Das Dutzend ist voll

Hervorgehoben

Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

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Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Pflanzen / Biotope

(3) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Pflanzen / Biotope

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Pflanzen / Biotope” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Reaktion zum Beschluss des GAA Lüneburg

Sehr geehrte Deponie-Gegner,

als Kreistagsmitglied möchte ich zum Beschluss des GAA Lüneburg Folgendes ausdrücken.

Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass ein Gebiet, welches am 17. Dezember 2014 durch Kreistagsbeschluss erst wieder zu einem Naturschutzgebiet erklärt wurde und  nach nur 6 Wochen nun wieder Deponiegelände werden soll. Der Landkreis spielt hier eine sehr undurchsichtige Rolle. Wie kann es sein, dass ein Vorranggebiet für den Naturschutz zur Deponie umgebaut werden soll und dann doch wieder ein Naturschutzgebiet wird, um dann trotz eines vom Kreistag im Dezember 2014  gefassten Beschlusses wieder zur Deponie erklärt wird.

Was geht hier vor in diesem LK ROW und den Behörden in Niedersachsen? Man gewinnt beim lesen dieser Abläufe verstärkt den Eindruck, hier stinkt es zum Himmel, was dann ja auch real bald geschehen kann, wenn in dem Zick Zack-Kursverfahren nicht bald wieder ein Harken geschlagen wird. Es geht bei so einer Deponie um viel Geld. Es ist aber auch ein sicheres Geschäft für die Betreiber und ihre Geldgeber, das sollte man nicht vergessen. Vielleicht liegt ja auch hier die Lösung aller Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Manfred Damberg
Kreistagsabgeordneter im LK ROW für Die Linke

Stellungnahme BI gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Planfeststellungbeschluss

BI gegen die Deponie HaaßelDer Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.

Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.

Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.

Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.

Deponie Haaßel – noch keine Entscheidung

Wie bereits von Freifrau von Mirbach (Gewerbeaufsichtsamt Lünenburg) angedeutet ist auch nach der zweitägigen Erörterung keine Entscheidung gefallen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich in den kommenden Monate unter anderem mit verschiedene Aussagen in einige Gutachten befassen.

Zur Zeit kann das Gewerbeaufsichtsamt keinerlei Prognose stellen, wann sie zu einer Entscheidung kommen wird.

Deponie Haaßel – Informationsveranstaltung 25.11.2013

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Deponie in Haaßel für Mitte Dezember angekündigt. Deshalb wird die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie eine Informationsveranstaltung durchführen.
 
Termin: Montag, 25.11.2013
Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus in Haaßel 
 
Themen:
– Information über den aktuellen Sachstand der Planungen
– Bericht über die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der Bürgerinitiative
– Information über den Ablauf eines Erörterungstermines
 
Wir wünschen uns viele interessierte Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung.
 
 

Deponie Haaßel – NDR1 Podiumsdiskussion

Am 25.06.2013 wird ab 19.00 Uhr (Einlass 18.30 Uhr) im Selsinger Hof die NDR1 – Niedersachsen Radiosendung „Jetzt reichts“ aufgezeichnet.

Thema: geplante Deponie in Haaßel

Gesendet wird die Podiumsdiskussion am 27.06.013 ab 20.00 Uhr, Dauer 1 Stunde.

Diskussionsteilnehmer (vorläufig):

  • Reinhard Aufdemkamp, Bürgermeister Gemeinde Selsingen
  • Ulf Babendreier, Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
  • Walter Lemmermann, Bürgerinitiative

Der Moderator Hans-Jürgen Otte bemüht sich zusätzlich um einen Vertreter der Firma Kriete.

Das Motto der Sendung lautet Publikumsbeteiligung. Daher wünscht sich Herr Otte Zuhörer, die sich auch aktiv an der Diskussion beteiligen können aber nicht müssen.


Deponie Haaßel – Transparenz?

Kriete plant Transparenz in Haaßel

Gelesen in der Zevener Zeitung 9. Mai 2013

Seedorf/Haaßel. „Unsere überarbeiteten Planungen werden für jedermann einsehbar sein.“ Das verspricht Christian Ropers, Geschäftsführer der Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf, im Zusammenhang mit dem jüngst beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereichten, erneuten Antrag auf Errichtung einer Bauschutt-Deponie in Haaßel.

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Deponieplanung Haaßel

Offener Dialog sieht anders aus

(Leserbrief)

Am 01.10.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH in ihrer Pressemitteilung verkündet, dass aktuell ein erster Teil der geänderten Deponieplanung zur Einsichtnahme an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg gegeben wurde. Daraufhin fragte Bernd Wölbern öffentlich für die Kreistagsfraktion SPD/Grüne/WFB beim Landrat den Kenntnisstand des Landkreises über den Vorgang nach. Die Antwort des Landrates folgte prompt. Es liegen dem Landkreis keine Informationen über Größe der geplanten Deponie und der betroffenen Flurstücke vor.

Hatte der Geschäftsführer der Firma Kaltrecycling GmbH mit in seiner Pressemitteilung vom 26.03.2012 nicht angekündigt, dass sie trotz des laufenden Klageverfahrens nach wie vor für einen Dialog zur Verfügung stehen? Und hatte der Landrat nicht in seiner Erklärung zum Jahreswechsel am 30.12.2012 geschrieben, dass das Planfeststellungsverfahren für die Bodendeponie in Haaßel auch im Landkreis deutlich gemacht hat, wie wichtig eine möglichst frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung bei der Realisierung von Großprojekten ist?

Wir als direkt Betroffene, denen in unmittelbarer Nähe zu unserem Eigenheim eine 30 Meter hohe Deponie vor die Nase gesetzt werden soll, erfahren wieder einmal nichts. Wieder werden wir uns im Planfeststellungsverfahren mühsam durch Aktenberge kämpfen müssen. So sieht kein offener und frühzeitiger Dialog aus! Aber der ist wahrscheinlich gar nicht gewollt, weil die gesamte Planung bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde und Vieles im Dunkeln geblieben ist.

Inge und Johann Behnken, Haaßel