Protest mit langem Atem – 2. August 2026

Kurzmitteilung

Bürgerinitiative bekräftigte den Widerstand

Störche im Naturschutzgebiet HaaßelHaaßel/Selsingen (bi). Die Gegner der Deponie der Klasse 1 im Naturschutzgebiet bei Haaßel trafen sich kürzlich (am 2. August) abermals am Dorfmittelpunkt des Ortes, um ihren Protest öffentlich zu erneuern. Dabei informierte Walter Lemmermann als Sprecher der BI-Lenkungsgruppe den aktuellen Verlauf des Verfahrens.

Zunächst freute sich jedoch Lemmermann darüber, dass wieder einmal sehr viele Teilnehmende zum Informationstreffen am Haaßeler Brunnen erschienen waren. Das beständig große Interesse der Einwohnerschaft von Haaßel und Anderlingen bestätige nicht nur die große Teilnehmerzahl aus den Vorjahren, sondern zeige zudem, wie sehr das geplante Bauvorhaben im Naturschutzgebiet die Anwohner auch nach all den Jahren immer noch bewege. Rund 60 Personen waren erschienen, um sich von der Bürgerinitiative (BI) im Laufe des Treffens über den aktuellen Sachstand des Planungsverfahrens informieren zu lassen.

Deponieplanungen laufen bereits seit 1976

Deponieplanungen unterschiedlichster Art laufen bereits seit 1976, so der BI-Vorsitzende. Das immer noch aktuelle Planfeststellungsverfahren wurde bereits 2011 -also vor 15 Jahren- gestartet. Nach einem Planfeststellungsbeschluss am 28.01.2015 gab es am 04.07.2017 vom OVG Lüneburg ein Urteil, das die Mängel in der Deponieplanung aufzeigte. Im Februar 2022 wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ein Planänderungsverfahren zur Heilung der aufgezeigten Mängel eingeleitet. Trotz vieler kritischer Stellungnahmen wurde ein Planänderungsbeschluss am 15.11.2024 gefasst. Dieser Beschluss werde aktuell vom NABU Landesverband Niedersachsen beklagt. Die ausführliche Klagebegründung vom 31.03.2025 führe unterschiedliche Punkte wie Mängel bei der Alternativen-Prüfung sowie neue Verstöße gegen das Natur- und Wasserrecht an. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und die Rechtsvertretung der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hätten dazu Klageerwiderung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) eingereicht. Auf diese wurde im Dezember 2025 eine umfangreiche Replik durch die Anwaltskanzlei des klagenden Naturschutzverbandes verfasst. Ob und wann es jedoch zur Verhandlung komme, obliege der Prüfung bzw. der Entscheidung des OVG Lüneburg. Unabhängig von der der Klage führte Lemmermann aus, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015 noch viele Hindernisse für die Firma Kriete Kaltrecycling bei einer Umsetzung der Planung enthalte. Die BI werde das weitere Vorgehen sehr genau beobachten und bei Bedarf einschreiten. Man stelle sich auf einen langen Rechtsstreit ein, wobei der Rückhalt aus den angrenzenden Dorfgemeinschaften erneut sehr deutlich wurde.

Das Dutzend ist voll

Hervorgehoben

Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

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Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Spenden für die Bürgerinitiative

Christiane Brandt (Schützenverein Anderlingen) übergibt die Spende an Vertreter der BI

Christiane Brandt (Schützenverein Anderlingen) übergibt die Spende an Vertreter der BI

Die Bürgerinitiative bedankt sich bei den Damen des Schützenvereins Anderlingen für die Spende über 300 EUR anlässlich der diesjährigen Adventsausstellung. Der Erlös der Kaffetafel wurde der Bürgerinitiative für ihren Einsatz gegen eine Deponie in einem Naturschutzgebiet zur Verfügung gestellt. Es ist bemerkenswert wie die Region bei diesem Thema zusammenhält. Dies zeigt sich darin, dass die Tortenspenden nicht nur aus der Gemeinde Anderlingen sondern auch aus Haaßel und Selsingen kamen.

Deponie Haaßel – Bisheriger Stand des Klageverfahrens

Oberflächenwasser im Februar 2015Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am 04.02.2015 wurde Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Zielsetzung der Aufhebung des PFB eingereicht. Zusätzlich musste noch ein „Eilantrag“ zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, um auf diesen Weg die sofortige Vollziehbarkeit des PFB vor Abschluss des eigentlichen Klageverfahrens zu stoppen. Unser Fachanwalt für Umwelt-und Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck (Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Hamburg) hat mittlerweile in zwei ausführlichen Klagebegründungen und einer umfangreichen ergänzenden Klagebegründung eine Vielzahl  von Argumenten aufgelistet, die gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung sprechen. Neben Formfehlern und Verstößen gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze moniert Herr Nebelsieck insbesondere die nicht nachvollziehbare Abwägung von 760 privaten Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Eine systematische Abarbeitung durch das GAA Lüneburg ist überhaupt nicht erkennbar. Dies führte u.a. zu einer sehr zeitintensiven Bearbeitung der Klagebegründung.

Es ist unvorstellbar, dass die hier vorliegenden unzureichenden Planungsunterlagen in Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Abwägung  zu einem PFB führen, zu dem dann die Kläger ausführlich die Defizite ausarbeiten müssen. Dies wäre die Aufgabe des GAA gewesen.  Es bleibt die Frage, wieso die Behörde auch über ein Jahr nach dem Erörterungstermin, in dessen Verlauf alle wichtigen Themen (u.a. fehlende Grundwassermessstellen, mangelhafte Artenerfassung) bereits aufgezeigt wurden, die Mängel in keiner Weise behoben hat.

Aus unserer Sicht hat unsere Rechtsvertretung eine qualitativ hochwertige Klagebegründung erstellt. Aber jede Bearbeitungszeit durch unseren Fachanwalt muss von uns bezahlt werden. Es darf nicht passieren, dass aufgrund von Geldmangel eine unhaltbare Genehmigung Rechtskraft erhält, nur weil das Kapital für die hohen Kosten der Klage nicht aufgebracht werden können. Wir sind trotz allem optimistisch, dass wir die notwendigen Geldmittel zusammen bekommen. Daher bitten wir weiterhin um vielfältige Unterstützung  und bedanken uns für das bereits geleistete Engagement und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Besonders freut uns die Zustimmung, die wir von der Samtgemeinde Selsingen und den Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die eigenständige Klageverfahren gegen den PFB führen, erfahren.  Ob wir jemals Unterstützung von der Landkreisverwaltung erhalten werden bleibt abzuwarten. Diejenigen die u.a. mit dem Verkauf der Flächen und einem inhaltlich mangelhaften Zielabweichungsverfahren den Weg für die Planung dieser Deponie frei gemacht haben, verstecken sich weiterhin hinter dem Argument der  „Nichtzuständigkeit“. So müssen die Bürger aus den Gemeinden Selsingen und  Anderlingen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Schaden,  den andere zu verantworten haben, abgewendet wird. Die Lenkungsgruppe der BI ist bereit, diesen langwierigen Weg zu gehen.

Lenkungsgruppe

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Oberflächenwasser

(6) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Oberflächenwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Oberflächenwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Grundwasser

(5) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Grundwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Grundwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Pflanzen / Biotope

(3) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Pflanzen / Biotope

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Pflanzen / Biotope” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Tiere

(2) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Tiere

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum „Schutzgut Tiere“ im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Stellungnahme BI gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Planfeststellungbeschluss

BI gegen die Deponie HaaßelDer Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.

Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.

Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.

Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.