Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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