Bankrotterklärung des Verfahrens

Hervorgehoben

Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“

Geplantes Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“
Der Landkreis Rotenburg plant das bisherige Vorranggebiet für Natur- und Landschaft als Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ auszuweisen. Vom 09.10.2014 bis zum 12.11.2014 liegt der Verordnungsentwurf mit Begründung und Karten u.a. im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen aus.Die Unterlagen können auch unter folgenden Link eingesehen werden. http://www.selsingen.de/2014/09/30/geplantes-naturschutzgebiet-haaßeler-bruch-hier-öffentliche-auslegung-gemäß-14-abs-2-nagbnatschg/

Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel begrüßt die mögliche Ausweisung des Naturschutzgebietes. Der Landkreis bestätigt in der Schutzgebietsverordnung die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes. Bereits im laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Bürgerinitiative mehrfach auf die Besonderheit des quelligen und strukturreichen Feuchtwaldbereiches und auf die artenreichen extensiv genutzten Grünlandbereiche hingewiesen. Auch auf die Bedeutung als Brutvogelgebiet wurde jahrelang aufmerksam gemacht.

Welche Begründung gibt es noch für eine Deponie in einem Naturschutzgebiet auf nach Naturschutzgesetzen geschützten Flächen ohne ausreichenden Abstand zum oberflächennahen Wasser und ohne ausreichende natürliche Barriere?

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Gespräch vor Ort mit Hans-Peter Daub

Hans-Peter Daub sucht als Kandidat für das Amt des Landrates im Landkreis Rotenburg (Wümme) das Gespräch mit Bürgern vor Ort.

Am 29.03.2014 um 11.00 Uhr möchte er sich in Haaßel über die geplante Deponie informieren. Treffpunkt ist die Zufahrt (Ende der Stichstraße) zum geplanten Deponiegelände.

Jeder der Interesse hat sollte kommen!

Weitere Temine:
http://www.hanspeterdaub.de/treffpunkte.html

Bericht Kreistagssitzung

Kreistagssitzung 20.03.2014

In der Kreistagsitzung sind für Haaßel auf Antrag der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB zwei wichtige Beschlüsse ohne Gegenstimmen bei wenigen Enthaltungen getroffen worden.

1.  Es wurde die Einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur- und Landschaft nordwestlich Anderlingen (RROP Landkreis Rotenburg 2005) gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 8 NAG-BNatSchG, mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Rotenburg (Wümme) 2003 die genannte Fläche als „Gebiet, das die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet erfüllt“, ausweist (NSG 16). Diese Wertigkeit ist durch neuere Kartierungen bestätigt. Zusätzlich wird in einem Schreiben des Nieders. Ministeriums für Umwelt vom 29.01.2014 das Gebiet als „grundsätzlich zur Meldung als FFH-Gebiet geeignet“ bezeichnet. Aktuell sind massive Eingriffe in den Naturhaushalt des Gebietes erfolgt, die eine Sicherstellung erforderlich machen.

2. Die Grundlagen für ein mögliches Mediationsverfahren zum Grundstückkaufvertrag, der die Grundlage für die Deponieplanungen ist, wurden beschlossen:

–        Der Fa. Kriete wird unter Hinweis auf den seinerzeitigen Vorschlag des LG Verden die grundsätzliche Zustimmung des Landkreises zur Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages nochmals bestätigt.

–        Die Fa. Kriete wird gebeten, zu prüfen, ob unter den aktuellen Gegebenheiten nunmehr ihrerseits die Bereitschaft zu einer Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages besteht, die Rückabwicklung für sie also eine Option ist.

–        Im Falle der Bereitschaft der Fa. Kriete zum o.g. Mediationsverfahren wird der Landrat beauftragt, sich mit der Fa. Kriete auf einen Mediator zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens zu verständigen.

–        Der Fortgang des Verfahrens ist jeweils mit dem Kreisausschuss abzustimmen.

Als Begründung wurde von der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB folgendes angeführt:

Der Anhörungstermin zum Antrag der Fa. Kriete Anfang Dezember hat sehr deutlich gemacht, dass sich das Verfahren noch sehr lange hinziehen kann. Dabei ist der Ausgang für alle Beteiligten völlig offen und ungewiss. Im Interesse Aller muss es aber sein, den streitigen Fall möglichst zeitnah zu befrieden und zu lösen. Dies kann nur so geschehen, dass es im Ergebnis keine Gewinner und Verlierer gibt. Der Landkreis hat zudem ein Interesse daran, ein mittelständisches Unternehmen, insbesondere wegen der nicht geringen Anzahl der daran gebundenen Arbeitsplätze, vor unnötigem Schaden zu schützen. Insofern ist gerade in einem Dissens-Fall wie dem Vorliegenden die Fürsorgeverantwortung des Landkreises hoch zu bewerten und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung des Dissens‘ zwingend. Ein Mediationsverfahren kann einen Weg bieten, um eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zur Rückabwicklung zu treffen.

Fazit der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel:

Endlich hat der Kreistag parteiübergreifend die Schutzwürdigkeit des Gebiets bestätigt und den ersten Schritt zur Sicherung eingeleitet.  Dies zeigt wiederum die fachliche Unzulänglichkeit des Zielabweichungsverfahrens aus dem Jahr 2010.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kreisverwaltung unter Leitung des Landrates bei einer möglichen Mediation die Interessen der Region besser vertritt als beim ursprünglichen Grundstücksverkauf.


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Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel zur gescheiterten Mediation und zur Klage der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH gegen den Landkreis Rotenburg (Wümme)

Wallhecke-Haaßel
Wallhecke Haaßel

In der Presseerklärung vom 01.10.2012 der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH, die in der BZ und ZZ veröffentlicht wurde, erklärte der Geschäftsführer Christian Ropers, dass sie nicht bereit seien, ein Mediationsverfahren zu führen, in dem der Landkreis Vorbedingungen stellt. Zum genaueren Verständnis sollte erklärt werden, worum es in diesem Verfahren geht. Laut Kaufvertrag hat die klagende Firma vom Landkreis drei Flurstücke in der Gemarkung Haaßel zur Errichtung einer „Bodendeponie“ vom Landkreis gekauft. Einklagen möchte man jetzt aber die Zuwegung  für fünf Flurstücke für den Betrieb einer  „Mineralstoffdeponie der Deponieklasse 1“. Diese Erweiterung der Rechte versagte der Kreistag im Dezember 2011. Der Landkreis machte trotzdem das Angebot, über die Rückabwicklung des Kaufvertrages im Rahmen einer Mediation zu verhandeln. Dieses Gesprächsangebot wird nun von Seiten der Fa. Kriete ausgeschlagen. Eigene Verhandlungsvorschläge macht Herr Ropers  offensichtlich nicht.

Insgesamt hat das Ausweiten von Rechten in diesem Vorgang scheinbar Methode.  Bereits im ersten Planungsverfahren wurde mit teilweise veralteten Unterlagen und falschen Gutachten eine Fläche überplant, die sich nicht im Eigentum  der Seedorfer Firma befindet  und es wurden Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen angegeben, ohne dass jemals Rücksprache mit den Flächeneigentümern gehalten wurde.  Bei der aktuellen Ablehnung der Baulast geht es nicht darum, der Firma die Zuwegung generell zu verbieten, wie es von einigen Kreispolitikern gerne betont wird, sondern um die Beschränkung auf die Vereinbarungen des Kaufvertrages.

Zudem ist es verwunderlich, dass Herr Ropers in seiner Presseerklärung seine Firma als Retter der Entsorgungssicherheit in unserem Landkreis darstellt, obwohl es gar keinen Entsorgungsnotstand gibt. Schade, dass er nicht klar ausspricht, worum es wirklich geht: Gewinnmaximierung.  Um einen geeigneten Standort für eine Deponie zu finden müssen für jeden  Bürger  nachvollziehbare und auch heute noch gültige (nicht 30 Jahre alte!) Kriterien festgelegt werden. Sie können sich nicht an betriebswirtschaftlichen  Belangen eines Unternehmens  orientieren. Ein potentielles Naturschutzgebiet (Vorranggebiet für Natur und Landschaft) mit Quellfunktion für den Duxbach ist hierfür definitiv nicht geeignet.

Wir freuen uns, dass die neue Mehrheit aus SPD, Grünen und WFB im Kreistag  Verantwortung für die Region übernimmt, sind aber gleichzeitig darüber verwundert, dass sich nicht (wie z.B. in Döhlen im Landkreis Oldenburg) alle Parteien gegen ein solches Vorhaben  aussprechen, schließlich geht es darum, den Schutz der Öffentlichkeit in den Vordergrund zu bringen.  In Oldenburg stellt die Kreispolitik eine geschlossene Front gegen ein vergleichbares Projekt dar, obwohl der dortige Standort aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutend weniger schützenwert ist.  Ein solches geschlossenes  Auftreten hätte die Geschäftsführung der  Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vielleicht zum Einlenken bewegt, ohne die Gerichtsbarkeit bemühen zu müssen.

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“
(Leserbrief)

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH unterrichtete am 02.05.2012 in Selsingen am sogenannten „runden Tisch“ über die Fortsetzung der Planung einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel. Wie bereits im letztjährigen Verfahren wurde erneut  versucht, das Vorhaben zu verharmlosen.  Es wurde ein Entgegenkommen signalisiert, da ja nur eine „kleine“ Deponie geplant wird.  Realität ist jedoch folgendes:

1.  Es wird auch aktuell keine „kleine“ Deponie geplant. Diese Wortschöpfung der Kreisverwaltung anlässlich der Kreistagssitzung am 21.12.2011 soll beruhigend klingen und führt in die Irre. Es wurde eine Deponie für den Einzugsbereich des gesamten Elbe-Weser-Raumes inklusive Hamburg und Bremen vorgestellt. Wenn dies als „klein“ bezeichnet wird waren die bisherigen Planungen eine „Megadeponie“.

2. Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH plant weiterhin nicht nur auf Flächen, die vom Landkreis erworben wurden, sondern  zusätzlich auf benachbarten Flurstücken. Für diese Flurstücke besteht für den Landkreis keine Verpflichtung, eine Zuwegung zu gewähren. Auch wenn das Unternehmen versucht, dies nun durch eine Klage durchzusetzen.

3. Eine Deponiehöhe von 28 Metern über Geländeoberfläche ist kein „kleines“ Objekt, sondern ein kilometerweit sichtbares Mahnmal für eine verfehlte Kreispolitik inmitten eines Vorranggebietes für Natur und Landschaft, die das Gewinnstreben einzelner Unternehmer höher bewertet als das Allgemeinwohl.

Im Dezember 2009 wurde mit dem Verkauf der Flächen durch den Landkreis ein verheerender Fehler begangen. Die Kreispolitiker wurden bewusst nicht umfassend über das Vorhaben informiert. Es wurden keine Fakten über die Ausmaße und das geplante Einzugsgebiet zur Verfügung gestellt. Daher sollte bei den neuen Planungen niemand  mit verharmlosenden Begrifflichkeiten diese Deponie verniedlichen. Und eines sollte jedem Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) bewusst sein: Solange es gängige Praxis ist, die Tragweite von Entscheidungen  nicht ordnungsgemäß im Vorwege öffentlich zu diskutieren, wird es in unserem Landkreis noch des öfteren solche Fehlentscheidungen geben, die jederzeit auch andere Gemeinden treffen können.

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Das „falsche“ Opfer klagt

Laut der Presseberichte in der BZ und ZZ vom 27.03.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  eine Zivilklage gegen den Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden eingereicht. Es geht um die Bestellung  einer Baulast für die Zuwegung der geplanten Bauschuttdeponie. Der Geschäftsführer legte die Begründung ausführlich offen. Für die Bürgerinitiative stellt sich die Situation allerdings völlig anders dar. Nicht nur die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ist betroffen, sondern  vor allem Anwohner und Natur – oder um es plakativ zu sagen: „Der Große Brachvogel kann niemanden verklagen“

Herr Ropers schildert die angebliche „Kehrtwende des Kreistages um 180 Grad“ und die „Instrumentalisierung des Deponiebauvorhabens für Kommunalwahlkampfzwecke“.  Eine erschreckende und aus Sicht der Bürgerinitiative unrichtige Aussage.

Die Wirklichkeit …… Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

21. 12. 20111 – Sitzung des Kreistages

Am 21.12.2011 findet ab 9.00 Uhr im Kreishaus in Rotenburg die nächste Sitzung des Kreistages statt. U.a. wird über die geplante Deponie in Haaßel gesprochen. Es liegt ein Antrag der SPD-Grüne-WFB Gruppe vor.

Einige Mitglieder der Bürgerinitiative fahren nach Rotenburg, um als Zuhörer an der Kreistagssitzung teilzunehmen.

Treffen zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 07.45 Uhr am Brunnen in Haaßel.