Informationen der BI


Deponie Haaßel – Aktueller Stand des Klageverfahrens

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Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am ….. weiterlesen


 

Informationen von der Bürgerinitiative gegen die Bauschuttdeponie in Haaßel.

29.April 2013

Am 24. April 2013 fand die Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Verden statt.
Den vollständigen Bericht zu dieser Verhandlung können Sie hier lesen.

Das Fazit der Bürgerinitiative zur dieser Gerichtsverhandlung:
„Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.“


15. April 2013

Mehr Einblicke in den aktuellen Sachstand kann die Öffentlichkeit am 24.04.2013 erhalten.Dann findet der nächste Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden zur bisher nicht gesicherten Zuwegung zum geplanten Deponiegelände  statt.

Die Firma aus Seedorf möchte sich im Klagewege eine Baulast für die Zuwegung,  die der Kreistag im Dezember 2011 verweigert hat,  sichern. Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0 (Lagerung unbelasteter Böden)?

Hierbei ist besonders die Liste der geladenen Zeugen interessant.
Sie umfasst unter anderem den  Landrat Hermann Luttmann, den Ersten Kreisrat Dr. Torsten Lühring und den Amtsleiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege Jürgen Cassier.

Aus Sicht der BI stellt sich insbesondere die Frage, ob der Landkreis wirklich eine Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft für die Ablagerung von Asbest und anderen belasteten mineralischen Abfällen zur Verfügung stellen wollte oder, was aus unserer Sicht wahrscheinlicher ist, lediglich die Deponierung von Böden geplant war.

Daher wird der Verlauf der Verhandlung richtungsweisend für den weiteren Fortgang  der Deponieplanung sein.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel treffen sich am 24.04.2013 um 8.30 Uhr am Brunnen in Haaßel um Fahrgemeinschaften zu bilden.


 

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