Angeordnetes Wasserrechtliches Einvernehmen

Hervorgehoben

Landkreis Rotenburg (Wümme) führt die Weisung des Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aus.

Pressemitteilung Landkreis ROW (22.05.2024)

Das Land Niedersachsen hat diese Weisung als Obere Wasserbehörde dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde erteilt.

Bekanntlich hatte der Kreistag am 10.06.2021 mit einer detaillierten Begründung das WRE abgelehnt und diese Ablehnung in den Folgejahren mehrfach bestätigt. Die zuständige Sachbearbeitung im MU hat nun aktuell mit einem Verweis auf eine abgeschlossene Prüfung der Ablehnungsgründe im Herbst 2021 die Weisung zur Erteilung des WRE angeordnet.

Weder die BI noch der NABU als klagender Naturschutzverband haben derzeit in diesem formalen Vorgang die Möglichkeit der Einflussnahme. Eine Überprüfung, ob die Weisung rechtlich ordnungsgemäß ist, kann erst ist einem möglichen Klageverfahren gegen einen späteren Beschluss im seit Januar 2022 laufenden Planänderungs- und ergänzungsverfahren erfolgen. Die Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel sieht bei der Weisung erhebliche Mängel, insbesondere da mit dem Stellungnahmen seit 2022 bedeutende Fakten, die auch das WER betreffen, in das Verfahren eingebracht wurden.

Die aktuelle Maßnahme des MU als übergeordnete Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg (GAA) lässt vermuten, dass weiterhin an einem Beschluss in dem Plangenehmigungsverfahren gearbeitet wird. Dabei ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen ergebnisoffen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis.

Wir müssen nun gespannt auf die die nächsten Verfahrensschritte warten. Eine erneute gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des GAA ist wahrscheinlich notwendig.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung des Landkreises vom 22.05.2024.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

Das Dutzend ist voll

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Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

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Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Jede Einwendung zählt!

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Machen Sie Ihren Protest deutlich und sichern Sie sich Ihre ‚Eintrittskarte‘ zum Erörterungstermin.

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Mit Ihrer Einwendung machen Sie Ihren Politikern und anderen Personen in Lüneburg, Hannover und Seedorf deutlich, dass die Deponieplanung falsch ist: Eine Deponie in einem Naturschutzgebiet ist und bleibt Wahnsinn! Jede Einwendung mehr hilft unserem Widerstand.

Eine Einwendung zu schreiben, ist einfacher als man denkt. Ein paar Zeilen reichen. Man hat damit seinen Einwand geltend gemacht und darf am späteren (nichtöffentlichen!) Erörterungstermin teilnehmen:

– Anschrift: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
– Betreff: Einwendungen zur Planänderung- bzw. ergänzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel der Fa. Kriete Kaltrecyling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
– Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, um die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04.07.2017 aufgeführten Planungsmängel zu heilen.

 – individuelle Begründung

 – Absender, Datum, Unterschrift

Das ist der aktuelle Stand

Vom 16.02. bis zum 15.03.2022 liegen die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für eine Deponie in der Gemarkung Haaßel zur Einsichtnahme in Selsingen und in Anderlingen aus. Bis zum 19.04.2022 ist die Frist zur Stellungnahme für Privatpersonen.

Die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die Samtgemeinde Selsingen und auch der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben bereits sehr kritische Stellungnahmen beschlossen oder werden dies absehbar noch tun. Selbstverständlich werden auch die Bürgerinitiative und der NABU sich ausführlich negativ zu den vorgelegten Unterlagen äußern.

Jetzt sind Sie gefragt

Es gilt nun, auch die Stimmung der direkt Betroffenen, der Anwohner, der Naturliebhaber und der Besorgten dem Gewerbeaufsichtsamt vorzutragen.

Ihrer Kreativität bei der Begründung sind keine Grenzen gesetzt.

Aus persönlichen Fragestellungen könnten sich Einwendungen ergeben: Sind Kinder durch die zunehmende Verkehrsbelastung gefährdet? Gibt es eine erhöhte Lärm- oder möglicherweise Staubbelästigung an Zufahrtstraßen? Bleibt der Wert der eigenen Immobilie erhalten?

Auch aus allgemeinen Fragen könnten sich Einwendungen ergeben: Kann eine Alternativenprüfung einen Standort in einem Naturschutzgebiet als Ergebnis haben? Wieso gibt es keine Komplettauslage der Unterlagen? Wieso wird die schlechte verkehrliche Erschließung nicht berücksichtigt?

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Verfahren ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Kampf gegen diese Deponie sich lohnt. Zusammen haben wir eine Chance, diesen Wahnsinn zu verhindern.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Deponieplanung in Haaßel

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Was ist wirklich rechtswidrig?

Bauschutt Deponie HaaßelDer Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung  vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 

 

Was wäre gewesen, wenn die Bevölkerung im Raum Selsingen nicht durch einen Leserbrief auf die ausgelegten Planungsunterlagen kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist aufgeschreckt worden wäre? Hätte die Fa. Kriete Kaltrecycling in Seedorf heute schon seit ca. 10 Jahren eine Deponie unter falschen Voraussetzungen   r e c h t s w i d r i g betrieben? 

Welche Entscheidungen wären getroffen worden, wenn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bei ihren früheren Entscheidungen (Kaufvertrag, Zielabweichungsverfahren) vollständig aufgeklärt worden wären. Aber die Politiker vor Ort haben damals den Ausführungen der Kreisverwaltung und des Landrats bedingungslos vertraut. Wo war der respektvolle Umgang mit diesem Vertrauen?

Nun gibt der Landrat an, dass der Landkreis keine Entscheidungen trifft. Eine Genehmigung würde das GAA in Lüneburg erteilen. Dies ist m.E. nur die halbe Wahrheit. Die Vorarbeit wurde in der Kreisverwaltung mit fragwürdiger Vorgehensweise geleistet. Sollen Zusagen gegenüber der Fa. Kriete oder Anderen erfüllt werden?

Die Folgeerscheinungen einer fragwürdigen Genehmigung zeigt das Beispiel des Entsorgens des Lagerstättenwassers aufgrund der Erdgasförderung im Raum Voelkersen der Fa. Wintershall/DEA.

Allen Beteiligten (GAA, Bergamt, IHK, Landkreisverwaltung, Umweltministerium Land  Niedersachsen und Firmen   Remondis und Zimmermann) sind die Unregelmäßigkeiten  bekannt. Aber die Zuständigkeit übernimmt scheinbar niemand. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich dies in der Mediathek des NDR „Markt im Dritten“ (Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?) vom 31.05.2021 um 20.15 Uhr ansehen. Ein warnendes Beispiel für Haaßel!

Rechtmäßigkeit ist nicht nur ein formaler Vorgang.

Es gilt auch das Richtige zu tun.

Zum Abschluss einer Legislaturperiode und vor der nächsten Wahl sollte man sich vor Augen halten:

Gib den Menschen Macht und du erkennst den Charakter.

 

Werner Cordes
Wiesenweg 6A
Selsingen

 

Herbstfest in Anderlingen

Einladung BI gegen die Deponie Haaßel

zum Herbstfest

am Freitag den 2. oktober 2015
ab 18:00 Uhr

Beim Feuerwehrhaus in Anderlingen.

Aus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Deponie Haaßel – Bisheriger Stand des Klageverfahrens

Oberflächenwasser im Februar 2015Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am 04.02.2015 wurde Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Zielsetzung der Aufhebung des PFB eingereicht. Zusätzlich musste noch ein „Eilantrag“ zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, um auf diesen Weg die sofortige Vollziehbarkeit des PFB vor Abschluss des eigentlichen Klageverfahrens zu stoppen. Unser Fachanwalt für Umwelt-und Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck (Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Hamburg) hat mittlerweile in zwei ausführlichen Klagebegründungen und einer umfangreichen ergänzenden Klagebegründung eine Vielzahl  von Argumenten aufgelistet, die gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung sprechen. Neben Formfehlern und Verstößen gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze moniert Herr Nebelsieck insbesondere die nicht nachvollziehbare Abwägung von 760 privaten Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Eine systematische Abarbeitung durch das GAA Lüneburg ist überhaupt nicht erkennbar. Dies führte u.a. zu einer sehr zeitintensiven Bearbeitung der Klagebegründung.

Es ist unvorstellbar, dass die hier vorliegenden unzureichenden Planungsunterlagen in Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Abwägung  zu einem PFB führen, zu dem dann die Kläger ausführlich die Defizite ausarbeiten müssen. Dies wäre die Aufgabe des GAA gewesen.  Es bleibt die Frage, wieso die Behörde auch über ein Jahr nach dem Erörterungstermin, in dessen Verlauf alle wichtigen Themen (u.a. fehlende Grundwassermessstellen, mangelhafte Artenerfassung) bereits aufgezeigt wurden, die Mängel in keiner Weise behoben hat.

Aus unserer Sicht hat unsere Rechtsvertretung eine qualitativ hochwertige Klagebegründung erstellt. Aber jede Bearbeitungszeit durch unseren Fachanwalt muss von uns bezahlt werden. Es darf nicht passieren, dass aufgrund von Geldmangel eine unhaltbare Genehmigung Rechtskraft erhält, nur weil das Kapital für die hohen Kosten der Klage nicht aufgebracht werden können. Wir sind trotz allem optimistisch, dass wir die notwendigen Geldmittel zusammen bekommen. Daher bitten wir weiterhin um vielfältige Unterstützung  und bedanken uns für das bereits geleistete Engagement und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Besonders freut uns die Zustimmung, die wir von der Samtgemeinde Selsingen und den Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die eigenständige Klageverfahren gegen den PFB führen, erfahren.  Ob wir jemals Unterstützung von der Landkreisverwaltung erhalten werden bleibt abzuwarten. Diejenigen die u.a. mit dem Verkauf der Flächen und einem inhaltlich mangelhaften Zielabweichungsverfahren den Weg für die Planung dieser Deponie frei gemacht haben, verstecken sich weiterhin hinter dem Argument der  „Nichtzuständigkeit“. So müssen die Bürger aus den Gemeinden Selsingen und  Anderlingen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Schaden,  den andere zu verantworten haben, abgewendet wird. Die Lenkungsgruppe der BI ist bereit, diesen langwierigen Weg zu gehen.

Lenkungsgruppe

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Oberflächenwasser

(6) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Oberflächenwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Oberflächenwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Grundwasser

(5) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Grundwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Grundwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

Hervorgehoben

(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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