Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Gerichtstermin

Das Landgericht Verden hat nun endgültig den nächsten Gerichtstermin im Verfahren zur Baulast der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH./.Landkreis Rotenburg festgesetzt:

Termin:
Mittwoch 24.04.2013, 10.00 Uhr, Raum laut Aushang im Eingangsbereich

Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Parteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0?

Die Liste der geladenen Zeugen ist interessant.
U.a. die Herren Luttmann, Dr. Lühring und Cassier vom Landkreis. Aber auch Heiner Kriete und ein Vertreter der Firma Born & Ermel.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie treffen sich am 24.04.2013 um 8.30 Uhr am Brunnen in Haaßel um Fahrgemeinschaften zu bilden.

Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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Deponieplanung Haaßel

Offener Dialog sieht anders aus

(Leserbrief)

Am 01.10.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH in ihrer Pressemitteilung verkündet, dass aktuell ein erster Teil der geänderten Deponieplanung zur Einsichtnahme an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg gegeben wurde. Daraufhin fragte Bernd Wölbern öffentlich für die Kreistagsfraktion SPD/Grüne/WFB beim Landrat den Kenntnisstand des Landkreises über den Vorgang nach. Die Antwort des Landrates folgte prompt. Es liegen dem Landkreis keine Informationen über Größe der geplanten Deponie und der betroffenen Flurstücke vor.

Hatte der Geschäftsführer der Firma Kaltrecycling GmbH mit in seiner Pressemitteilung vom 26.03.2012 nicht angekündigt, dass sie trotz des laufenden Klageverfahrens nach wie vor für einen Dialog zur Verfügung stehen? Und hatte der Landrat nicht in seiner Erklärung zum Jahreswechsel am 30.12.2012 geschrieben, dass das Planfeststellungsverfahren für die Bodendeponie in Haaßel auch im Landkreis deutlich gemacht hat, wie wichtig eine möglichst frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung bei der Realisierung von Großprojekten ist?

Wir als direkt Betroffene, denen in unmittelbarer Nähe zu unserem Eigenheim eine 30 Meter hohe Deponie vor die Nase gesetzt werden soll, erfahren wieder einmal nichts. Wieder werden wir uns im Planfeststellungsverfahren mühsam durch Aktenberge kämpfen müssen. So sieht kein offener und frühzeitiger Dialog aus! Aber der ist wahrscheinlich gar nicht gewollt, weil die gesamte Planung bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde und Vieles im Dunkeln geblieben ist.

Inge und Johann Behnken, Haaßel

Kleine Deponie ist nur ein scheinbares Entgegenkommen.

Leserbrief zum „Runden Tisch“ in Haaßel

Die Firma Kriete Kaltrecycling hatte eingeladen nach Selsingen in den Gasthof „Zum Vorbeck“ zum „Runden Tisch“, um ihre neue Deponieplanung vorzustellen.

Die Deponie wurde als „kleine Deponie“ vorgestellt in Form einer quadratischen Pyramide, die am Rand des ursprünglich beplanten Geländes liegt. Das Deponievolumen sollte, bei einer nur geringfügig verminderten Höhe, auf etwas weniger als die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens verkleinert werden. Vergrößert werden soll hingegen das Einzugsgebiet. Zunächst waren die angrenzenden Landkreise geplant. Jetzt ist es erweitert auf den gesamten Elbe-Weser-Raum mit den angrenzenden Städten Hamburg und Bremen. 

Der Planer räumte ein, dass am vorgesehenen Standort der Grundwasserstand zeitweise bis an die Geländeoberfläche reicht. Er gestand ein, dass das ursprüngliche Standsicherheitsgutachten falsch gewesen war und stellte korrigierte Ergebnisse dar, konnte allerdings auf Befragen keine Angaben darüber machen, wie tief der Deponiekörper am Ende der Verfüllung in den Untergrund einsinken würde. 

Der Umfang der Stoffliste mit den einzulagernden Stoffen wurde reduziert. Herausgenommen waren größtenteils Stoffe, deren Ablagerung laut Aussage eines Sprechers des Gewerbeaufsichtsamts sowieso nicht genehmigt worden wären. Das ist „Prüferfutter“. Ein Entgegenkommen wurde dargestellt, wo in Wahrheit keines vorhanden ist. Die verbleibende Stoffliste umfasst immer noch zu mehr als 90% Stoffe, die weder „Bauschutt“ noch „Boden“ sind. Es ist irreführend, die geplante Deponie trotzdem als „Bauschuttdeponie“ oder „Bodendeponie“ zu bezeichnen. Zur Verdeutlichung: Der Landkreis Holzminden betreibt unter seinen Entsorgungseinrichtungen u.a. eine Bodendeponie in Lobach und eine Bauschuttdeponie in Bodenwerder. 

Meines Erachtens geht es hier, neben der Begriffsvernebelung, darum, zunächst einmal „einen Fuß in die Tür“ zu bekommen. Dafür spricht, dass selbst eine nochmals reduzierte Stoffliste durch ein vergleichsweise einfaches Verfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt wieder erweitert werden kann. Der vorgestellte Entwurf zeigte, dass die auch die flächenmäßige Verkleinerung nur vorübergehender Natur ist. Dies wird dadurch deutlich, dass die Betriebsgebäude, im Unterschied zum ersten Antrag, diesmal in Containerbauweise ausgeführt werden sollen. 

Der Planer bestätigte, dass eine Anlieferung zeitweise auch bei Dunkelheit vorgesehen sei. Im Dunkeln bleiben auch die wahren Planungen der Fa. Kriete. Wer Bohrschlamm als Bauschutt deklariert und die Presse ausschließt, lässt kein Interesse an einer objektiven Berichterstattung erkennen. Wie groß das Bedürfnis nach Transparenz ist, machte zum Schluss noch einmal der Anwalt der Fa. Kriete, Herr Blume, deutlich: Eine Herausgabe von Materialien oder Unterlagen zu diesem Zeitpunkt lehnte er ab. Insofern sind selbst die gemachten Zusagen als unverbindlich anzusehen. 

Wenn die Deponie in der angedeuteten Form genehmigt wird, ist nichts gewonnen: Langfristig geplant ist genau dasselbe wie vorher, der Anfang ist nur ein anderer.