Bauschutt Deponie – Transparenz in Haaßel?

Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel zum Zeitungsartikel vom 10. Mai 2013 in der BZ und ZZ „Kriete plant Transparenz in Haaßel“:

Der Geschäftsführer der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH Christian Ropers hat für das erneute Planfeststellungverfahren Transparenz angekündigt. Hierbei verwundert allerdings, dass beim demnächst stattfindenden „Runden Tisch“ (23.5.) lediglich die sowieso demnächst frei einsehbaren Planunterlagen vorgestellt werden sollen und die Presse erneut ausgeschlossen wird. Eine unabhängige Berichterstattung ist somit nicht erwünscht und die intransparente Tradition der bisherigen Zusammenkünfte wird fortgesetzt. Im Mai letzten Jahres haben die Teilnehmerdes damaligen Runden Tisches noch nicht einmal Unterlagen zur Vor- oder Nachbereitung erhalten. Auch die Kreispolitik wurde lediglich im nichtöffentlichen Kreisausschuss informiert und damit die interessierte Öffentlichkeit unberücksichtigt gelassen.

Zum neuen Genehmigungsantrag kann die Bürgerinitiative sich nicht konkret äußern, da er uns bisher noch nicht vorliegt. Die von Herrn Ropers angedeutete Verkleinerung der geplanten Deponiegrößejedoch hat nichts mit einer Einsicht nach den Protesten der Bürger zu tun,wie er betont, sondern beruht nur auf der Tatsache, dass man vorher ein Flurstück überplant hat, das sich nie im Eigentum der Seedorfer Firma befunden hat und das mittlerweile von der Gemeinde Selsingen erworben wurde und somit nicht mehr als Deponiefläche zur Verfügung steht.Wie dem veröffentlichten Schaubild zu entnehmen ist,sind trotz der Verkleinerung durch die aktuelle Planung mehr Flurstücke betroffen als vom Landkreis erworben wurden. Es wird demnach noch immer größer geplant als es dem Kreistag und der Samtgemeinde Selsingen im Rahmen des Flächenverkaufes im Jahr 2009 ursprünglich bekannt gemacht wurde.

Der nun für den neuen Genehmigungsantrag „drastisch zusammengestrichene“ Abfallkatalog war niemalsallein ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorhabens. Daneben war auch immer der aus vielerlei Gründen ungeeignete Standort das wichtigste Kriterium.

Weiterhin führt Herr Ropers „eine nicht unwesentliche CO2-Einsparung durch die Länge der Transportwege an. Nach unserem Ermessen ergäbe sich die größte CO2-Einsparung, wenn keine Deponie für den gesamten Elbe-Weser-Raum geplant und man sich auf den Bedarf im Landkreis Rotenburg (Wümme)  konzentrieren würde.

Herr Ropers zeigt sich verwundert darüber, dass die Landkreisvertreter keine Notwendigkeit für eine Bauschuttdeponie sehen. Ein Blick in den Kaufvertrag kann helfen. Es war dort lediglich eine „Bodendeponie“ vorgesehen. Die Errichtung einer solchen ist aber scheinbar nicht ausreichend profitabel. Den Versuch, die Rechte aus dem Kaufvertrag einseitig für die Firma Kriete Kaltrecycling zu erweitern, muss niemand unterstützen.

Weiterhin äußertder Geschäftsführer der Seedorfer Firma Unverständnis über die mehrheitlichen Meinungsäußerungen der  Kreispolitiker. Für die Bürgerinitiative gehört diesjedoch zum Grundverständnis einer demokratischen Regierungsform, wenn Politiker sich die berechtigten Einwendungen einer gesamten Region anhören, diese beurteilen und die für sie logische Schlussfolgerung daraus ziehen. Herr Ropers scheint vergessen zu haben, dass 2011 innerhalb von knapp drei Wochen eine Sammlung von 2000 Unterschriften den Unmut der Bevölkerung dokumentiert hat. Dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg liegen seither ca. 500 Einzeleinwendungen gegen das geplante Projekt vor. Es geht nicht nur um das Wohl einer einzelnen Firma, sondern um den Schutz der Menschen und der Natur vor Ort.

Die Bürgerinitiative möchte wirklich für Transparenz sorgen. Am 27. Mai im Feuerwehrhaus in Haaßel und am 28. Mai im Dorfgemeinschaftshaus in Anderlingen werden jeweils um 19.30 Uhr Bürgerversammlungen stattfinden. Als Themen stehen die Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des  Runden Tisches und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf dem Programm. Es sind ausdrücklich alle interessierten Bürger – auch aus anderen Gemeinden – und die Presse gerne gesehen.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann, Selsingen

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel


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Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Deponie Haaßel

Pressemitteilung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Gewerbeaufsichtsamt NiedersachsenErneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen Errichtung einer Deponie in Haaßel

Die Vorhabenträgerin Firma Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf hat jetzt ihre geänderten Planunterlagen für die Errichtung einer Deponie der Klasse DK I für Boden- und Bauschuttabfälle am Standort Haaßel beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Die Landesbehörde ist zuständig für das gesamte Planfeststellungsverfahren, das für die Genehmigung der Deponie erforderlich ist.

Das Planfeststellungsverfahren für die Deponie wird nun fortgesetzt. Bereits in 2011 hatten die ursprünglichen Deponiepläne für die Öffentlichkeit ausgelegen. Aufgrund der seinerzeit erhobenen zahlreichen Einwendungen hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ihre Pläne erheblich geändert. Insbesondere ist die Gesamtgröße der umzäunten Fläche auf knapp 10 ha reduziert worden. Davon beträgt die für die Ablagerung der Abfälle vorgesehene Fläche ca. 5,6 ha. Außerdem ist der Abfallkatalog für die Deponie zusammengestrichen worden. Viele Abfälle, die damals von der Öffentlichkeit beanstandet worden waren, sind nicht mehr enthalten. Hinsichtlich der umstrittenen Frage der Erschließung der geplanten Deponie über eine Straße des Landkreises weiß das Gewerbeaufsichtsamt, dass dazu ein zivilrechtlicher Streit zwischen der Vorhabenträgerin und dem Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden anhängig ist. Unabhängig davon ist aber die Behörde verpflichtet, das öffentlich rechtliche Verfahren durchzuführen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat beschlossen, aufgrund der zahlreichen Änderungen die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behörden- und Verbandsbeteiligung erneut durchzuführen.

In diesem sogenannten Anhörungsverfahren werden demnächst die gesamten Planunterlagen in der geänderten Fassung für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den Gemeinden Selsingen und Anderlingen ausgelegt. Parallel wird das Gewerbeaufsichtsamt die Unterlagen im Internet unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de mit der Möglichkeit zum Download einstellen.

Die Bürgerinitiative vor Ort erhält darüber hinaus eine CD mit dem kompletten Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit, mögliche Bedenken gegen das Vorhaben schriftlich vorzutragen. Die Fa. Kriete hat dem Gewerbeaufsichtsamt außerdem mitgeteilt, dass sie zeitnah zu einer Sitzung des Runden Tisches“ einladen wird.

Die genauen Termine für die Auslegung sowie die Fristen für Einwendungen werden noch öffentlich bekanntgegeben und auch über die Presse kommuniziert. Diese Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung soll tunlichst bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Nach Auswertung möglicher Einwendungen und Stellungnahmen von Verbänden schließt sich dann ein mündlicher Erörterungstermin unter Regie des Gewerbeaufsichtsamtes an.

Entscheidungen werden in diesem Anhörungsverfahren nicht getroffen. Erst danach wird die Behörde aufgrund des Ergebnisses der Anhörung entscheiden, ob die Deponie in Haaßel genehmigt werden kann. 

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg:

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist eine von 10 Landesbehörden für Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in Niedersachsen. In den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Uelzen und Dannenberg betreut das Amt insgesamt ca. 19.500 Betriebe. Im gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg also zwischen Celle und Cuxhaven – ist das Gewerbeaufsichtsamt für die Arzneimittelüberwachung zuständig. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für große technische Anlagen sowie Planfeststellungsverfahren für Deponien erfolgen häufig mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die rund 50 Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg verfügen über unterschiedliche Ausbildungen, die insgesamt eine kompetente und effiziente Verwaltung sicherstellen: darunter sind z.B. Chemiker, Physiker, Juristen, Lebensmitteltechnologen, Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker, Bergbauingenieure, Pharmazeuten, KFZ Meister, Wasserbauingenieure. Sie alle verfolgen durch Ausübung staatlicher Kontrolle und Beratung das Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und verbraucherfreundlichen niedersächsischen Wirtschaft. Weitere Informationen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Gerichtsverhandlung Baulast – Deponie Haaßel

Bericht über  die Gerichtsverhandlung am 24.04.2013 vor dem Landgericht Verden (2. Zivilkammer) 

Klagegrund: Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  möchte eine Baulast für eine Zuwegung zu der geplanten Deponie über die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straße einklagen. Grundlage ist der Kaufvertrag für drei Flurstücke zwischen dem Landkreis Rotenburg und der Klägerin vom 29.01.2010. Beantragt wird eine Baulast zugunsten von fünf Flurstücken. 


Verhandlungsbeginn: 10.00 UHR Verhandlungsende: ca. 11.00 Uhr  

  • Klägerin: Herr Ropers (Geschäftsführer Kriete Kaltrecycling GmbH), Herr Blume (Rechtsanwalt)
  • Beklagte: Frau von Ostrowski (Landkreis), Herr Meyer (Landkreis), Herr Immoor (Rechtsanwalt), Frau Knigge (Rechtsanwältin)
  • Zuschauer: 35 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel, eine Pressevertreterin der Zevener Zeitung
  • Landgericht Verden: 2. Zivilkammer des Landgerichtes Verden unter Vorsitz der Richterin Frau Bischoff 

Die leitende Richterin schilderte die derzeitige Sicht der Sachlage. Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass im Kaufvertrag vom 29.01.2010 die Zuwegung nicht geregelt wurde und die Nutzung der nicht gewidmeten Straße interpretiert werden muss. Dabei sind zwei Punkte strittig. 

1.  Mit dem Kaufvertrag vom 29.01.2010 wurden drei  Flurstücke vom Landkreis Rotenburg an die Firma Kriete Kaltrecycling mit der Zweckbestimmung einer Errichtung einer Bodendeponie veräußert.

Nach derzeitiger Meinung des Gerichtes bezieht sich die Zwecksetzung „Bodendeponie“ im Vertrag nicht auf die Zuwegung und eine mögliche Baulast. Daher wäre es ohne Regelungsgegenstand und hätte keine eigene Wirkung. Dies schließt das Gericht aus dem Punkt, dass die Kosten für die Erschließung im Kaufpreis enthalten sind. Folglich würde das Gericht aktuell eine Baulast befürworten. Herr Immoor widersprach dieser Einschätzung und bestand auf der einschränkten Zwecksetzung des Verwendungszweckes „Bodendeponie“ auch für die Zuwegung. Die Firma Kriete Kaltrecycling halte sich nicht an den Vertrag, da sie eine Deponie der Klasse 1 plane, die mehr als Böden umfasse. 

Hierbei machte die Richterin Bischoff  deutlich, dass das Gericht für das Rücktrittsrecht, das dem Landkreis im Kaufvertrag bei fehlender Genehmigung einer Bodendeponie bis zum 29.01.2015 zusteht, diese Zwecksetzung sehr wohl sieht. Daher wird man sich, wenn es keine vorherige Einigung über die Auslegung einer Bodendeponie gibt, spätestens zum Thema Rücktrittsrecht wieder vor Gericht treffen, da die Auslegung unklar ist. Dies wäre allerdings nicht Inhalt des aktuellen Verfahrens, daher sind auch alle Zeugen zu diesem Thema wieder ausgeladen worden. Sie merkte an, dass eine Mediation vorteilhaft wäre. Beide Vertragsparteien machten deutlich, dass für eine Einigung derzeit keine Schnittmenge der Interessen besteht, da die politische Mehrheit in Kreis eine Rückabwicklung anstrebt. Frau von Ostrowski möchte diesen Punkt in den Kreisausschuss einbringen. 

2. Zur Flächenauswahl hat die leitende Richterin deutlich gesagt, dass aus der Sicht des Gerichtes lediglich eine Baulast für die drei am 29.01.2010 verkauften Flurstücke zu  gewähren wäre.  Sie sieht keine zivilrechtliche Grundlage für eine Baulast zugunsten der Zuwegung für die zusätzlichen Flurstücke 20/12 und 20/15. Herr Immoor erwähnte in diesem Zusammenhang, dass dann auch eine Zuwegung für eine unendlich große Deponie über viele Flurstücke möglich wäre. Herr Blume erbat sich Zeit, um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu erarbeiten. In der Verhandlung hat er keine Begründung für die Erweiterung der Baulast zugunsten der zusätzlichen Grundstücke verkündet. 

  • Frist für Stellungsnahmen: 08.05.2013
  • Voraussichtliche Urteilsverkündung: 29.05.2013

Fazit der Bürgerinitiative:

Das wichtige Thema über die einschränkende Wirkung des Verwendungszwecks „Bodendeponie“ wird in diesem Verfahren leider nicht behandelt. Allerdings ist dieser Punkt nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, da weiterhin die Verbindung mit dem Rücktrittsrecht für den Landkreis Rotenburg besteht. Hierbei benötigt die Bevölkerung erneut die Unterstützung der Kreispolitik, die deutlich machen sollte, dass eine Deponie der Klasse 1 mit gefährlichen Abfällen nie erwünscht gewesen ist.

Positiv sind die Einschränkungen einer möglichen Baulast für die Zuwegung auf die drei ursprünglichen Flurstücke. Die bisher vorgestellten Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling beanspruchen mindestens fünf Flurstücke. Eine  Ausweitung dieser Planung ist jederzeit möglich.

Eine endgültige Beurteilung des Verfahrens kann erst nach Urteilsverkündung erfolgen.

Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Presseerklärung zum zweijährigen Bestehen der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Im April 2011 wurde während zweier Bürgerversammlungen in Haaßel und Anderlingen die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel gegründet. Auch zwei Jahre danach werden die Planungen für eine Deponie der Klasse 1 in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft in der Gemarkung Haaßel durch die Firma Kriete Kaltrecycling unverändert fortgesetzt.

Die BI versteht es als ihre Aufgabe die Allgemeinheit zu informieren, da die antragstellende Firma seit Mai 2012 keine allgemein zugänglichen Informationen über den Planungsstand mehr zur Verfügung stellt. Stattdessen wurde lediglich der Kreisausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) am 07.03.2013 in einer nichtöffentlichen Sitzung über die aktuellen Planungen informiert. Mehr Einblicke in den aktuellen Sachstand kann die Öffentlichkeit am 24.04.2013 erhalten. Dann findet der nächste Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden zur bisher nicht gesicherten Zuwegung zum geplanten Deponiegelände statt.

Die Firma aus Seedorf möchte sich im Klagewege eine Baulast für die Zuwegung, die der Kreistag im Dezember 2011 verweigert hat, sichern. Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0 (Lagerung unbelasteter Böden)?

Hierbei ist besonders die Liste der geladenen Zeugen interessant. Sie umfasst unter anderem den Landrat Hermann Luttmann, den Ersten Kreisrat Dr. Torsten Lühring und den Amtsleiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege Jürgen Cassier. Aus Sicht der BI stellt sich insbesondere die Frage, ob der Landkreis wirklich eine Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft für die Ablagerung von Asbest und anderen belasteten mineralischen Abfällen zur Verfügung stellen wollte oder, was aus unserer Sicht wahrscheinlicher ist, lediglich die Deponierung von Böden geplant war. Daher wird der Verlauf der Verhandlung richtungsweisend für den weiteren Fortgang der Deponieplanung sein.

Auch zwei Jahre nach Gründung der BI bitten wir die Bevölkerung um Unterstützung für unser Ziel, eine Deponie für belastete Abfälle in einem potentiellen Naturschutzgebiet zu verhindern.

Bernd Borchers, Haaßel
Mark Heydemann, Anderlingen
Walter Lemmermann,

Selsingen im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Gerichtstermin

Das Landgericht Verden hat nun endgültig den nächsten Gerichtstermin im Verfahren zur Baulast der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH./.Landkreis Rotenburg festgesetzt:

Termin:
Mittwoch 24.04.2013, 10.00 Uhr, Raum laut Aushang im Eingangsbereich

Diese mündliche Verhandlung dient dem Gericht zur Beweisaufnahme im Wesentlichen zu zwei Themen:

  1. Welche Zweckvereinbarung haben die beiden Parteien im Hinblick auf die am 29.01.2010 verkauften Flurstücke getroffen?
  2. Sollte der Verkauf auch zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 für mineralische Stoffe erfolgen oder nur für eine Bodendeponie der Klasse 0?

Die Liste der geladenen Zeugen ist interessant.
U.a. die Herren Luttmann, Dr. Lühring und Cassier vom Landkreis. Aber auch Heiner Kriete und ein Vertreter der Firma Born & Ermel.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie treffen sich am 24.04.2013 um 8.30 Uhr am Brunnen in Haaßel um Fahrgemeinschaften zu bilden.

Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (5)

Bei der Landtagswahl am 20. Januar 2013 tritt Herr Klaus Bolte als Direktkandidat der Piratenpartei an.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„es sollte aufgeklärt werden, wie es dazu lam, eine Riesendeponie in einem Naturschutz-Vorranggebiet zu genehmigen. Um solche Fehlentscheidungen zu unterbinden, brauchen wir eine transparente Verwaltung und Politik. Deponien gehören nicht in private Hand: Am Ende zahlen doch die Bürger die Entgiftung.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 12.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (4)

Der FDP-Direktkandidat für den Wahlkreis Bremervörde und Kreisvorsitzender der Liberalen, Hendrik Jürgens, zu der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„In Haaßel möchte ein privater Investor eine Deponie für Abfall errichten, die hauptsächlich Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle aufnehmen soll, was für den für den Standort an sich unproblematisch ist. Fraglich sind daher vorrangig das Erscheinungsbild des Ortes Haaßel mithin die Belange der Anwohner. Das sollte in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren geklärt werden.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 11.01.2013)


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Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (2)

SPD Lantagskandidat Bernd Wölbern ist Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und der SPD/Grüne/WFB-Gruppe im Rotenburger Kreistag.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Das Paradebeispiel, wie Politik nicht sein darf. Undurchsichtig und mauschelig.
Zum Glück haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufgepasst, so das wir mit neuer Mehrheit im Kreistag zunächst das schlimmste verhindern konnten. Jetzt müssen wir das Ergebnis der Klage abwarten.

Mein Ziel bleibt: Keine Deponie ohne vorherige offene Standortsuche.

(Quelle: Zevener Zeitung 09.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (1)

Hans-Heinrich Ehlen (CDU) war von 2003 bis April 2010 Landwirtschaftminister und ist seit 1994 Mitglied im Landtag. Im Falle eine wiederwahl möchte Herr Ehlen den Kurs der Regierug weiter verfolgen.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Die Deponie Haaßel is nach der Gesetzgebung in einem vorgeschriebeen Verwaltungsakt zu bearbeiten und zu entscheiden. Ich habe Verständnis für berechtigte Bedenken der Anlieger, lehne aber Polemik ab.“

Quelle: Zevener zeitung (08.01.2013)


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