Bankrotterklärung des Verfahrens

Hervorgehoben

Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (4)

Der FDP-Direktkandidat für den Wahlkreis Bremervörde und Kreisvorsitzender der Liberalen, Hendrik Jürgens, zu der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„In Haaßel möchte ein privater Investor eine Deponie für Abfall errichten, die hauptsächlich Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle aufnehmen soll, was für den für den Standort an sich unproblematisch ist. Fraglich sind daher vorrangig das Erscheinungsbild des Ortes Haaßel mithin die Belange der Anwohner. Das sollte in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren geklärt werden.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 11.01.2013)


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Kleine Deponie ist nur ein scheinbares Entgegenkommen.

Leserbrief zum „Runden Tisch“ in Haaßel

Die Firma Kriete Kaltrecycling hatte eingeladen nach Selsingen in den Gasthof „Zum Vorbeck“ zum „Runden Tisch“, um ihre neue Deponieplanung vorzustellen.

Die Deponie wurde als „kleine Deponie“ vorgestellt in Form einer quadratischen Pyramide, die am Rand des ursprünglich beplanten Geländes liegt. Das Deponievolumen sollte, bei einer nur geringfügig verminderten Höhe, auf etwas weniger als die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens verkleinert werden. Vergrößert werden soll hingegen das Einzugsgebiet. Zunächst waren die angrenzenden Landkreise geplant. Jetzt ist es erweitert auf den gesamten Elbe-Weser-Raum mit den angrenzenden Städten Hamburg und Bremen. 

Der Planer räumte ein, dass am vorgesehenen Standort der Grundwasserstand zeitweise bis an die Geländeoberfläche reicht. Er gestand ein, dass das ursprüngliche Standsicherheitsgutachten falsch gewesen war und stellte korrigierte Ergebnisse dar, konnte allerdings auf Befragen keine Angaben darüber machen, wie tief der Deponiekörper am Ende der Verfüllung in den Untergrund einsinken würde. 

Der Umfang der Stoffliste mit den einzulagernden Stoffen wurde reduziert. Herausgenommen waren größtenteils Stoffe, deren Ablagerung laut Aussage eines Sprechers des Gewerbeaufsichtsamts sowieso nicht genehmigt worden wären. Das ist „Prüferfutter“. Ein Entgegenkommen wurde dargestellt, wo in Wahrheit keines vorhanden ist. Die verbleibende Stoffliste umfasst immer noch zu mehr als 90% Stoffe, die weder „Bauschutt“ noch „Boden“ sind. Es ist irreführend, die geplante Deponie trotzdem als „Bauschuttdeponie“ oder „Bodendeponie“ zu bezeichnen. Zur Verdeutlichung: Der Landkreis Holzminden betreibt unter seinen Entsorgungseinrichtungen u.a. eine Bodendeponie in Lobach und eine Bauschuttdeponie in Bodenwerder. 

Meines Erachtens geht es hier, neben der Begriffsvernebelung, darum, zunächst einmal „einen Fuß in die Tür“ zu bekommen. Dafür spricht, dass selbst eine nochmals reduzierte Stoffliste durch ein vergleichsweise einfaches Verfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt wieder erweitert werden kann. Der vorgestellte Entwurf zeigte, dass die auch die flächenmäßige Verkleinerung nur vorübergehender Natur ist. Dies wird dadurch deutlich, dass die Betriebsgebäude, im Unterschied zum ersten Antrag, diesmal in Containerbauweise ausgeführt werden sollen. 

Der Planer bestätigte, dass eine Anlieferung zeitweise auch bei Dunkelheit vorgesehen sei. Im Dunkeln bleiben auch die wahren Planungen der Fa. Kriete. Wer Bohrschlamm als Bauschutt deklariert und die Presse ausschließt, lässt kein Interesse an einer objektiven Berichterstattung erkennen. Wie groß das Bedürfnis nach Transparenz ist, machte zum Schluss noch einmal der Anwalt der Fa. Kriete, Herr Blume, deutlich: Eine Herausgabe von Materialien oder Unterlagen zu diesem Zeitpunkt lehnte er ab. Insofern sind selbst die gemachten Zusagen als unverbindlich anzusehen. 

Wenn die Deponie in der angedeuteten Form genehmigt wird, ist nichts gewonnen: Langfristig geplant ist genau dasselbe wie vorher, der Anfang ist nur ein anderer.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Das „falsche“ Opfer klagt

Laut der Presseberichte in der BZ und ZZ vom 27.03.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH  eine Zivilklage gegen den Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden eingereicht. Es geht um die Bestellung  einer Baulast für die Zuwegung der geplanten Bauschuttdeponie. Der Geschäftsführer legte die Begründung ausführlich offen. Für die Bürgerinitiative stellt sich die Situation allerdings völlig anders dar. Nicht nur die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ist betroffen, sondern  vor allem Anwohner und Natur – oder um es plakativ zu sagen: „Der Große Brachvogel kann niemanden verklagen“

Herr Ropers schildert die angebliche „Kehrtwende des Kreistages um 180 Grad“ und die „Instrumentalisierung des Deponiebauvorhabens für Kommunalwahlkampfzwecke“.  Eine erschreckende und aus Sicht der Bürgerinitiative unrichtige Aussage.

Die Wirklichkeit …… Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.

Ein Storchennest für Haaßel

Storchennest
ein Storchennest für Haaßel

Einige fleißige Bürger aus Haaßel haben unter fachkundiger Beratung vom NABU mit Unterstützung durch die Bürgerinitiative gegen die geplante Bauschuttdeponie ein Storchennest gebaut.

  


Nachdem der ersten Versuch aufgrund der Wetterlage ausfallen musste, soll es nun aufgestellt werden.
 

Ort: Hof Uwe Winkelmann, Steegenweg 2, 27446 Selsingen-Haaßel
Datum / Uhrzeit: 24.02.2012 ca. 13.00 Uhr

Es soll ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass die Grünlander im und um das Vorranggebiet für Natur und Landschaft besser genutzt werden können als derzeit geplant. Die hiesige Bevölkerung ist nicht nur gegen die Deponie sondern für den Erhalt unserer Natur.

Wir möchten wiederum alle Interessierten einladen, dem Aufstellen des Storchennestes beizuwohnen. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen, wobei festes Schuhwerk immer noch angebracht ist.

Bauschuttdeponie Haaßel – Standortauswahlverfahren nicht nachvollziehbar

Deponiegelände im Winter

Deponiegelände im Winter

Die mögliche Betreiberfirma der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel hat für den Herbst 2011 die Vorlage neuer Planungsunterlagen angekündigt.

 

 Dies nimmt die Bürgerinitiative gegen dieses Vorhaben zum Anlass, auf das ungeeignete Standortauswahlverfahren hinzuweisen, das im Rahmen der Planung für eine Hausmülldeponie in den 1990er Jahren durchgeführt wurde und nun immer noch als Grundlage für die aktuelle Planung dient. Klaus-Peter Mehrkens (Anderlingen), Bernd Borchers (Haaßel) und Walter Lemmermann (Selsingen) geben für die Bürgerinitiative folgende Presseerklärung ab: ……. weiterlesen

Öffentliches Diskussionsforum

Für eine Vielzahl van Bürgern aus der Samtgemeinde Selsingen stellt sich nicht nur wegen die bevorstehenden Kommunalwahlen die Frage wie es um die Einstellung und das Engagement der örtlichen Kreistagskandidaten zum thema Bauschuttdeponie in Haaßel bestellt ist.

Aus diesem Anlass hat die Bürgerinitiatieve gegen die geplante Bauschuttdeponie in Haaßel am Mittwoch den 24. August 2011 um 19:30 Uhr im Landgasthof Martin (Selsingen) ein öffentliches Diskussionsforum organisiert.

Zu diesem Diskussionsforum mit den örtlichen Kreistagskandidaten werden alle Bürger der Samtgemeinde Selsingen herzlich eingeladen.

Anwohner meinen dazu

Als direkte Anwohner liegt unser Wohngrundstück in nur 350 Meter Entfernung zur geplanten Bauschuttdeponie. Unsere Familie lebt hier seit Jahrzehnten und unsere Kinder sind hier aufgewachsen. Mit viel Liebe, Arbeit und Geld haben wir uns unseren Traum von einem naturnahen Grundstück verwirklicht und unser Sohn hatte eigentlich vor, diesen Weg weiterzugehen.

Seit März dieses Jahres wissen wir nun, dass die Firma Kriete in unserer unmittelbaren Nähe eine Bauschuttdeponie plant. Beim Einblick in die Planunterlagen haben wir erfahren was das bedeutet. Die Liste mit den möglichen Abfallarten ist und bleibt beängstigend und ob eine solche Anlage immer ordnungsgemäß betrieben wird kann uns niemand garantieren.

Im Laufe der Diskussionen haben wir erfahren, dass diese Planungen bereits seit 2008 laufen, ohne dass die wirklich Betroffenen jemals informiert wurden. In der Presseerklärung der Firma Kriete vom 08.07.2011 haben wir nun gelesen, dass die Betreiber einen fairen Umgang mit ihrem Vorhaben wünschen. Aber wo war der faire Umgang mit uns?

Die Planung lief ohne uns ab und nicht einmal zum „runden Tisch“ wurden die Anwohner eingeladen. Scheinbar ist es einfacher über Zahlen und Daten zu sprechen, als den Geschädigten in die Augen zu sehen.

Wir hören nur, dass die Entsorgungsfirmen Bedarf an Lagerfläche beim Landkreis angemeldet haben und deshalb sofort ohne erneute Prüfung der Standort in Haaßel ausgewählt wurde. Unser Bedarf nach Erhalt einer intakten Natur und dem Erhalt unserer Lebensgrundlage wurde dabei scheinbar nie berücksichtigt. Hätte man uns gefragt, hätten wir beschreiben können wie ungeeignet der Baugrund für ein solches Vorhaben ist. Wir verzweifeln, wenn wir hören, dass es noch nicht einmal Bedarfsberechnungen für den Landkreis Rotenburg gibt und wir wahrscheinlich das Endlager für den gesamten Elbe-Weser-Raum werden sollen. Die Gesellschafter der Betreiberfirma, die diesen Wahnsinn begonnen haben, betonen immer wieder, dass sie die Leidtragenden seien. In Wirklichkeit sind es jedoch wir und unsere Nachbarn. Wir bitten um Hilfe, da wir nicht die Unterstützung des Landkreises geniessen. Es geht nicht nur um Geld, sondern um die Zukunft von Menschen und der Natur.