Jede Einwendung zählt!

Hervorgehoben

Machen Sie Ihren Protest deutlich und sichern Sie sich Ihre ‚Eintrittskarte‘ zum Erörterungstermin.

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Mit Ihrer Einwendung machen Sie Ihren Politikern und anderen Personen in Lüneburg, Hannover und Seedorf deutlich, dass die Deponieplanung falsch ist: Eine Deponie in einem Naturschutzgebiet ist und bleibt Wahnsinn! Jede Einwendung mehr hilft unserem Widerstand.

Eine Einwendung zu schreiben, ist einfacher als man denkt. Ein paar Zeilen reichen. Man hat damit seinen Einwand geltend gemacht und darf am späteren (nichtöffentlichen!) Erörterungstermin teilnehmen:

– Anschrift: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
– Betreff: Einwendungen zur Planänderung- bzw. ergänzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel der Fa. Kriete Kaltrecyling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
– Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, um die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04.07.2017 aufgeführten Planungsmängel zu heilen.

 – individuelle Begründung

 – Absender, Datum, Unterschrift

Das ist der aktuelle Stand

Vom 16.02. bis zum 15.03.2022 liegen die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für eine Deponie in der Gemarkung Haaßel zur Einsichtnahme in Selsingen und in Anderlingen aus. Bis zum 19.04.2022 ist die Frist zur Stellungnahme für Privatpersonen.

Die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die Samtgemeinde Selsingen und auch der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben bereits sehr kritische Stellungnahmen beschlossen oder werden dies absehbar noch tun. Selbstverständlich werden auch die Bürgerinitiative und der NABU sich ausführlich negativ zu den vorgelegten Unterlagen äußern.

Jetzt sind Sie gefragt

Es gilt nun, auch die Stimmung der direkt Betroffenen, der Anwohner, der Naturliebhaber und der Besorgten dem Gewerbeaufsichtsamt vorzutragen.

Ihrer Kreativität bei der Begründung sind keine Grenzen gesetzt.

Aus persönlichen Fragestellungen könnten sich Einwendungen ergeben: Sind Kinder durch die zunehmende Verkehrsbelastung gefährdet? Gibt es eine erhöhte Lärm- oder möglicherweise Staubbelästigung an Zufahrtstraßen? Bleibt der Wert der eigenen Immobilie erhalten?

Auch aus allgemeinen Fragen könnten sich Einwendungen ergeben: Kann eine Alternativenprüfung einen Standort in einem Naturschutzgebiet als Ergebnis haben? Wieso gibt es keine Komplettauslage der Unterlagen? Wieso wird die schlechte verkehrliche Erschließung nicht berücksichtigt?

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Verfahren ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Kampf gegen diese Deponie sich lohnt. Zusammen haben wir eine Chance, diesen Wahnsinn zu verhindern.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel