Demonstration gegen die geplante Deponie in Haaßel

Heute, Dienstag den 11. Juni, findet um 18 Uhr in der Selsinger Sporthalle Im Sick eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zu der in Haaßel geplanten Bauschutt-Deponie der Klasse I statt. Ausrichter dieser Veranstaltung ist die Samtgemeinde Selsingen. Auf dem Podium werden Vertreter des Landkreises, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Firma Kriete, der Samtgemeinde und der BI vertreten sein.

Die Bürgerinitiative hat eine Demonstration gegen das Deponie Vorhaben angemeldet und würde sich sehr über eine rege Beteiligung  freuen. Sie bittet aber ausdrücklich um eine sachliche und friedliche Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Wenn auch Sie  friedlich an dieser Demonstration teilnehmen möchten sind Sie ab 16:30 Uhr herzlich eingeladen am Versammlungspunkt (der Brunnen) in Haaßel.

Die Bürgerinitiative gegen eine Deponie in Haaßel hofft auf viel Unterstützung aus der Bevölkerung „für unser gemeinsames Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potenziellen Naturschutzgebiet zu verhindern“.

Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“
(Leserbrief)

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH unterrichtete am 02.05.2012 in Selsingen am sogenannten „runden Tisch“ über die Fortsetzung der Planung einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel. Wie bereits im letztjährigen Verfahren wurde erneut  versucht, das Vorhaben zu verharmlosen.  Es wurde ein Entgegenkommen signalisiert, da ja nur eine „kleine“ Deponie geplant wird.  Realität ist jedoch folgendes:

1.  Es wird auch aktuell keine „kleine“ Deponie geplant. Diese Wortschöpfung der Kreisverwaltung anlässlich der Kreistagssitzung am 21.12.2011 soll beruhigend klingen und führt in die Irre. Es wurde eine Deponie für den Einzugsbereich des gesamten Elbe-Weser-Raumes inklusive Hamburg und Bremen vorgestellt. Wenn dies als „klein“ bezeichnet wird waren die bisherigen Planungen eine „Megadeponie“.

2. Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH plant weiterhin nicht nur auf Flächen, die vom Landkreis erworben wurden, sondern  zusätzlich auf benachbarten Flurstücken. Für diese Flurstücke besteht für den Landkreis keine Verpflichtung, eine Zuwegung zu gewähren. Auch wenn das Unternehmen versucht, dies nun durch eine Klage durchzusetzen.

3. Eine Deponiehöhe von 28 Metern über Geländeoberfläche ist kein „kleines“ Objekt, sondern ein kilometerweit sichtbares Mahnmal für eine verfehlte Kreispolitik inmitten eines Vorranggebietes für Natur und Landschaft, die das Gewinnstreben einzelner Unternehmer höher bewertet als das Allgemeinwohl.

Im Dezember 2009 wurde mit dem Verkauf der Flächen durch den Landkreis ein verheerender Fehler begangen. Die Kreispolitiker wurden bewusst nicht umfassend über das Vorhaben informiert. Es wurden keine Fakten über die Ausmaße und das geplante Einzugsgebiet zur Verfügung gestellt. Daher sollte bei den neuen Planungen niemand  mit verharmlosenden Begrifflichkeiten diese Deponie verniedlichen. Und eines sollte jedem Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) bewusst sein: Solange es gängige Praxis ist, die Tragweite von Entscheidungen  nicht ordnungsgemäß im Vorwege öffentlich zu diskutieren, wird es in unserem Landkreis noch des öfteren solche Fehlentscheidungen geben, die jederzeit auch andere Gemeinden treffen können.

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Das „falsche“ Opfer klagt

Laut der Presseberichte in der BZ und ZZ vom 27.03.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  eine Zivilklage gegen den Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden eingereicht. Es geht um die Bestellung  einer Baulast für die Zuwegung der geplanten Bauschuttdeponie. Der Geschäftsführer legte die Begründung ausführlich offen. Für die Bürgerinitiative stellt sich die Situation allerdings völlig anders dar. Nicht nur die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ist betroffen, sondern  vor allem Anwohner und Natur – oder um es plakativ zu sagen: „Der Große Brachvogel kann niemanden verklagen“

Herr Ropers schildert die angebliche „Kehrtwende des Kreistages um 180 Grad“ und die „Instrumentalisierung des Deponiebauvorhabens für Kommunalwahlkampfzwecke“.  Eine erschreckende und aus Sicht der Bürgerinitiative unrichtige Aussage.

Die Wirklichkeit …… Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Zufahrt zur Deponie verweigert.

Ob der Landkreis der Firma Kriete Kaltrecycling die Zufahrt zur geplanten Deponie in Haaßel verweigern darf, soll jetzt vor Gericht entschieden werden. Wie das Unternehmen mitteilte, hat es beim Landgericht Verden Zivilklage eingereicht. Firma Kriete Kaltrecycling hält sich Schadensersatzforderungen vor. In seiner Begründung verweist Kriete auf Zusagen des Landkreises und pocht auf die Einhaltung von Verträgen.

Die Entscheidung des Seedorfer Unternehmens um über den Klageweg eine Zufahrt zu der geplanten Deponie zu erzwingen kommt nicht Überraschend. Erst kürzlich hatte Erster Kreisrat Dr. Torsten Lühring schon deutlich gemacht, dass er mit einem solchen Schritt rechnet. Die Firma sieht sich vom Landkreis getäuscht.

Lesen Sie hierzu den gesamten Artikel online in der Zevener Zeitung

 

Deponie Haaßel – Flurstück 20/18

Landkreis verkauft Flürstück 20/18

Landrat Hermann Luttmann hat dem Kreistag mitgeteillt das der Kreisausschuss beschlossen hat, das daß im Bereich der geplanten Bauschuttdeponie Haaßel befindliche Flustück 20/18 an die Gemeinde Selsingen verkauft werden soll. Ob die Gemeinde Selsingen das Flurstück kaufen wird ist noch nicht bekannt. Der Preis für das ca. 5,8 Hektar große Grundstück beträgt 33.200,– €. Mit dem Kauf des Geländes könnte Selsingen eine große Deponie in Haaßel verhindern.

Leserbrief: Nach Atomausstieg nun ‚Ausstieg aus Naturschutz‘

Aufgrund der Art und Weise wie, insbesondere im letzten Jahr in Deutschland und auch in unserem Landkreis  „Politik“ gemacht wurde, möchte ich auf diesem Weg nun doch einmal Stellung beziehen.

Ich selbst arbeite für die Firma MT-Energie in Zeven und kenne mich daher mit Diskussionen und Entscheidungsfindungen von umstrittenen Bauvorhaben und Projekten recht  gut aus. Ich möchte zunächst exemplarisch anhand eines aktuellen Beispiels aus unserer Branche (Erneuerbare Energien) der Bundespolitik verdeutlichen, wo wir unser „Problem“ mit der Demokratie haben, um anschließend auf die demokratischen Prozesse in unserem Landkreis einzugehen.

Energiewende, Revolution – große Wörter. Diese schreibt sich derzeit unsere Regierung in Berlin nach den schrecklichen Ereignissen in Japan und den danach schnell  umgesetzten Gesetzen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf die ……. weiterlesen

Anwohner meinen dazu

Als direkte Anwohner liegt unser Wohngrundstück in nur 350 Meter Entfernung zur geplanten Bauschuttdeponie. Unsere Familie lebt hier seit Jahrzehnten und unsere Kinder sind hier aufgewachsen. Mit viel Liebe, Arbeit und Geld haben wir uns unseren Traum von einem naturnahen Grundstück verwirklicht und unser Sohn hatte eigentlich vor, diesen Weg weiterzugehen.

Seit März dieses Jahres wissen wir nun, dass die Firma Kriete in unserer unmittelbaren Nähe eine Bauschuttdeponie plant. Beim Einblick in die Planunterlagen haben wir erfahren was das bedeutet. Die Liste mit den möglichen Abfallarten ist und bleibt beängstigend und ob eine solche Anlage immer ordnungsgemäß betrieben wird kann uns niemand garantieren.

Im Laufe der Diskussionen haben wir erfahren, dass diese Planungen bereits seit 2008 laufen, ohne dass die wirklich Betroffenen jemals informiert wurden. In der Presseerklärung der Firma Kriete vom 08.07.2011 haben wir nun gelesen, dass die Betreiber einen fairen Umgang mit ihrem Vorhaben wünschen. Aber wo war der faire Umgang mit uns?

Die Planung lief ohne uns ab und nicht einmal zum „runden Tisch“ wurden die Anwohner eingeladen. Scheinbar ist es einfacher über Zahlen und Daten zu sprechen, als den Geschädigten in die Augen zu sehen.

Wir hören nur, dass die Entsorgungsfirmen Bedarf an Lagerfläche beim Landkreis angemeldet haben und deshalb sofort ohne erneute Prüfung der Standort in Haaßel ausgewählt wurde. Unser Bedarf nach Erhalt einer intakten Natur und dem Erhalt unserer Lebensgrundlage wurde dabei scheinbar nie berücksichtigt. Hätte man uns gefragt, hätten wir beschreiben können wie ungeeignet der Baugrund für ein solches Vorhaben ist. Wir verzweifeln, wenn wir hören, dass es noch nicht einmal Bedarfsberechnungen für den Landkreis Rotenburg gibt und wir wahrscheinlich das Endlager für den gesamten Elbe-Weser-Raum werden sollen. Die Gesellschafter der Betreiberfirma, die diesen Wahnsinn begonnen haben, betonen immer wieder, dass sie die Leidtragenden seien. In Wirklichkeit sind es jedoch wir und unsere Nachbarn. Wir bitten um Hilfe, da wir nicht die Unterstützung des Landkreises geniessen. Es geht nicht nur um Geld, sondern um die Zukunft von Menschen und der Natur.