Der geeignete Deponie Standort?

Deponien sollten an geignete Standorte gebaut werden.

Im Antrag der Firma Kriete Kaltrecycling steht hierzu folgendes:

Eignung des Standortes

Die Eignung des Standortes für eine Deponie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. Bei der Wahl des Standortes sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Randbedingungen für die Eignung eines Deponiestandortes gemäß DepV, Anhang 1, Kap. 1.1 zu berücksichtigen. Die Aufzählung der Punkte beinhaltet den Hinweis, in welchen Kapiteln dieses Antrages hierzu entsprechende Erläuterungen enthalten sind. Der Standort ist geeignet:“

Laut Deponieverordnung;

Ist das gelände geignet wenn die geologische und hydrologische Bedingungen des Gebietes einschließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m gegeben sind

Hierzu einige Bilder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Informationsabend Sporthalle Selsingen

Die Samtgemeinde Selsingen möchte am Dienstag den 11. Juni, ab 18 Uhr in der Sporthalle Selsingen die breite Öffentlichkeit über die abgespeckte Variante der geplanten Deponie bei Haaßel Informieren.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor!

Unsere Natur  braucht Ihre Hilfe und Unterstützung

Planungsunterlagen 2013

Deponie Haaßel – Inhaltsverzeichnis Planungsunterlagen 2013

1.   Bericht
2.   Anlage 1   – Zeichnungen
3.   Anlage 2   – Technische Berechnungen
4.   Anlage 3   – Landschafts pflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie

5.   Anlage 5   – Schichtenverzeichnisse
6.   Anlage 6   – Liste der Abfälle
7.   Anlage 7   – Grundwassermonitoring
8.   Anlage 8   – Betriebliche Überwachung
9.   Anlage 9   – Sicherheitsleistung
10. Anlage 10 – Kostenberechnung Deponie Haaßel
11. Anlage 11 – Qualitätsmanagementplan Mineralische Materialien
12. Anlage 12 – Qualitätsmanagementplan Polymere Materialien
13. Anlage 13 – Baugrundbeurteilung
14. Anlage 14 – Setzungsberechnungen
15. Anlage 15 – Geologisch-hydrogeologisches Gutachten
16. Anlage 16 – Ergänzungsbericht zum Hydrologischen Gutachten
17. Anlage 17 – Untergrundhydraulische Berechnungen
18. Anlage 18 – Staubgutachten
19. Anlage 19 – Schriftverkehr
20. Anlage 20 – Betriebsgebäude
21. Anlage 21 – Schalltechnische Untersuchung

Abbildung 8.4.5 – Lageplan GW-Gleichen
( oberflächennah verfilterte GW-Messstellen, Messung Februar 2011 )

Abblidung 8.4.6 – Lageplan GW-Flurabstand
( oberflächennah verfilterte GW-Messstellen – Geländeoberkante )

Abbilding 8.4.7 – Lageplan GW-Gleichen
( tiefer verfilterte GW-Messtellen, Messung Februar 2011 )


Diese Unterlagen sind ebenfalls auf der Website des Gewerbeaufsichtsamtes Niedersachsen veröffentlicht.

Deponie Haaßel – es geht weiter!!!

Heute um 17:00 Uhr findet wieder ein runder Tisch der Fa. Kriete Kaltrecycling im Gasthof Meyer Vorbeck Selsingen statt.

In einem begrenzten Kreis wird die Neu- bzw. Umplanung der Deponie Klasse 1 vorgestellt.

Die Öffentlichkeit / Presse ist nicht eingeladen und wird nicht zugelassen!


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Deponie Haaßel – Bürgerversammlungen

Die Bürgerinitiative möchte wirklich für Transparenz sorgen.

Am 27. Mai im Feuerwehrhaus in Haaßel und am 28. Mai im Dorfgemeinschaftshaus in Anderlingen werden jeweils um 19.30 Uhr Bürgerversammlungen stattfinden. Als Themen stehen die Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des  Runden Tisches und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf dem Programm.

Es sind ausdrücklich alle interessierten Bürger – auch aus anderen Gemeinden – und die Presse gerne gesehen.

Bitte lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Artikeln

Bauschutt Deponie – Transparenz in Haaßel?

Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Zeitungsartikel vom 10. Mai 2013 in der BZ und ZZ „Kriete plant Transparenz in Haaßel“:

Der Geschäftsführer der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH Christian Ropers hat für das erneute Planfeststellungverfahren Transparenz angekündigt. Hierbei verwundert allerdings, dass beim demnächst stattfindenden „Runden Tisch“ (23.5.) lediglich die sowieso demnächst frei einsehbaren Planunterlagen vorgestellt werden sollen und die Presse erneut ausgeschlossen wird. Eine unabhängige Berichterstattung ist somit nicht erwünscht und die intransparente Tradition der bisherigen Zusammenkünfte wird fortgesetzt. Im Mai letzten Jahres haben die Teilnehmerdes damaligen Runden Tisches noch nicht einmal Unterlagen zur Vor- oder Nachbereitung erhalten. Auch die Kreispolitik wurde lediglich im nichtöffentlichen Kreisausschuss informiert und damit die interessierte Öffentlichkeit unberücksichtigt gelassen.

Zum neuen Genehmigungsantrag kann die Bürgerinitiative sich nicht konkret äußern, da er uns bisher noch nicht vorliegt. Die von Herrn Ropers angedeutete Verkleinerung der geplanten Deponiegrößejedoch hat nichts mit einer Einsicht nach den Protesten der Bürger zu tun,wie er betont, sondern beruht nur auf der Tatsache, dass man vorher ein Flurstück überplant hat, das sich nie im Eigentum der Seedorfer Firma befunden hat und das mittlerweile von der Gemeinde Selsingen erworben wurde und somit nicht mehr als Deponiefläche zur Verfügung steht.Wie dem veröffentlichten Schaubild zu entnehmen ist,sind trotz der Verkleinerung durch die aktuelle Planung mehr Flurstücke betroffen als vom Landkreis erworben wurden. Es wird demnach noch immer größer geplant als es dem Kreistag und der Samtgemeinde Selsingen im Rahmen des Flächenverkaufes im Jahr 2009 ursprünglich bekannt gemacht wurde.

Der nun für den neuen Genehmigungsantrag „drastisch zusammengestrichene“ Abfallkatalog war niemalsallein ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorhabens. Daneben war auch immer der aus vielerlei Gründen ungeeignete Standort das wichtigste Kriterium.

Weiterhin führt Herr Ropers „eine nicht unwesentliche CO2-Einsparung durch die Länge der Transportwege an. Nach unserem Ermessen ergäbe sich die größte CO2-Einsparung, wenn keine Deponie für den gesamten Elbe-Weser-Raum geplant und man sich auf den Bedarf im Landkreis Rotenburg (Wümme)  konzentrieren würde.

Herr Ropers zeigt sich verwundert darüber, dass die Landkreisvertreter keine Notwendigkeit für eine Bauschuttdeponie sehen. Ein Blick in den Kaufvertrag kann helfen. Es war dort lediglich eine „Bodendeponie“ vorgesehen. Die Errichtung einer solchen ist aber scheinbar nicht ausreichend profitabel. Den Versuch, die Rechte aus dem Kaufvertrag einseitig für die Firma Kriete Kaltrecycling zu erweitern, muss niemand unterstützen.

Weiterhin äußertder Geschäftsführer der Seedorfer Firma Unverständnis über die mehrheitlichen Meinungsäußerungen der  Kreispolitiker. Für die Bürgerinitiative gehört diesjedoch zum Grundverständnis einer demokratischen Regierungsform, wenn Politiker sich die berechtigten Einwendungen einer gesamten Region anhören, diese beurteilen und die für sie logische Schlussfolgerung daraus ziehen. Herr Ropers scheint vergessen zu haben, dass 2011 innerhalb von knapp drei Wochen eine Sammlung von 2000 Unterschriften den Unmut der Bevölkerung dokumentiert hat. Dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg liegen seither ca. 500 Einzeleinwendungen gegen das geplante Projekt vor. Es geht nicht nur um das Wohl einer einzelnen Firma, sondern um den Schutz der Menschen und der Natur vor Ort.

Die Bürgerinitiative möchte wirklich für Transparenz sorgen. Am 27. Mai im Feuerwehrhaus in Haaßel und am 28. Mai im Dorfgemeinschaftshaus in Anderlingen werden jeweils um 19.30 Uhr Bürgerversammlungen stattfinden. Als Themen stehen die Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des  Runden Tisches und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf dem Programm. Es sind ausdrücklich alle interessierten Bürger – auch aus anderen Gemeinden – und die Presse gerne gesehen.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann, Selsingen

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel


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Deponie Haaßel – Transparenz?

Kriete plant Transparenz in Haaßel

Gelesen in der Zevener Zeitung 9. Mai 2013

Seedorf/Haaßel. „Unsere überarbeiteten Planungen werden für jedermann einsehbar sein.“ Das verspricht Christian Ropers, Geschäftsführer der Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf, im Zusammenhang mit dem jüngst beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereichten, erneuten Antrag auf Errichtung einer Bauschutt-Deponie in Haaßel.

Lesen Sie hier bitte weiter


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Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Deponie Haaßel

Pressemitteilung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Gewerbeaufsichtsamt NiedersachsenErneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen Errichtung einer Deponie in Haaßel

Die Vorhabenträgerin Firma Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf hat jetzt ihre geänderten Planunterlagen für die Errichtung einer Deponie der Klasse DK I für Boden- und Bauschuttabfälle am Standort Haaßel beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Die Landesbehörde ist zuständig für das gesamte Planfeststellungsverfahren, das für die Genehmigung der Deponie erforderlich ist.

Das Planfeststellungsverfahren für die Deponie wird nun fortgesetzt. Bereits in 2011 hatten die ursprünglichen Deponiepläne für die Öffentlichkeit ausgelegen. Aufgrund der seinerzeit erhobenen zahlreichen Einwendungen hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ihre Pläne erheblich geändert. Insbesondere ist die Gesamtgröße der umzäunten Fläche auf knapp 10 ha reduziert worden. Davon beträgt die für die Ablagerung der Abfälle vorgesehene Fläche ca. 5,6 ha. Außerdem ist der Abfallkatalog für die Deponie zusammengestrichen worden. Viele Abfälle, die damals von der Öffentlichkeit beanstandet worden waren, sind nicht mehr enthalten. Hinsichtlich der umstrittenen Frage der Erschließung der geplanten Deponie über eine Straße des Landkreises weiß das Gewerbeaufsichtsamt, dass dazu ein zivilrechtlicher Streit zwischen der Vorhabenträgerin und dem Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden anhängig ist. Unabhängig davon ist aber die Behörde verpflichtet, das öffentlich rechtliche Verfahren durchzuführen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat beschlossen, aufgrund der zahlreichen Änderungen die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behörden- und Verbandsbeteiligung erneut durchzuführen.

In diesem sogenannten Anhörungsverfahren werden demnächst die gesamten Planunterlagen in der geänderten Fassung für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den Gemeinden Selsingen und Anderlingen ausgelegt. Parallel wird das Gewerbeaufsichtsamt die Unterlagen im Internet unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de mit der Möglichkeit zum Download einstellen.

Die Bürgerinitiative vor Ort erhält darüber hinaus eine CD mit dem kompletten Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit, mögliche Bedenken gegen das Vorhaben schriftlich vorzutragen. Die Fa. Kriete hat dem Gewerbeaufsichtsamt außerdem mitgeteilt, dass sie zeitnah zu einer Sitzung des Runden Tisches“ einladen wird.

Die genauen Termine für die Auslegung sowie die Fristen für Einwendungen werden noch öffentlich bekanntgegeben und auch über die Presse kommuniziert. Diese Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung soll tunlichst bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Nach Auswertung möglicher Einwendungen und Stellungnahmen von Verbänden schließt sich dann ein mündlicher Erörterungstermin unter Regie des Gewerbeaufsichtsamtes an.

Entscheidungen werden in diesem Anhörungsverfahren nicht getroffen. Erst danach wird die Behörde aufgrund des Ergebnisses der Anhörung entscheiden, ob die Deponie in Haaßel genehmigt werden kann. 

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg:

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist eine von 10 Landesbehörden für Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in Niedersachsen. In den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Uelzen und Dannenberg betreut das Amt insgesamt ca. 19.500 Betriebe. Im gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg also zwischen Celle und Cuxhaven – ist das Gewerbeaufsichtsamt für die Arzneimittelüberwachung zuständig. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für große technische Anlagen sowie Planfeststellungsverfahren für Deponien erfolgen häufig mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die rund 50 Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg verfügen über unterschiedliche Ausbildungen, die insgesamt eine kompetente und effiziente Verwaltung sicherstellen: darunter sind z.B. Chemiker, Physiker, Juristen, Lebensmitteltechnologen, Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker, Bergbauingenieure, Pharmazeuten, KFZ Meister, Wasserbauingenieure. Sie alle verfolgen durch Ausübung staatlicher Kontrolle und Beratung das Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und verbraucherfreundlichen niedersächsischen Wirtschaft. Weitere Informationen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel