Bürgerinitiative bekräftigte den Widerstand
Haaßel/Selsingen (bi). Die Gegner der Deponie der Klasse 1 im Naturschutzgebiet bei Haaßel trafen sich kürzlich (am 2. August) abermals am Dorfmittelpunkt des Ortes, um ihren Protest öffentlich zu erneuern. Dabei informierte Walter Lemmermann als Sprecher der BI-Lenkungsgruppe den aktuellen Verlauf des Verfahrens.
Zunächst freute sich jedoch Lemmermann darüber, dass wieder einmal sehr viele Teilnehmende zum Informationstreffen am Haaßeler Brunnen erschienen waren. Das beständig große Interesse der Einwohnerschaft von Haaßel und Anderlingen bestätige nicht nur die große Teilnehmerzahl aus den Vorjahren, sondern zeige zudem, wie sehr das geplante Bauvorhaben im Naturschutzgebiet die Anwohner auch nach all den Jahren immer noch bewege. Rund 60 Personen waren erschienen, um sich von der Bürgerinitiative (BI) im Laufe des Treffens über den aktuellen Sachstand des Planungsverfahrens informieren zu lassen.
Deponieplanungen laufen bereits seit 1976
Deponieplanungen unterschiedlichster Art laufen bereits seit 1976, so der BI-Vorsitzende. Das immer noch aktuelle Planfeststellungsverfahren wurde bereits 2011 -also vor 15 Jahren- gestartet. Nach einem Planfeststellungsbeschluss am 28.01.2015 gab es am 04.07.2017 vom OVG Lüneburg ein Urteil, das die Mängel in der Deponieplanung aufzeigte. Im Februar 2022 wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ein Planänderungsverfahren zur Heilung der aufgezeigten Mängel eingeleitet. Trotz vieler kritischer Stellungnahmen wurde ein Planänderungsbeschluss am 15.11.2024 gefasst. Dieser Beschluss werde aktuell vom NABU Landesverband Niedersachsen beklagt. Die ausführliche Klagebegründung vom 31.03.2025 führe unterschiedliche Punkte wie Mängel bei der Alternativen-Prüfung sowie neue Verstöße gegen das Natur- und Wasserrecht an. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und die Rechtsvertretung der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hätten dazu Klageerwiderung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) eingereicht. Auf diese wurde im Dezember 2025 eine umfangreiche Replik durch die Anwaltskanzlei des klagenden Naturschutzverbandes verfasst. Ob und wann es jedoch zur Verhandlung komme, obliege der Prüfung bzw. der Entscheidung des OVG Lüneburg. Unabhängig von der der Klage führte Lemmermann aus, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015 noch viele Hindernisse für die Firma Kriete Kaltrecycling bei einer Umsetzung der Planung enthalte. Die BI werde das weitere Vorgehen sehr genau beobachten und bei Bedarf einschreiten. Man stelle sich auf einen langen Rechtsstreit ein, wobei der Rückhalt aus den angrenzenden Dorfgemeinschaften erneut sehr deutlich wurde.

Der Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 
Aus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.