Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

Deponieplanung in Haaßel

Hervorgehoben

Was ist wirklich rechtswidrig?

Bauschutt Deponie HaaßelDer Kreistag hat das wasserrechtliche Einvernehmen für die geplante Deponie erneut versagt. Landrat Luttmann hält diese Entscheidung für rechtswidrig. Warum er diese Meinung  vertritt, erklärt er weder den Kreistagsmitgliedern noch der Öffentlichkeit. 

 

Was wäre gewesen, wenn die Bevölkerung im Raum Selsingen nicht durch einen Leserbrief auf die ausgelegten Planungsunterlagen kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist aufgeschreckt worden wäre? Hätte die Fa. Kriete Kaltrecycling in Seedorf heute schon seit ca. 10 Jahren eine Deponie unter falschen Voraussetzungen   r e c h t s w i d r i g betrieben? 

Welche Entscheidungen wären getroffen worden, wenn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bei ihren früheren Entscheidungen (Kaufvertrag, Zielabweichungsverfahren) vollständig aufgeklärt worden wären. Aber die Politiker vor Ort haben damals den Ausführungen der Kreisverwaltung und des Landrats bedingungslos vertraut. Wo war der respektvolle Umgang mit diesem Vertrauen?

Nun gibt der Landrat an, dass der Landkreis keine Entscheidungen trifft. Eine Genehmigung würde das GAA in Lüneburg erteilen. Dies ist m.E. nur die halbe Wahrheit. Die Vorarbeit wurde in der Kreisverwaltung mit fragwürdiger Vorgehensweise geleistet. Sollen Zusagen gegenüber der Fa. Kriete oder Anderen erfüllt werden?

Die Folgeerscheinungen einer fragwürdigen Genehmigung zeigt das Beispiel des Entsorgens des Lagerstättenwassers aufgrund der Erdgasförderung im Raum Voelkersen der Fa. Wintershall/DEA.

Allen Beteiligten (GAA, Bergamt, IHK, Landkreisverwaltung, Umweltministerium Land  Niedersachsen und Firmen   Remondis und Zimmermann) sind die Unregelmäßigkeiten  bekannt. Aber die Zuständigkeit übernimmt scheinbar niemand. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich dies in der Mediathek des NDR „Markt im Dritten“ (Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?) vom 31.05.2021 um 20.15 Uhr ansehen. Ein warnendes Beispiel für Haaßel!

Rechtmäßigkeit ist nicht nur ein formaler Vorgang.

Es gilt auch das Richtige zu tun.

Zum Abschluss einer Legislaturperiode und vor der nächsten Wahl sollte man sich vor Augen halten:

Gib den Menschen Macht und du erkennst den Charakter.

 

Werner Cordes
Wiesenweg 6A
Selsingen

 

Bankrotterklärung des Verfahrens

Hervorgehoben

Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


Wenn dieser Beitrag Sie angeregt hat zu reagieren, können Sie; 

Ihren Beitrag werden wir ohne Ihre Kontaktdaten veröffentlichen.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag

Deponie Haaßel – Runden Tisch

Deponie Haaßel

Deponie Haaßel - Runder Tisch

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hat die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel zu einer neuen Auflage des „Runden Tisch“ eingeladen. Nach weitesgehender Fertigstellung der Umplanung möchte die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  das Projekt vorstellen.

Die Planungen laufen also weiterhin auf Hochtouren.

 Termin: Mittwoch, 02.05.2012
Zeit: 17.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Ort: Gastwirtschaft Meyer-Vorbeck, Selsingen

Eingeladen sind die Vertreter folgender Interessengruppen:

  • NABU
  • BUND
  • Landvolk
  • Jägerschaft
  • Samtgemeinde Selsingen
  • Gemeinde Selsingen
  • Gemeinde Anderlingen
  • Kreistagsfraktionen
  • Naturschutzbeauftragter Landkreis
  • Landkreis
  • Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
  • Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie
  • Firma Kriete

Öffentlichkeit und Presse sind ausgeschlossen !!!!!!!!!!!