Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Grundwasser

(5) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Grundwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Grundwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

Hervorgehoben

(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Pflanzen / Biotope

(3) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Pflanzen / Biotope

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Pflanzen / Biotope” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Mensch

Hervorgehoben

(1) Ungeklärte „Sachverhalte/Wissenslücken“  zum Schutzgut Mensch

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Reaktion zum Beschluss des GAA Lüneburg

Sehr geehrte Deponie-Gegner,

als Kreistagsmitglied möchte ich zum Beschluss des GAA Lüneburg Folgendes ausdrücken.

Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass ein Gebiet, welches am 17. Dezember 2014 durch Kreistagsbeschluss erst wieder zu einem Naturschutzgebiet erklärt wurde und  nach nur 6 Wochen nun wieder Deponiegelände werden soll. Der Landkreis spielt hier eine sehr undurchsichtige Rolle. Wie kann es sein, dass ein Vorranggebiet für den Naturschutz zur Deponie umgebaut werden soll und dann doch wieder ein Naturschutzgebiet wird, um dann trotz eines vom Kreistag im Dezember 2014  gefassten Beschlusses wieder zur Deponie erklärt wird.

Was geht hier vor in diesem LK ROW und den Behörden in Niedersachsen? Man gewinnt beim lesen dieser Abläufe verstärkt den Eindruck, hier stinkt es zum Himmel, was dann ja auch real bald geschehen kann, wenn in dem Zick Zack-Kursverfahren nicht bald wieder ein Harken geschlagen wird. Es geht bei so einer Deponie um viel Geld. Es ist aber auch ein sicheres Geschäft für die Betreiber und ihre Geldgeber, das sollte man nicht vergessen. Vielleicht liegt ja auch hier die Lösung aller Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Manfred Damberg
Kreistagsabgeordneter im LK ROW für Die Linke

Stellungnahme BI gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Planfeststellungbeschluss

BI gegen die Deponie HaaßelDer Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.

Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.

Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.

Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.

Ein schwarzer Tag – nicht nur für Selsingen, Haaßel und Anderlingen

Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg erteilt Planfeststellungsbeschluss für eine Deponie in Haaßel.

Wie heute am 30. Januar 2015 in der Zevener Zeitung zu lesen ist, hat die GAA Lüneburg entschieden das die Firma Kriete Kaltrecycling mit dem Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel beginnen kann – auch wenn die Gegner des vorhabens dagenen klagen sollten!!

Das daß OVG Lüneburg gegebensfalls in einem „einstweiligen Rechtsschutzverfahren“ einen einstweiligen Baustopp für das Vorhaben aussprechen könnte, verhindert meiner Meinung nach nicht das bereits in diesem Moment Fakten geschaffen werden.

Ein schwarzer Tag für uns alle!

Franz Tertsch
Anderlingen

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Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“

Geplantes Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“
Der Landkreis Rotenburg plant das bisherige Vorranggebiet für Natur- und Landschaft als Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ auszuweisen. Vom 09.10.2014 bis zum 12.11.2014 liegt der Verordnungsentwurf mit Begründung und Karten u.a. im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen aus.Die Unterlagen können auch unter folgenden Link eingesehen werden. http://www.selsingen.de/2014/09/30/geplantes-naturschutzgebiet-haaßeler-bruch-hier-öffentliche-auslegung-gemäß-14-abs-2-nagbnatschg/

Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel begrüßt die mögliche Ausweisung des Naturschutzgebietes. Der Landkreis bestätigt in der Schutzgebietsverordnung die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes. Bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Bürgerinitiative mehrfach auf die Besonderheit des quelligen und strukturreichen Feuchtwaldbereiches und auf die artenreichen extensiv genutzten Grünlandbereiche hingewiesen. Auch auf die Bedeutung als Brutvogelgebiet wurde jahrelang aufmerksam gemacht.

Welche Begründung gibt es noch für eine Deponie in einem Naturschutzgebiet auf nach Naturschutzgesetzen geschützten Flächen ohne ausreichenden Abstand zum oberflächennahen Wasser und ohne ausreichende natürliche Barriere?

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Sommertreff BI 2014

Einladung zum Sommertreff

am Freitag den 15. 08.2014 ab 19:00 Uhr bei Inge und Jimmy Behnken in der Anderlinger Straße 3.

BI gegen die Deponie HaaßelAus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie.

„Spieglein, Spieglein an der Wand…“

Leserbrief von Sabine Meyer
Erschienen in der Bremervörder und Zevener Zeitung 06-2014

Der Kreistag hat am 20.03.2014 die einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur und Landschaft nordwestlich von Anderlingen mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Diese Abstimmung erfolgte parteiübergreifend ohne Gegenstimmen. Grundlage für diesen Beschluss war ein Hinweis von Landrat Hermann Luttmann während einer Kreistagsitzung am 13.06.2013, in der er ausdrücklich auf die Möglichkeit der Sicherstellung hinwies. Nachzulesen ist dies im Protokoll der entsprechenden Kreistagssitzung. Umgesetzt wurde der Beschluss des Kreistags bisher jedoch nicht. Der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter weigert sich, die von ihm selbst vorgeschlagene Sicherstellung durchzuführen. Er führt Bedingungen an, die für eine Sicherstellung gegeben sein müssen, die von ihm 2013 nicht genannt wurden. Neben der nachgewiesen Schutzwürdigkeit muss nun auch eine akute Bedrohung des Gebietes vorliegen. Diese wird von der Leitung der Kreisverwaltung aktuell nicht gesehen, was vor folgendem Hintergrund nicht nachvollziehbar ist: Im betreffenden Gebiet ist es in letzter Zeit mehrfach zu erheblichen Beeinträchtigungen und zur Zerstörung gesetzlich geschützter Biotopflächen gekommen. Zudem sind die Bewirtschafter wiederholt den Aufforderungen und Anordnungen der Naturschutzbehörde wissentlich nicht nachgekommen, so dass man bisher nicht von einer Wiederherstellung der Flächen sprechen kann. Die Bedrohung ist daher auch aktuell existent. Es bleibt demnach die Frage:  „Wieso führt die Kreisverwaltung unter Leitung von Herrn Luttmann den eindeutigen Auftrag des Kreistages nicht aus?“

Eine Antwort findet sich vielleicht in der Planung einer Deponie der Klasse 1 in diesem Vorranggebiet. Im bisherigen Planungsverfahren ist das Verhalten der Kreisverwaltung außerordentlich merkwürdig. Beginnend mit einem sehr kurzen und intransparenten Ausschreibungsverfahren für den Grundstücksverkauf, bei dem durch die Eingrenzung der möglichen Bietenden ein höherer Verkaufserlös für den Landkreis verhindert wurde; folgend ein Zielabweichungsverfahren, das naturschutzfachliche Belange oberflächlich und fehlerhaft bewertet. Obwohl mittlerweile die Schutzwürdigkeit nach Naturschutzgesetzen des gesamten beplanten Deponiegeländes festgestellt wurde, weigert sich die Kreisverwaltung den durchgeführten Verwaltungsakt zurückzunehmen. Auch die Einwendungen des Landkreises im laufenden Genehmigungsverfahren wurden erst aufgrund politischen Drucks verändert und erheblich ausgeweitet. Dabei mussten Kreistagsabgeordnete in der Zusammenarbeit mit Bürgern des Landkreises die Detailarbeit machen, was eigentlich Aufgabe der Behörden hätte sein sollen. Insgesamt bleibt die Frage offen, welches Ziel Herr Luttmann in diesem Verfahren anstrebt.

Der wiedergewählte Landrat unseres Landkreises hat sich in einem Zeitungsbericht kürzlich zu den Stimmenverlusten in der Samtgemeinde Selsingen geäußert. In diesem Zusammenhang tätigte er die Aussage, dass er sich im Konflikt um die geplante Deponie in Haaßel nichts vorzuwerfen hätte. Er könne jeden Morgen in den Spiegel sehen. „Spieglein, Spieglein an der Wand….“


Dieser Leserbrief, geschrieben von Sabine Meyer, wurde von der Bremervörder und Zevener Zeitung  Juni 2014 veröffentlicht.

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