Deponieplanung in Haaßel

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Was ist wirklich rechtswidrig?

Bauschutt Deponie HaaßelDer Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung  vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 

 

Was wäre gewesen, wenn die Bevölkerung im Raum Selsingen nicht durch einen Leserbrief auf die ausgelegten Planungsunterlagen kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist aufgeschreckt worden wäre? Hätte die Fa. Kriete Kaltrecycling in Seedorf heute schon seit ca. 10 Jahren eine Deponie unter falschen Voraussetzungen   r e c h t s w i d r i g betrieben? 

Welche Entscheidungen wären getroffen worden, wenn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bei ihren früheren Entscheidungen (Kaufvertrag, Zielabweichungsverfahren) vollständig aufgeklärt worden wären. Aber die Politiker vor Ort haben damals den Ausführungen der Kreisverwaltung und des Landrats bedingungslos vertraut. Wo war der respektvolle Umgang mit diesem Vertrauen?

Nun gibt der Landrat an, dass der Landkreis keine Entscheidungen trifft. Eine Genehmigung würde das GAA in Lüneburg erteilen. Dies ist m.E. nur die halbe Wahrheit. Die Vorarbeit wurde in der Kreisverwaltung mit fragwürdiger Vorgehensweise geleistet. Sollen Zusagen gegenüber der Fa. Kriete oder Anderen erfüllt werden?

Die Folgeerscheinungen einer fragwürdigen Genehmigung zeigt das Beispiel des Entsorgens des Lagerstättenwassers aufgrund der Erdgasförderung im Raum Voelkersen der Fa. Wintershall/DEA.

Allen Beteiligten (GAA, Bergamt, IHK, Landkreisverwaltung, Umweltministerium Land  Niedersachsen und Firmen   Remondis und Zimmermann) sind die Unregelmäßigkeiten  bekannt. Aber die Zuständigkeit übernimmt scheinbar niemand. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich dies in der Mediathek des NDR „Markt im Dritten“ (Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?) vom 31.05.2021 um 20.15 Uhr ansehen. Ein warnendes Beispiel für Haaßel!

Rechtmäßigkeit ist nicht nur ein formaler Vorgang.

Es gilt auch das Richtige zu tun.

Zum Abschluss einer Legislaturperiode und vor der nächsten Wahl sollte man sich vor Augen halten:

Gib den Menschen Macht und du erkennst den Charakter.

 

Werner Cordes
Wiesenweg 6A
Selsingen

 

Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel

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Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel Johanna Zeul war zu Gast bei Stefan Raab im TV und trat beim Bundesvision Songcontest auf. Der Spiegel bescheinigte ihr online „Bester Auftritt: Johanna Zeul“, obwohl sie nicht gewann. Auch die Frankfurter Allgemeine und Süddeutsche Zeitung berichteten bereits äußerst positiv über die Sängerin. Kürzlich zog sie aus Berlin in die Nähe von Bremen. 

Zeul setzt sich aktiv für Natur- und Umweltschutz ein. Mit ihren Konzerten unterstützte sie Greenpeace. Sie trat bei ‚Fridays for Future‘-Aktivitäten für Luisa Neubauer auf und stand mit Udo Lindenberg auf der Bühne – der sie mit dem Panikpreis auszeichnete. Auf dem Weg nach Hamburg machte sie Station in Haaßel. Im Gepäck ein Bild als Geburtstagsgeschenk für Udo Lindenberg am kommenden Montag. 

Mit Ann-Christin Siemens und Reinhard Lindenberg besuchte sie das Gelände der geplanten Deponie in Haaßel, um sich vor Ort zu informieren. Zeul will es nicht hinnehmen, dass unsere Umwelt mehr und mehr zerstört wird. Sie möchte auf das Naturschutzgebiet aufmerksam machen, um es zu bewahren. Zu verhindern gilt, dass gerade dort eine Abfall-Deponie aufgeschüttet wird. Dafür steht sie nicht nur mit ihrem guten Namen, sondern auch mit ihrer neuen Single „Tütensuppe“, in der sie anprangert, dass soviel Abfall entsteht.

Vor Ort trug sie mit Ihrer Gitarre gleich eine Kostprobe daraus vor. „… Wir haben Augen, um zu sehenhaben nen Kopf, um zu verstehenwir haben Herzen, die nicht ruh’nwir haben Hände voll zu tun …“.

Zeuls Engagement für Natur- und Umweltschutz kommt nicht von ungefähr. Zeul ist Tochter von Thomas Felder, der sich als ‚schwäbischer Bob Dylan‘ einen Namen gemacht hat. Er gehört zu den prominenten Unterstützern der Proteste gegen das Bahnprojekt ‚Stuttgart 21‘.

Ann-Christin Siemens als junge Mutter und Mitglied der Bürgerinitiative sagt „Gerade ein Naturschutzgebiet ist ein denkbar ungünstiger Ort für eine solche Deponie. Das wäre eine kurzfristige Lösung. Ohne an eine Zukunft zu denken, in der wir und vor allem unsere Kinder  Naturschutz noch nötiger brauchen als jetzt.“

Reinhard Lindenberg: „Das ist hier gerade Thema der Lokalpolitik. Wir hätten die Sache schon lange vom Tisch haben können. Ich tue, was ich kann, um das Naturschutzgebiet zu retten. Leider fehlt mir im Kreistag noch die ausreichende Unterstützung dazu.“ 

Walter Lemmermann als Sprecher der BI: „Besonders bedauerlich ist, dass Abfälle aus dem Abbruch des AKW Stade auch gerade hier im Naturschutzgebiet landen könnten. Wenn die Deponie erst mal in Betrieb genommen ist, kann der Umweltminister anweisen, dass sowas hierher kommt.“

 

Eine weitere verpasste Chance

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Klartext zu reden!

Am 30.März 2021 wurde in der ZZ ein Leserbreif von Walter Brandt aus Haaßel zur Kreistagssitzung am 25.03.2021 veröffentlicht.
Diser Leserbrief thematisiert die Gefahr der Ablagerung von AKW-Bauschutt in Haaßel.
(Diesen Leserbrief können Sie hier als PDF Downloaden)

 

Am 25. 3. 2021 bin ich nach Rotenburg zur Kreistagssitzung gefahren. Als Zuhörer wollte ich mich über die aktuellen Entwicklungen zur Deponieplanung in Haaßel informieren. Ich war gespannt auf die Meinungen und Redebeiträge der Kreistagsabgeordneten. Enttäuscht bin ich nach Hause gefahren.

Mit Mehrheit der CDU-Kreistagsfraktion wurde gleich zu Anfang der Sitzung der Tagesordnungspunkt ersatzlos gestrichen. Der CDU-Kreisvorsitzende Marco Mohrmann war auch dafür.

Es gab keine Diskussion über das unklare Hin- und Her von Umweltministerium und Gewerbeaufsichtsamt. Der Landrat wehrte sich gegen Hinweise für sein geplantes Gespräch mit dem Umweltminister. 

Jeder Versuch, die Kreistagsmitglieder, die Presse oder die Zuhörer zu informieren wurde abgeblockt. Sieht so eine offene Diskussion bei einem Streitthema aus? 

Aus der Samtgemeinde Selsingen hat dazu nur Reinhard Lindenberg gesprochen. Bis er mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung gestoppt wurde.

Dabei fing er an, über einen sehr wichtigen neuen Aspekt zu sprechen. Er versuchte die brandaktuelle Situation in Schleswig-Holstein zu schildern. Da der dortige Umweltminister keine Deponie für den Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel findet, hat er eine Zwangsannahme für bestehende Deponien der Klasse 1angeordnet. Begründet hat er dies mit Bundesrecht. Dies bedeutet, dass auch in Niedersachsen das Umweltministerium jederzeit das AKW-Abbruchmaterial einer Deponie in Haaßel zuweisen kann. Ohne Widerspruchsmöglichkeit vor Ort!

Ist dies der CDU-Mehrheit im Kreistag überhaupt klar? Hinterher hat keiner etwas gewusst. Hinterher will es keiner gewesen sein.  Hier erwarte ich eine eindeutige Aussage der Kreistagsabgeordneten aus der Samtgemeinde Selsingen und vom Landratskandidaten Marco Prietz. Und falls sie trotz dieser Gefahr keinen Einsatz gegen die Deponie zeigen, sollten man sie einfach nicht wählen.

Dem Umweltminister in Hannover sind die Vorgänge in Schleswig-Holstein sicherlich bekannt. Damit ist das Verhalten zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens in Haaßel auch nicht mehr verwunderlich. Es wird Platz für die Reste des AKW Stade benötigt. Die Wahrscheinlichkeit von möglicherweise belastetem Bauschutt aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in einem Naturschutzgebiet wird immer größer.

Über das fehlende wasserrechtliche Einvernehmen soll nun in der nächsten Kreistagssitzung im Juni entschieden werden. Dann werden wir sehen, wer kämpfen kann oder wer nur brav einer vorgegebenen Meinung folgt, um seine politische Karriere nicht zu gefährden.

Eine Deponie gehört nicht in ein Naturschutzgebiet und die Entscheidungen darüber gehören nicht hinter verschlossene Türen. Wer weiß dann noch, welcher Lobbyist mitredet und seinen Vorteil sucht.

Walter Brandt

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

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(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Mensch

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(1) Ungeklärte „Sachverhalte/Wissenslücken“  zum Schutzgut Mensch

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Sommertreff BI 2014

Einladung zum Sommertreff

am Freitag den 15. 08.2014 ab 19:00 Uhr bei Inge und Jimmy Behnken in der Anderlinger Straße 3.

BI gegen die Deponie HaaßelAus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie.

Bericht Kreistagssitzung

Kreistagssitzung 20.03.2014

In der Kreistagsitzung sind für Haaßel auf Antrag der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB zwei wichtige Beschlüsse ohne Gegenstimmen bei wenigen Enthaltungen getroffen worden.

1.  Es wurde die Einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur- und Landschaft nordwestlich Anderlingen (RROP Landkreis Rotenburg 2005) gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 8 NAG-BNatSchG, mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Rotenburg (Wümme) 2003 die genannte Fläche als „Gebiet, das die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet erfüllt“, ausweist (NSG 16). Diese Wertigkeit ist durch neuere Kartierungen bestätigt. Zusätzlich wird in einem Schreiben des Nieders. Ministeriums für Umwelt vom 29.01.2014 das Gebiet als „grundsätzlich zur Meldung als FFH-Gebiet geeignet“ bezeichnet. Aktuell sind massive Eingriffe in den Naturhaushalt des Gebietes erfolgt, die eine Sicherstellung erforderlich machen.

2. Die Grundlagen für ein mögliches Mediationsverfahren zum Grundstückkaufvertrag, der die Grundlage für die Deponieplanungen ist, wurden beschlossen:

–        Der Fa. Kriete wird unter Hinweis auf den seinerzeitigen Vorschlag des LG Verden die grundsätzliche Zustimmung des Landkreises zur Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages nochmals bestätigt.

–        Die Fa. Kriete wird gebeten, zu prüfen, ob unter den aktuellen Gegebenheiten nunmehr ihrerseits die Bereitschaft zu einer Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages besteht, die Rückabwicklung für sie also eine Option ist.

–        Im Falle der Bereitschaft der Fa. Kriete zum o.g. Mediationsverfahren wird der Landrat beauftragt, sich mit der Fa. Kriete auf einen Mediator zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens zu verständigen.

–        Der Fortgang des Verfahrens ist jeweils mit dem Kreisausschuss abzustimmen.

Als Begründung wurde von der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB folgendes angeführt:

Der Anhörungstermin zum Antrag der Fa. Kriete Anfang Dezember hat sehr deutlich gemacht, dass sich das Verfahren noch sehr lange hinziehen kann. Dabei ist der Ausgang für alle Beteiligten völlig offen und ungewiss. Im Interesse Aller muss es aber sein, den streitigen Fall möglichst zeitnah zu befrieden und zu lösen. Dies kann nur so geschehen, dass es im Ergebnis keine Gewinner und Verlierer gibt. Der Landkreis hat zudem ein Interesse daran, ein mittelständisches Unternehmen, insbesondere wegen der nicht geringen Anzahl der daran gebundenen Arbeitsplätze, vor unnötigem Schaden zu schützen. Insofern ist gerade in einem Dissens-Fall wie dem Vorliegenden die Fürsorgeverantwortung des Landkreises hoch zu bewerten und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung des Dissens‘ zwingend. Ein Mediationsverfahren kann einen Weg bieten, um eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zur Rückabwicklung zu treffen.

Fazit der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel:

Endlich hat der Kreistag parteiübergreifend die Schutzwürdigkeit des Gebiets bestätigt und den ersten Schritt zur Sicherung eingeleitet.  Dies zeigt wiederum die fachliche Unzulänglichkeit des Zielabweichungsverfahrens aus dem Jahr 2010.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kreisverwaltung unter Leitung des Landrates bei einer möglichen Mediation die Interessen der Region besser vertritt als beim ursprünglichen Grundstücksverkauf.


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Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? 

Am 11. und 12. Dezember fand der Erörterungstermin zur geplanten Deponie der Klasse 1 im Schützenhof in Selsingen statt. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mit der Vorhabensträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den Einwendern intensiv diskutiert. Insgesamt waren ca. 100 Personen an dieser für die Samtgemeinde Selsingen in dieser Größe und Dauer einmaligen Veranstaltung beteiligt.

Als Fazit bleibt nach Aussage von Frau von Mirbach festzuhalten, dass aktuell keinerlei Prognose gestellt werden kann, wann und zu welcher Entscheidung das GAA Lüneburg kommt. Dies war  auch nicht anders zu erwarten. Die vielen Probleme dieses Planfeststellungsverfahren wurden aber deutlich. Insgesamt wurden eher mehr Fragen neu aufgeworfen, als Antworten geliefert. Als strittige Sachpunkte stellten sich u.a. folgende Themen heraus:

  • Zielabweichungsverfahren / Schutzwürdigkeit des Gebietes
  • fehlende Erschließung des Geländes
  • fehlende Alternativenprüfung
  • unvollständige Planungsunterlagen
  • unvollständiges Abwasserkonzept
  • Artenschutz mit Verbotstatbeständen
  • Lärm- und Staubgutachten

Die Ängste und Sorgen der Bürger aus Haaßel und Anderlingen wurden deutlich.  Insgesamt wurde vielfach dargelegt, wieso der gewählte Standort ungeeignet ist. Die Vorhabensträgerin konnte dagegen keine Argumente liefern, welche Vorteile eine Deponie insbesondere in einem potentiellen Naturschutzgebiet hat.

Der Rechtsbeistand der Gemeinde Anderlingen, des NABU und der Bürgerinitiative,  Rüdiger Nebelsieckaus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Hamburg, hat mehrfach auf die Schwächen der Planung verwiesen. Deutlich machte er in seiner Zusammenfassung am Ende der Veranstaltung auf die unglückliche Rolle des Landkreises Rotenburg in dem gesamten bisherigen Verfahren aufmerksam. 

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird nun die Faktenlage und die eingebrachten Anträge prüfen. Zuerst wird das  Wortprotokoll des Erörterungstermines, laut Aussage von Frau von Mirbach auch auf dieser Internetseite,  veröffentlicht. Allein dafür werden einige Wochen benötigt. Danach wird es eine Entscheidung geben, wobei die Genehmigungsbehörde mehrere Optionen hat:

  • Planfeststellungsbeschluss ohne Auflagen
  • Planfeststellungsbeschluss mit Auflagen
  • Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses
  • Neuauslage der Planungsunterlagen mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung  aufgrund wesentlicher Planungsänderungen

Aufgrund der Vielzahl von Sachthemen ist mit einer Entscheidung erst Mitte 2014 zu rechnen. Der stellvertretende NABU-Landesverbandsvorsitzende Uwe Baumert hat bei einem Planfeststellungsbeschluss bereits die Klagebereitschaft des NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative signalisiert.

Für alle Beteiligten gilt es nun abzuwarten. Wobei die Nichtbefürworter dieser Deponie sich bereits durch weitere Beschäftigung mit den Sachthemen und durch das Sammeln von Spenden auf die nächsten Schritte vorbereiten können.

Sabine Meyer
Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Weihnachten 2013

Liebe Leute,

wir möchten einfach Danke sagen für Eure tolle Unterstützung und Zusammenarbeit.

Weiterhin möchten wir Euch informieren, dass die BI einen „Ewigen“ bzw. Geburtstags-Kalender heraus gebracht hat. Der Kalender hat DinA4-Hochkant Format. Die Abbildungen im Kalender zeigen Fotos von dem geplanten Deponieareal und den angrenzenden Flächen. Ihr könnt diesen Kalender gegen eine Spende von 10,00 € bei Holger Riggers in Haaßel, bei der Volksbank Selsingen oder bei Rainer Steffens in Ohrel bekommen.

Euch und Euren Familien wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2014

BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

 

Tagesordnung Erörterungstermin

Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen

Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH

11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Allgemeines

  1. Begrüßung, Einführung, Organisatorisches, Verfahrensüberblick
  2. Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin

Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken

1 Grundlagen/ Verfahrensfragen

(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung) 

2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten) 

3 Planrechtfertigung

3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich 

4 Umweltverträglichkeit

4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt) 

4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit

(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)

 4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz

4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung 

4.3.3. Artenschutz

4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere 

4.4 Schutzgüter Boden und Wasser

4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)  
4.4.2    Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
–          Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
–          Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert

4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden 
4.7 Schutzgut Landschaft 
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz) 

4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG

4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern) 

5 Immissionsschutz

5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5  Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase) 

6 Erschließung/ Verkehr 

7 Deponieüberwachung

7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin 

8 Sonstiges

Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant

Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.