Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung zum zweijährigen Bestehen der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Im April 2011 wurde während zweier Bürgerversammlungen in Haaßel und Anderlingen die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel gegründet. Auch zwei Jahre danach werden die Planungen für eine Deponie der Klasse 1 in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft in der Gemarkung Haaßel durch die Firma Kriete Kaltrecycling unverändert fortgesetzt.

Die BI versteht es als ihre Aufgabe die Allgemeinheit zu informieren, da die antragstellende Firma seit Mai 2012 keine allgemein zugänglichen Informationen über den Planungsstand mehr zur Verfügung stellt. Stattdessen wurde lediglich der Kreisausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) am 07.03.2013 in einer nichtöffentlichen Sitzung über die aktuellen Planungen informiert. Mehr Einblicke in den aktuellen Sachstand kann die Öffentlichkeit am 24.04.2013 erhalten. Dann findet der nächste Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden zur bisher nicht gesicherten Zuwegung zum geplanten Deponiegelände statt.

Die Firma aus Seedorf möchte sich im Klagewege eine Baulast für die Zuwegung, die der Kreistag im Dezember 2011 verweigert hat, sichern. Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0 (Lagerung unbelasteter Böden)?

Hierbei ist besonders die Liste der geladenen Zeugen interessant. Sie umfasst unter anderem den Landrat Hermann Luttmann, den Ersten Kreisrat Dr. Torsten Lühring und den Amtsleiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege Jürgen Cassier. Aus Sicht der BI stellt sich insbesondere die Frage, ob der Landkreis wirklich eine Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft für die Ablagerung von Asbest und anderen belasteten mineralischen Abfällen zur Verfügung stellen wollte oder, was aus unserer Sicht wahrscheinlicher ist, lediglich die Deponierung von Böden geplant war. Daher wird der Verlauf der Verhandlung richtungsweisend für den weiteren Fortgang der Deponieplanung sein.

Auch zwei Jahre nach Gründung der BI bitten wir die Bevölkerung um Unterstützung für unser Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potentiellen Naturschutzgebiet zu verhindern.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann,

Selsingen im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Gerichtstermin

Das Landgericht Verden hat nun endgültig den nächsten Gerichtstermin im Verfahren zur Baulast der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH./.Landkreis Rotenburg festgesetzt:

Termin:
Mittwoch 24.04.2013, 10.00 Uhr, Raum laut Aushang im Eingangsbereich

Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Parteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0?

Die Liste der geladenen Zeugen ist interessant.
U.a. die Herren Luttmann, Dr. Lühring und Cassier vom Landkreis. Aber auch Heiner Kriete und ein Vertreter der Firma Born & Ermel.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie treffen sich am 24.04.2013 um 8.30 Uhr am Brunnen in Haaßel um Fahrgemeinschaften zu bilden.

Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (5)

Bei der Landtagswahl am 20. Januar 2013 tritt Herr Klaus Bolte als Direktkandidat der Piratenpartei an.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„es sollte aufgeklärt werden, wie es dazu lam, eine Riesendeponie in einem Naturschutz-Vorranggebiet zu genehmigen. Um solche Fehlentscheidungen zu unterbinden, brauchen wir eine transparente Verwaltung und Politik. Deponien gehören nicht in private Hand: Am Ende zahlen doch die Bürger die Entgiftung.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 12.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (4)

Der FDP-Direktkandidat für den Wahlkreis Bremervörde und Kreisvorsitzender der Liberalen, Hendrik Jürgens, zu der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„In Haaßel möchte ein privater Investor eine Deponie für Abfall errichten, die hauptsächlich Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle aufnehmen soll, was für den für den Standort an sich unproblematisch ist. Fraglich sind daher vorrangig das Erscheinungsbild des Ortes Haaßel mithin die Belange der Anwohner. Das sollte in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren geklärt werden.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 11.01.2013)


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Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (3)

Direktkandidatin der Linken im Wahlkreis Bremervörde Tanja Eichfeld

Ihre Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Darf nicht gebaut werden“

(Quelle: Zevener Zeitung: 10.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (2)

SPD Lantagskandidat Bernd Wölbern ist Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und der SPD/Grüne/WFB-Gruppe im Rotenburger Kreistag.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Das Paradebeispiel, wie Politik nicht sein darf. Undurchsichtig und mauschelig.
Zum Glück haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufgepasst, so das wir mit neuer Mehrheit im Kreistag zunächst das schlimmste verhindern konnten. Jetzt müssen wir das Ergebnis der Klage abwarten.

Mein Ziel bleibt: Keine Deponie ohne vorherige offene Standortsuche.

(Quelle: Zevener Zeitung 09.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (1)

Hans-Heinrich Ehlen (CDU) war von 2003 bis April 2010 Landwirtschaftminister und ist seit 1994 Mitglied im Landtag. Im Falle eine wiederwahl möchte Herr Ehlen den Kurs der Regierug weiter verfolgen.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Die Deponie Haaßel is nach der Gesetzgebung in einem vorgeschriebeen Verwaltungsakt zu bearbeiten und zu entscheiden. Ich habe Verständnis für berechtigte Bedenken der Anlieger, lehne aber Polemik ab.“

Quelle: Zevener zeitung (08.01.2013)


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Deponie Haaßel – Podiumsdiskussion

Deponie Haaßel – Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2013

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Bauschutt Deponie in Haaßel veranstaltete am 7. Januar 2013 gemeinsam mit dem ver.di Ortsverein Bremervörde – Zeven eine Podiumsdiskussion zur Landtagswahl.

Den Direktkandidaten der verschiedenen Pateien für Landtag sollte vor der Wahl am 20.01.2013 die Möglichkeit gegeben werden ihre Positionen darzustellen. Die Bürgerinitiative hat insbesondere die Themenbereiche “Abfallentsorgung und der Umgang mit potentiellen Naturschutzgebieten” beleuchtet. Allgemeine Themen sind von der Gewerkschaft ver.di angesprochen worden.

Das Teilnehmerfeld:

Hans-Heinrich Ehlen, CDU – Bernd Wölbern, SPD – Marianne Knabbe, Grüne – Tanja Eichfeld, Linke – Hendrik Jürgens, FDP – Klaus Bolte, Piraten

Damit hatten alle eingeladenen Direktkandidaten des Wahlkreis 54 zugesagt.