Stellungnahme BI gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Planfeststellungbeschluss

BI gegen die Deponie HaaßelDer Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.

Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.

Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.

Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.

Samtgemeinderat Selsingen – ablehnende Stellungnahme

Auch der Samtgemeinderat Selsingen verabschiedet eine ablehnende Stellungnahme zur geplante Deponie in Haaßel.

Ebenso wie der Selsinger Gemeinderat, bemängelt auch der Samtgemeinderat die Planuterlagen. Diese Unterlagen sind „in großen Teilen unvollständig, ungenau und teilweise unrichtig“. In der Stellungnahme, die dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zugestellt wird, stellt der Rat die Eignung des Standortes Haaßel für eine Deponie in Frage da unter anderem eine Beeinträchtigung für das Trinkwasser nicht auszuschließen ist. Außerdem werden die Belange de Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berücksichtigt.

Lesen Sie bitte hierzu auch den Artikel „Samtgemeinde, Gemeinde und Bürgerinitiative Seite an Seite“ ( Marktplatz Bremervörde 19.07.2013 Lutz Schadeck)


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Stellungnahme zu der geplanten Deponie

In 5 Schritten zu einer Stellungnahme 

1
Informieren sie sich nochmals über das Vorhaben der Firma Kriete Kaltrecycling.
Lesen sie z.B. den „Bericht“ zu den von der Firma Kriete Kaltrecycling eingereichte Planungsunterlagen

(http://www.deponie-haassel.de/pdf/antrag2013/Bericht.pdf)

2
Informieren sie sich über das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
Diese finden sie auf;
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11318&_psmand=37
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11385&article_id=115152&_psmand=37 

3
Beachten Sie beim Verfassen der Stellungnahme, dass ihre Stellungnahme polarisiert und einen konfrontierenden Charakter hat. 

4
Ihre Stellungnahme könnte sich im wesentlichen aus zwei Abschnitte zusammen setzen; 

Der erste Abschnitt
Im ersten Abschnitt ist aus der eigenen Perspektive die Betroffenheit darzustellen. Hilfreich ist es dabei, sich an den Argumenten des Textes, zu dem man Stellung nimmt, zu orientieren und diese entsprechend zu be- oder widerlegen. 

Wichtig!
*       Eigene Argumente mit Fakten zu untermauern
*       Ihre Stellungnahme sollte immer auf sachlicher Ebene argumentieren.

Der zweite Abschnitt
Im zweiten Abschnitt können sie auf die mögliche Konsequenzen oder Folgen dieses Vorhaben (den Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel) hinweisen.

Wichtig
Hier ist ebenfalls auf eine sachliche Schreibweise zu achten und entsprechend dem Thema zu verfahren 

5
Wenn sie ihre Stellungnahme fertig gestellt haben, sollte dieser vor der Abgabe oder Versenden am besten noch einmal durch ein Dritter, (z.B. Nachbar, Freunde oder Verwandter) Korrektur gelesen werden.