zahlen sich aus

Störche im Naturschutzgebiet HaaßelIm Frühjahr 2012 wurde durch Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel auf dem Hofgrundstück des Landwirtes Uwe Winkelmann eine Storchennisthilfe aufgestellt. Unter fachlicher Begleitung des NABU-Storchenbeauftragten Hans-Heinrich Gerken wurde damals ein ausgemusterter Strommast in Eigenregie durch viele Mitstreiter zu einem Storchennest umgestaltet. 

In diesem Jahr zeigt sich nun, dass der Ort richtig gewählt wurde. Ein Storchenpaar hat das Nest bezogen. Alle Beteiligten hoffen nun auf Nachwuchs bei den Störchen und eine erfolgreiche Aufzucht.

Für die BI bestätigt sich erneut, dass das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ und sein Umfeld schützenswert sind. Mit den Grünlandstrukturen bieten sich Grundlagen als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.

Deshalb ist es so wichtig, dass das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ im Bestand gesichert bleibt. Bekanntlich läuft ein Normenkontrollverfahren mit dem Ziel, die Naturschutzgebietsverordnung für ungültig zu klären. Wahrscheinlich wünscht sich auch das Storchenpaar ein Naturschutzgebiet ohne Bauschuttdeponie. Nun ist die Kreisverwaltung und die Kreispolitik gefordert sich im Normenkontrollverfahren intensiv für den Erhalt der Naturschutzgebietsverordnung einzusetzen und die Klage abzuwehren.

Eine weitere verpasste Chance

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Klartext zu reden!

Am 30.März 2021 wurde in der ZZ ein Leserbreif von Walter Brandt aus Haaßel zur Kreistagssitzung am 25.03.2021 veröffentlicht.
Diser Leserbrief thematisiert die Gefahr der Ablagerung von AKW-Bauschutt in Haaßel.
(Diesen Leserbrief können Sie hier als PDF Downloaden)

 

Am 25. 3. 2021 bin ich nach Rotenburg zur Kreistagssitzung gefahren. Als Zuhörer wollte ich mich über die aktuellen Entwicklungen zur Deponieplanung in Haaßel informieren. Ich war gespannt auf die Meinungen und Redebeiträge der Kreistagsabgeordneten. Enttäuscht bin ich nach Hause gefahren.

Mit Mehrheit der CDU-Kreistagsfraktion wurde gleich zu Anfang der Sitzung der Tagesordnungspunkt ersatzlos gestrichen. Der CDU-Kreisvorsitzende Marco Mohrmann war auch dafür.

Es gab keine Diskussion über das unklare Hin- und Her von Umweltministerium und Gewerbeaufsichtsamt. Der Landrat wehrte sich gegen Hinweise für sein geplantes Gespräch mit dem Umweltminister. 

Jeder Versuch, die Kreistagsmitglieder, die Presse oder die Zuhörer zu informieren wurde abgeblockt. Sieht so eine offene Diskussion bei einem Streitthema aus? 

Aus der Samtgemeinde Selsingen hat dazu nur Reinhard Lindenberg gesprochen. Bis er mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung gestoppt wurde.

Dabei fing er an, über einen sehr wichtigen neuen Aspekt zu sprechen. Er versuchte die brandaktuelle Situation in Schleswig-Holstein zu schildern. Da der dortige Umweltminister keine Deponie für den Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel findet, hat er eine Zwangsannahme für bestehende Deponien der Klasse 1angeordnet. Begründet hat er dies mit Bundesrecht. Dies bedeutet, dass auch in Niedersachsen das Umweltministerium jederzeit das AKW-Abbruchmaterial einer Deponie in Haaßel zuweisen kann. Ohne Widerspruchsmöglichkeit vor Ort!

Ist dies der CDU-Mehrheit im Kreistag überhaupt klar? Hinterher hat keiner etwas gewusst. Hinterher will es keiner gewesen sein.  Hier erwarte ich eine eindeutige Aussage der Kreistagsabgeordneten aus der Samtgemeinde Selsingen und vom Landratskandidaten Marco Prietz. Und falls sie trotz dieser Gefahr keinen Einsatz gegen die Deponie zeigen, sollten man sie einfach nicht wählen.

Dem Umweltminister in Hannover sind die Vorgänge in Schleswig-Holstein sicherlich bekannt. Damit ist das Verhalten zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens in Haaßel auch nicht mehr verwunderlich. Es wird Platz für die Reste des AKW Stade benötigt. Die Wahrscheinlichkeit von möglicherweise belastetem Bauschutt aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in einem Naturschutzgebiet wird immer größer.

Über das fehlende wasserrechtliche Einvernehmen soll nun in der nächsten Kreistagssitzung im Juni entschieden werden. Dann werden wir sehen, wer kämpfen kann oder wer nur brav einer vorgegebenen Meinung folgt, um seine politische Karriere nicht zu gefährden.

Eine Deponie gehört nicht in ein Naturschutzgebiet und die Entscheidungen darüber gehören nicht hinter verschlossene Türen. Wer weiß dann noch, welcher Lobbyist mitredet und seinen Vorteil sucht.

Walter Brandt

Bankrotterklärung des Verfahrens

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Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Geld oder Natur?

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Gewinne privatisieren – zum Nachteil der Allgemeinheit?

Leserbrief Lenkungsgruppe BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Der Landkreis Stade hat im zuständigen Kreistagsausschuss in der letzten Woche über mögliche Deponiestandorte für Abfälle der Deponieklasse 1 gesprochen (Bericht im Stader Tageblatt am 19.02.2021). Anders als im Landkreis Rotenburg wurde offen über Erträge und Kosten diskutiert. Für eine Tonne Einlagerung von Abfällen der Klasse 1 wird von mindestens 30 € Ertrag gesprochen. Dem stehen ca. 16 € Kosten gegenüber.

Was würden diese Zahlen für die geplante Deponie in Haaßel bedeuten? Dort ist ein Ablagerungsvolumen von 640.000 m³ geplant. Dies entspricht bei ca. 1,8 Tonnen Gewicht pro m³ 1.150.000 t belasteter Bauabfall in Haaßel. Bei der im Landkreis Stade angenommen Gewinnspanne von 14 €/t wären dies 16 Millionen €.

Bei einer solchen Summe interessiert ein Naturschutzgebiet anscheinend nicht mehr. Auch eine Zuwegung über Kreisstraßen fernab von einer Autobahn quer durch Dörfer ist belanglos. Wer möchte nicht etwas von einer solchen Summe abhaben? Nun wird auch immer deutlicher, wieso der Antragsteller sich in diesem Verfahren die Unterstützung von einer Top-Anwaltskanzlei gönnt.

Und in Haaßel ist die Welt für den möglichen Betreiber noch besser. Er bekommt die direkte Zuwegung geschenkt und die Fläche erwirbt er für einen Kleinstbetrag. Weil der Abfall im Landkreis nicht reicht, soll dieser aus dem Elbe-Weser-Dreieck zusammengeholt werden.  

Wieso sind diese Informationen aktuell so wichtig?

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH versucht mit einem Normenkontrollverfahren die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ zu kippen. Und die Spitze unserer Kreisverwaltung möchte diesen „Vorgang“ ohne zusätzliche rechtliche Unterstützung abwickeln. Kann der Landrat aufgrund seines bisherigen Wirkens in dem gesamten Genehmigungsverfahren im Normenkontrollverfahren wirklich objektiv handeln?

Zusätzlich versucht das Gewerbeaufsicht Lüneburg, mit wohlwollender Begleitung durch den aktuellen Landrat, das noch offene wasserrechtliche Einvernehmen kurzfristig durchzudrücken. 

Wir fordern den Landratskandidaten und CDU- Kreistagsfraktionsvorsitzenden Marco Prietz und den Landtagsabgeordneten und CDU-Kreisvorsitzenden Marco Mohrmann auf, endlich öffentlich deutlich ihre Stellung in diesen Verfahren zu beziehen und aktiv zu handeln. Oder sind Offenheit und Bürgernähe am Ende nur Schlagworte im Wahlkampf?

In diesem Fall geht es nicht um Wählerstimmen, sondern um die Menschen und die Natur in der Samtgemeinde Selsingen. Diese sollten wichtiger sein als private Gewinne für Wenige.

Nebenbei bemerkt: Wieso sucht und betreibt der Landkreis eine mögliche Deponie nicht in Eigenregie wie es im Landkreis Stade geplant ist? Dort sollen die Gewinne zur Entlastung der Steuerzahler genutzt werden. 16 Millionen € könnte der Kreishaushalt gut gebrauchen. Will der Landkreis zugunsten eines Einzelunternehmens darauf verzichten?  

Selsingen, 20.02.2021

Nachdenkliche Jahrestage

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In der letzten Januarwoche gab es zwei Jahrestage, die eine besondere Bedeutung für die Gemeinden Selsingen und Anderlingen haben. Vor zehn Jahren am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Verkäufer den Kaufvertrag für das Deponiegelände in Haaßel unterzeichnet und vor fünf Jahren am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 erlassen. Beide Rechtsvorgänge sind bisher glücklicherweise noch nicht vollzogen worden, schweben aber weiterhin als Bedrohung über den Ortschaften der Samtgemeinde Selsingen.

Die politischen Gremien der Samtgemeinde Selsingen und der Gemeinden Anderlingen und Selsingen haben sich mehrfach parteiübergreifend und eindeutig gegen das geplante Vorhaben in einem Naturschutzgebiet ausgesprochen. Die Bedeutung des betroffenen Gebiets für die Natur wird immer deutlicher.

Die Kreispolitik sollte endlich den Mut und die Entschlossenheit zeigen, diese veralteten und mangelhaften Planungen zu den Akten zu legen. Der bisherige Landrat geht in den Ruhestand und er sollte dieses Vorhaben dorthin mitnehmen. Potentielle Nachfolger sollten den Mut zur Erneuerung haben und nicht die Fehler der Vergangenheit fortsetzen und decken. Ansonsten sind sie genauso schuldig an dem Verlust des schützenwerten Naturraumes wie die bisherigen Verantwortlichen im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Die IHK Stade fordert ein geregeltes Standortsuchverfahren für Deponieflächen. Wieso ist ein solches Suchverfahren nach aktuellen und allgemein akzeptierten Kriterien in unserem Landkreis nicht möglich? Wieso hält man an einer willkürlichen und veralteten Standortauswahl ohne naturschutzfachliche Betrachtung fest? Wieso lernt man nicht aus Fehlern und ist bereit diese zu berichtigen?
Ich wünsche mir bis zur Landratswahl im Jahr 2021, dass die Deponieplanungen im Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ endlich Geschichte sind. Alle Kandidaten auf das Landratsamt sollten zeigen, dass sie etwas für die Bürger bewegen wollen. Danach werden sie bei der Wahl beurteilt.


Das nächste Jubiläum, dass in diesem Zusammenhang begangen werden sollte, sind zehn Jahre Naturschutzgebiet ohne Deponie.


Walter Brandt, Haaßel

Traut sich der Landkreis?

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Quelle: Kreiszeitung.de – 18-09-2019

In der kommende Woche (39/2019) kommen die Pläne für eine Bauschuttdeponie Klasse 1 in Haaßel bei dem Kreistag auf den Tisch. Traut sich der Landkreis einen Rücktritt vom Verkauf der Flächen an Kriete Kaltrecycling aus Seedorf?

Die Anwälte der Kriete Kaltrecycling drohen bei einem Rücktritt mit weitere Prozesse und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.

Lesen Sie jetzt hier den gesamten Artikel

Haaßel – Naturschutz statt Mülldeponie

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Mitteilung der SPD-GRÜNE-WFB-Gruppe des Kreistages zum Besuch des geplanten Deponie-Standortes in Haaßel
(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)

SPD-Grüne-WFB Gruppe des Kreistages in Haaßel

Im Verlauf ihrer vor-Ort-Termine besichtigte die Kreistagsgruppe aus SPD, GRÜNEN und WFB jüngst den Standort der geplanten Deponie in Haaßel und das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, dass Naturschutzgebiet (NSG) und Deponiebetriebsfläche extrem nah beieinanderliegen und sich zum Teil gar überlappen.
Anlass der Besichtigung war das nach wie vor andauernde Klageverfahren der Deponie-Antragstellerin Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH (Kriete GmbH) gegen die Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) des Landkreises. Gesprächsthema war der Stand der einzelnen Verfahren und die Bewertung der in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen.
Als Mitglied der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie berichtete Reinhard Lindenberg vor Ort über das NSG und zusammenfassend über den Stand der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiegenehmigung und der NSG-VO.Im September 2014 wurde die Planung des NSG „Haaßeler Bruch“ öffentlich bekannt gegeben, die entsprechende NSG-Verordnung im Dezember 2014 vom Kreistag beschlossen.
Im Januar 2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg gegenüber Kriete GmbH eine positive Planfeststellung zum Bau der Deponie ausgesprochen und gleichzeitig den sofortigen Baubeginn genehmigt.Bürgerinitiative, Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), sowie die Gemeinden Anderlingen, Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen klagen seit März 2015 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Planfeststellung und haben einen Teilerfolg erzielt: Das OVG hat im Dezember 2015 entscheiden, dass der sofortige Baubeginn nicht gestattet ist und der Ausgang des Klageverfahrens abzuwarten ist.Im November 2015 hatte Landrat Luttmann noch vorgeschlagen, im geplanten NSG das Gebiet der geplanten Deponiebetriebsfläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Vorrangfläche für Abfallbeseitigung vorzusehen.
Dies hat die Mehrheitsgruppe bis auf weiteres verhindert und diese Vorrangfläche aus dem RROP herausgenommen.

Seit Januar 2016 geht die Kriete GmbH im Rahmen eines Normenkontrollverfahren (NKV) gegen das Naturschutzgebiet vor. Im NKV hat die Mehrheitsgruppe dafür gesorgt, dass die Kreisverwaltung externe Unterstützung erhält.

Der Ausgang des Verfahrens gegen die Planfeststellung ist noch offen. Eine kurzfristige Entscheidung ist nicht zu erwarten.
Der Ausgang des NKV gegen das Naturschutzgebiet ist ebenfalls noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass zunächst eine Entscheidung im NKV ergehen wird.“

In der nachfolgenden Besprechung stellten die Gruppenmitglieder übereinstimmend fest, in jeder Hinsicht die richtigen Entscheidungen – im Sinne des Naturschutzes und für die vor Ort betroffenen Menschen – getroffen zu haben.
Sie hoffen darauf, über diese Wahlperiode hinaus, das gemeinsame Ziel weiter verfolgen zu können.

(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

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(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Mensch

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(1) Ungeklärte „Sachverhalte/Wissenslücken“  zum Schutzgut Mensch

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Einladung zum Infoabend

am Freitag, 19. Juli 2024, ab 18:30 Uhr

Hof Meta Cordts Lüttje Stroot 1, 27446 Haaßel

Eine Deponie der Klasse 1, dessen Planung seit 13 Jahren nahezu unverändert ist, stellt einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar.

Wir möchten euch einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex der Deponieplanung geben. 

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Herzliche Einladung der Lenkungsgruppe

Am Freitag den 15. und Samstag den 16. Dezember 2023, findet jeweils in der Zeit von 16 bis 23 Uhr der Selsinger Weihnachtsmarkt statt.

Holt euch leckeren Apfelpunsch mit oder ohne Calvados aus unserer Bude und stimmt Euch gemütlich auf Weihnachten ein.

Wir freuen uns auf euch!

Eure Lenkungsgruppe der BI gegen die DepoNIE

EINLADUNG ZUM INFOABEND!

am Sonntag, 24. Juli 2022, ab 18:00 Uhr

am Brunnen in Haaßel

Wir möchten einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex Deponieplanung geben.

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie