Bericht Kreistagssitzung

Kreistagssitzung 20.03.2014

In der Kreistagsitzung sind für Haaßel auf Antrag der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB zwei wichtige Beschlüsse ohne Gegenstimmen bei wenigen Enthaltungen getroffen worden.

1.  Es wurde die Einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur- und Landschaft nordwestlich Anderlingen (RROP Landkreis Rotenburg 2005) gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 8 NAG-BNatSchG, mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Rotenburg (Wümme) 2003 die genannte Fläche als „Gebiet, das die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet erfüllt“, ausweist (NSG 16). Diese Wertigkeit ist durch neuere Kartierungen bestätigt. Zusätzlich wird in einem Schreiben des Nieders. Ministeriums für Umwelt vom 29.01.2014 das Gebiet als „grundsätzlich zur Meldung als FFH-Gebiet geeignet“ bezeichnet. Aktuell sind massive Eingriffe in den Naturhaushalt des Gebietes erfolgt, die eine Sicherstellung erforderlich machen.

2. Die Grundlagen für ein mögliches Mediationsverfahren zum Grundstückkaufvertrag, der die Grundlage für die Deponieplanungen ist, wurden beschlossen:

–        Der Fa. Kriete wird unter Hinweis auf den seinerzeitigen Vorschlag des LG Verden die grundsätzliche Zustimmung des Landkreises zur Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages nochmals bestätigt.

–        Die Fa. Kriete wird gebeten, zu prüfen, ob unter den aktuellen Gegebenheiten nunmehr ihrerseits die Bereitschaft zu einer Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages besteht, die Rückabwicklung für sie also eine Option ist.

–        Im Falle der Bereitschaft der Fa. Kriete zum o.g. Mediationsverfahren wird der Landrat beauftragt, sich mit der Fa. Kriete auf einen Mediator zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens zu verständigen.

–        Der Fortgang des Verfahrens ist jeweils mit dem Kreisausschuss abzustimmen.

Als Begründung wurde von der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB folgendes angeführt:

Der Anhörungstermin zum Antrag der Fa. Kriete Anfang Dezember hat sehr deutlich gemacht, dass sich das Verfahren noch sehr lange hinziehen kann. Dabei ist der Ausgang für alle Beteiligten völlig offen und ungewiss. Im Interesse Aller muss es aber sein, den streitigen Fall möglichst zeitnah zu befrieden und zu lösen. Dies kann nur so geschehen, dass es im Ergebnis keine Gewinner und Verlierer gibt. Der Landkreis hat zudem ein Interesse daran, ein mittelständisches Unternehmen, insbesondere wegen der nicht geringen Anzahl der daran gebundenen Arbeitsplätze, vor unnötigem Schaden zu schützen. Insofern ist gerade in einem Dissens-Fall wie dem Vorliegenden die Fürsorgeverantwortung des Landkreises hoch zu bewerten und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung des Dissens‘ zwingend. Ein Mediationsverfahren kann einen Weg bieten, um eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zur Rückabwicklung zu treffen.

Fazit der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel:

Endlich hat der Kreistag parteiübergreifend die Schutzwürdigkeit des Gebiets bestätigt und den ersten Schritt zur Sicherung eingeleitet.  Dies zeigt wiederum die fachliche Unzulänglichkeit des Zielabweichungsverfahrens aus dem Jahr 2010.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kreisverwaltung unter Leitung des Landrates bei einer möglichen Mediation die Interessen der Region besser vertritt als beim ursprünglichen Grundstücksverkauf.


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Presseerklärung BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung zum zweijährigen Bestehen der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Im April 2011 wurde während zweier Bürgerversammlungen in Haaßel und Anderlingen die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel gegründet. Auch zwei Jahre danach werden die Planungen für eine Deponie der Klasse 1 in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft in der Gemarkung Haaßel durch die Firma Kriete Kaltrecycling unverändert fortgesetzt.

Die BI versteht es als ihre Aufgabe die Allgemeinheit zu informieren, da die antragstellende Firma seit Mai 2012 keine allgemein zugänglichen Informationen über den Planungsstand mehr zur Verfügung stellt. Stattdessen wurde lediglich der Kreisausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) am 07.03.2013 in einer nichtöffentlichen Sitzung über die aktuellen Planungen informiert. Mehr Einblicke in den aktuellen Sachstand kann die Öffentlichkeit am 24.04.2013 erhalten. Dann findet der nächste Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden zur bisher nicht gesicherten Zuwegung zum geplanten Deponiegelände statt.

Die Firma aus Seedorf möchte sich im Klagewege eine Baulast für die Zuwegung, die der Kreistag im Dezember 2011 verweigert hat, sichern. Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0 (Lagerung unbelasteter Böden)?

Hierbei ist besonders die Liste der geladenen Zeugen interessant. Sie umfasst unter anderem den Landrat Hermann Luttmann, den Ersten Kreisrat Dr. Torsten Lühring und den Amtsleiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege Jürgen Cassier. Aus Sicht der BI stellt sich insbesondere die Frage, ob der Landkreis wirklich eine Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft für die Ablagerung von Asbest und anderen belasteten mineralischen Abfällen zur Verfügung stellen wollte oder, was aus unserer Sicht wahrscheinlicher ist, lediglich die Deponierung von Böden geplant war. Daher wird der Verlauf der Verhandlung richtungsweisend für den weiteren Fortgang der Deponieplanung sein.

Auch zwei Jahre nach Gründung der BI bitten wir die Bevölkerung um Unterstützung für unser Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potentiellen Naturschutzgebiet zu verhindern.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann,

Selsingen im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

depoNie

Bauschutt der Klasse I in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft in der Samtgemeinde Selsingen?

Geplant ist eine Bauschuttdeponie auf einer knapp elf Hektar großen Teilfläche der ehemaligen Deponiefläche des Landkreises Rotenburg zwischen Haaßel und Anderlingen.

Dieser Standort ist im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg Wümme als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen und ist somit vor störenden Einflüssen oder Veränderungen zu schützen.

Auf die von der Seedorfer Firma Kriete Kaltrecycling GmbH geplante Bauschuttdeponie soll schwach belasteten Bauschutt der Klasse I zu dauerhaft gelagert werden. Diese Bauschutt Deponie, mit einer Müllmenge von 50.000 Kubikmeter jährlich und eine voraussichtliche Höhe von 30 Meter, wird auf jeden Fall einen Eingriff in die Natur und Landschaft von dem Golddorf Haaßel sein.

Nicht nur die Einwohner von Haaßel, sondern auch alle umliegenden Gemeinden wie z.B. Selsingen, Anderlingen, Ohrel aber auch Seedorf, werden zukünftig von diesen Müllberg ‚genießen‘ können.

Es kommt nur darauf auf an wie der Wind steht und / oder aus welcher Richtung der schwach belasteter Bauschut angeliefert wird.

Auf der Webseite http://www.haassel-deponie.de.tl können Sie sich weiter über den geplanten Bau der Mülldeponie in Haaßel informieren.