Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

a) Methode

  • Verbreitung der Böden durch die Auswertung der Daten des NIBIS-Kartenservers (NIBIS 2010 Bodenübersichtskarte, Historische Karte)
  • Bohrungen im Rahmen von Bodenuntersuchungen In der Setzungsberechnung der GGU vom 04.10.2011 wird die Dichte des Deponiekörpers ungünstig mit 2,0 t/m3 angenommen. Die Berechnungen wurden mit einem Finiten Elemente Programm durchgeführt. Dazu wurde der Baugrund anhand der vorliegenden Bohrungen abge bildet. Der Ansatz der Steifemodule erfolgte nach Laboruntersuchungen des LWI (1989) und mit Berücksichtigung des Korrekturfaktors κ (kappa) nach DIN4019, Nr.9.3. Tabelle 1
  • Böschungsbruchberechnungen und Grundbruchnachweise

b) Derzeitiger Umweltzustand

Der Untersuchungsraum befindet sich in der naturräumlichen Einheit Bevener Geest, die zum Naturraum Zevener Geest gehört. Bei dieser handelt es sich um eine schwach reliefierte Grundmoräne mit flachen, zur Oste entwässernden Mulden. In den Mulden herrschen Flachmoorböden und Anmoorgleye vor, die auf den Geestplatten von Pseudogley Braunerden, Pseudogleyen und Podsolen abgelöst werden. Der Standort der geplanten Deponie wird von Pseudogleyen eingenommen. Die Sandböden weisen je nach Schluffgehalt eine geringe bis mittlere Verdichtungsempfindlichkeit auf. Die Pseudogley und Pseudogley-Podsolböden im Bereich des geplanten Deponiestandortes (überwiegend schwach schluffige Fein- und Mittelsande) haben eine geringe bis mittlere Fähigkeit, Schadstoffe zu binden.

Die Böden der landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen sind durch Entwässerung,
Verdichtung, Nährstoff- und Schadstoffeinträgen beeinträchtigt. Nördlich und östlich des
geplanten Deponiestandortes liegen historische Waldstandorte, deren Böden auf-
grund seines Natürlichkeitsgrades von besonderer Bedeutung ist.

c) Umweltauswirkungen

  • Anlagebedingter Verlust der ökologischen Bodenfunktion durch Überschüttung und Versiegelung von Böden auf rd. 7,59 ha
  • Anlagebedingter Verlust der ökologischen Bodenfunktion durch Überschüttung und Verdichtung auf rd. 6,9 ha (Deponiekörper). Unter der Kuppe der Deponie werden maximale Setzungen durch Auflast von rd. 65 cm an der Deponiebasis auftreten. Die Setzungen laufen zu den Böschungsfüßen aus
  • Baubedingte erhebliche Verlust der Bodenfunktionen durch die Verlegung der Leitungen in gering anthropogen überprägten Böden im nördlich angrenzenden Bereich
  • Baubedingte Verlust der Bodenfunktionen durch die Verlegung der Leitungen in vorbelasteten Bereichen (Straßen, Deponiegelände)
  • Verdichtung von Boden auf Baustellen- und Materiallagerflächen

d) Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen

  • Betriebliche Überwachung gem. Anh. 5 der DepV
  • Durchführung aller erforderlichen Messungen und Kontrollen gemäß Anhang 5, Nr. 3.2 der DepV in der Nachsorgephase nach Stilllegung der Deponie
  • Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, die den einschlägigen technischen Vorschriften und Verordnungen entsprechen (TA Lärm)
  • Erhalt standorttypischen Bodenmaterials und biologisch aktiven Oberbodens durch fachgerechtes Abräumen und getrennte Lagerung des Oberbodens vom übrigen Aushubmaterial gemäß DIN 18 300
  • Verringerung der Gefahr von Bodenverdichtungen durch Einhaltung der Vorgaben der DIN 18300, der DIN 18915 und der ZTV La-STB 99
  • Anlage von 2 Versuchsfelder und zusätzliche Begleitung durch einen unabhängigen anerkannten Baugrundgutachter zur Optimierung der geologischen Barriere unter Berücksichtigung zusätzlicher Parameter: Verformungsbeständigkeit, Steifigkeiten der Bodenschichten, Wasserverhältnisse, statische Anforderungen, Setzungszuschläge sowie Auflasten
  • Wiederherstellung weitgehend natürlicher Bodenverhältnisse und -funktionen, durch Bodenlockerung verdichteter Flächen (Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen) und Ansaat mit einer standorttypischen Rasenmischung
  • Sicherheitsleistung für die Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase zur Verhinderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit gemäß KrWG i. V. mit Anhang 5 Nr. 3.2 DepVe) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Entwicklung von Böden mit geringen Nutzungseinflüssen durch Anlage vonartenreichem Extensivgrünland auf Ackerstandorten auf 13,6 ha westlich derDeponie zur Verbesserung der Bodenfunktion
  • Anlage von Feuchtgrünlandstandorten innerhalb der für Kompensationsmaßnahmen vorgesehenen Gebietskulisse im Verhältnis von 1:2; außerhalb der Gebietskulisse in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde

f) ungeklärte Sachverhalte/Wissenslücken

  • fehlender Standsicherheitsnachweis (LK ROW, Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUSAGG))
Veröffentlicht: 14. Februar 2015

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