Protest mit langem Atem – 2. August 2026

Kurzmitteilung

Bürgerinitiative bekräftigte den Widerstand

Störche im Naturschutzgebiet HaaßelHaaßel/Selsingen (bi). Die Gegner der Deponie der Klasse 1 im Naturschutzgebiet bei Haaßel trafen sich kürzlich (am 2. August) abermals am Dorfmittelpunkt des Ortes, um ihren Protest öffentlich zu erneuern. Dabei informierte Walter Lemmermann als Sprecher der BI-Lenkungsgruppe den aktuellen Verlauf des Verfahrens.

Zunächst freute sich jedoch Lemmermann darüber, dass wieder einmal sehr viele Teilnehmende zum Informationstreffen am Haaßeler Brunnen erschienen waren. Das beständig große Interesse der Einwohnerschaft von Haaßel und Anderlingen bestätige nicht nur die große Teilnehmerzahl aus den Vorjahren, sondern zeige zudem, wie sehr das geplante Bauvorhaben im Naturschutzgebiet die Anwohner auch nach all den Jahren immer noch bewege. Rund 60 Personen waren erschienen, um sich von der Bürgerinitiative (BI) im Laufe des Treffens über den aktuellen Sachstand des Planungsverfahrens informieren zu lassen.

Deponieplanungen laufen bereits seit 1976

Deponieplanungen unterschiedlichster Art laufen bereits seit 1976, so der BI-Vorsitzende. Das immer noch aktuelle Planfeststellungsverfahren wurde bereits 2011 -also vor 15 Jahren- gestartet. Nach einem Planfeststellungsbeschluss am 28.01.2015 gab es am 04.07.2017 vom OVG Lüneburg ein Urteil, das die Mängel in der Deponieplanung aufzeigte. Im Februar 2022 wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ein Planänderungsverfahren zur Heilung der aufgezeigten Mängel eingeleitet. Trotz vieler kritischer Stellungnahmen wurde ein Planänderungsbeschluss am 15.11.2024 gefasst. Dieser Beschluss werde aktuell vom NABU Landesverband Niedersachsen beklagt. Die ausführliche Klagebegründung vom 31.03.2025 führe unterschiedliche Punkte wie Mängel bei der Alternativen-Prüfung sowie neue Verstöße gegen das Natur- und Wasserrecht an. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und die Rechtsvertretung der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hätten dazu Klageerwiderung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) eingereicht. Auf diese wurde im Dezember 2025 eine umfangreiche Replik durch die Anwaltskanzlei des klagenden Naturschutzverbandes verfasst. Ob und wann es jedoch zur Verhandlung komme, obliege der Prüfung bzw. der Entscheidung des OVG Lüneburg. Unabhängig von der der Klage führte Lemmermann aus, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015 noch viele Hindernisse für die Firma Kriete Kaltrecycling bei einer Umsetzung der Planung enthalte. Die BI werde das weitere Vorgehen sehr genau beobachten und bei Bedarf einschreiten. Man stelle sich auf einen langen Rechtsstreit ein, wobei der Rückhalt aus den angrenzenden Dorfgemeinschaften erneut sehr deutlich wurde.

Jede Einwendung zählt!

Machen Sie Ihren Protest deutlich und sichern Sie sich Ihre ‚Eintrittskarte‘ zum Erörterungstermin.

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Mit Ihrer Einwendung machen Sie Ihren Politikern und anderen Personen in Lüneburg, Hannover und Seedorf deutlich, dass die Deponieplanung falsch ist: Eine Deponie in einem Naturschutzgebiet ist und bleibt Wahnsinn! Jede Einwendung mehr hilft unserem Widerstand.

Eine Einwendung zu schreiben, ist einfacher als man denkt. Ein paar Zeilen reichen. Man hat damit seinen Einwand geltend gemacht und darf am späteren (nichtöffentlichen!) Erörterungstermin teilnehmen:

– Anschrift: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
– Betreff: Einwendungen zur Planänderung- bzw. ergänzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel der Fa. Kriete Kaltrecyling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
– Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, um die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04.07.2017 aufgeführten Planungsmängel zu heilen.

 – individuelle Begründung

 – Absender, Datum, Unterschrift

Das ist der aktuelle Stand

Vom 16.02. bis zum 15.03.2022 liegen die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für eine Deponie in der Gemarkung Haaßel zur Einsichtnahme in Selsingen und in Anderlingen aus. Bis zum 19.04.2022 ist die Frist zur Stellungnahme für Privatpersonen.

Die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die Samtgemeinde Selsingen und auch der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben bereits sehr kritische Stellungnahmen beschlossen oder werden dies absehbar noch tun. Selbstverständlich werden auch die Bürgerinitiative und der NABU sich ausführlich negativ zu den vorgelegten Unterlagen äußern.

Jetzt sind Sie gefragt

Es gilt nun, auch die Stimmung der direkt Betroffenen, der Anwohner, der Naturliebhaber und der Besorgten dem Gewerbeaufsichtsamt vorzutragen.

Ihrer Kreativität bei der Begründung sind keine Grenzen gesetzt.

Aus persönlichen Fragestellungen könnten sich Einwendungen ergeben: Sind Kinder durch die zunehmende Verkehrsbelastung gefährdet? Gibt es eine erhöhte Lärm- oder möglicherweise Staubbelästigung an Zufahrtstraßen? Bleibt der Wert der eigenen Immobilie erhalten?

Auch aus allgemeinen Fragen könnten sich Einwendungen ergeben: Kann eine Alternativenprüfung einen Standort in einem Naturschutzgebiet als Ergebnis haben? Wieso gibt es keine Komplettauslage der Unterlagen? Wieso wird die schlechte verkehrliche Erschließung nicht berücksichtigt?

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Verfahren ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Kampf gegen diese Deponie sich lohnt. Zusammen haben wir eine Chance, diesen Wahnsinn zu verhindern.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Deponieplanung in Haaßel

Hervorgehoben

Was ist wirklich rechtswidrig?

Bauschutt Deponie HaaßelDer Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung  vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 

 

Was wäre gewesen, wenn die Bevölkerung im Raum Selsingen nicht durch einen Leserbrief auf die ausgelegten Planungsunterlagen kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist aufgeschreckt worden wäre? Hätte die Fa. Kriete Kaltrecycling in Seedorf heute schon seit ca. 10 Jahren eine Deponie unter falschen Voraussetzungen   r e c h t s w i d r i g betrieben? 

Welche Entscheidungen wären getroffen worden, wenn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bei ihren früheren Entscheidungen (Kaufvertrag, Zielabweichungsverfahren) vollständig aufgeklärt worden wären. Aber die Politiker vor Ort haben damals den Ausführungen der Kreisverwaltung und des Landrats bedingungslos vertraut. Wo war der respektvolle Umgang mit diesem Vertrauen?

Nun gibt der Landrat an, dass der Landkreis keine Entscheidungen trifft. Eine Genehmigung würde das GAA in Lüneburg erteilen. Dies ist m.E. nur die halbe Wahrheit. Die Vorarbeit wurde in der Kreisverwaltung mit fragwürdiger Vorgehensweise geleistet. Sollen Zusagen gegenüber der Fa. Kriete oder Anderen erfüllt werden?

Die Folgeerscheinungen einer fragwürdigen Genehmigung zeigt das Beispiel des Entsorgens des Lagerstättenwassers aufgrund der Erdgasförderung im Raum Voelkersen der Fa. Wintershall/DEA.

Allen Beteiligten (GAA, Bergamt, IHK, Landkreisverwaltung, Umweltministerium Land  Niedersachsen und Firmen   Remondis und Zimmermann) sind die Unregelmäßigkeiten  bekannt. Aber die Zuständigkeit übernimmt scheinbar niemand. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich dies in der Mediathek des NDR „Markt im Dritten“ (Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?) vom 31.05.2021 um 20.15 Uhr ansehen. Ein warnendes Beispiel für Haaßel!

Rechtmäßigkeit ist nicht nur ein formaler Vorgang.

Es gilt auch das Richtige zu tun.

Zum Abschluss einer Legislaturperiode und vor der nächsten Wahl sollte man sich vor Augen halten:

Gib den Menschen Macht und du erkennst den Charakter.

 

Werner Cordes
Wiesenweg 6A
Selsingen

 

Herbstfest in Anderlingen

Einladung BI gegen die Deponie Haaßel

zum Herbstfest

am Freitag den 2. oktober 2015
ab 18:00 Uhr

Beim Feuerwehrhaus in Anderlingen.

Aus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Sommertreff BI 2014

Einladung zum Sommertreff

am Freitag den 15. 08.2014 ab 19:00 Uhr bei Inge und Jimmy Behnken in der Anderlinger Straße 3.

BI gegen die Deponie HaaßelAus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie.

Ein Jahr gegen die Deponie: Rückblick – Aktuelles – Ausblick

Eine Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative

Am 20.04.2011 fand im Feuerwehrhaus in Haaßel eine Bürgerversammlung mit dem Thema „Deponieplanung der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH“ statt.

An diesem Abend wurde die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie gegründet. Nach genau einem Jahr lädt die BI alle interessierten Bürger zu einem Informationsaustausch ein. Thema:

„Ein Jahr gegen die Deponie: Rückblick – Aktuelles – Ausblick“

Termin: 20.04.2012 – 19.30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus Haaßel
Über die Anwesenheit vieler Unterstützer würde sich die BI sehr freuen.