Das Dutzend ist voll

Hervorgehoben

Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

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Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022