Einladung zum Infoabend

Hervorgehoben

am Freitag, 19. Juli 2024, ab 18:30 Uhr

Hof Meta Cordts Lüttje Stroot 1, 27446 Haaßel

Eine Deponie der Klasse 1, dessen Planung seit 13 Jahren nahezu unverändert ist, stellt einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar.

Wir möchten euch einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex der Deponieplanung geben. 

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Angeordnetes Wasserrechtliches Einvernehmen

Hervorgehoben

Landkreis Rotenburg (Wümme) führt die Weisung des Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aus.

Pressemitteilung Landkreis ROW (22.05.2024)

Das Land Niedersachsen hat diese Weisung als Obere Wasserbehörde dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde erteilt.

Bekanntlich hatte der Kreistag am 10.06.2021 mit einer detaillierten Begründung das WRE abgelehnt und diese Ablehnung in den Folgejahren mehrfach bestätigt. Die zuständige Sachbearbeitung im MU hat nun aktuell mit einem Verweis auf eine abgeschlossene Prüfung der Ablehnungsgründe im Herbst 2021 die Weisung zur Erteilung des WRE angeordnet.

Weder die BI noch der NABU als klagender Naturschutzverband haben derzeit in diesem formalen Vorgang die Möglichkeit der Einflussnahme. Eine Überprüfung, ob die Weisung rechtlich ordnungsgemäß ist, kann erst ist einem möglichen Klageverfahren gegen einen späteren Beschluss im seit Januar 2022 laufenden Planänderungs- und ergänzungsverfahren erfolgen. Die Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel sieht bei der Weisung erhebliche Mängel, insbesondere da mit dem Stellungnahmen seit 2022 bedeutende Fakten, die auch das WER betreffen, in das Verfahren eingebracht wurden.

Die aktuelle Maßnahme des MU als übergeordnete Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg (GAA) lässt vermuten, dass weiterhin an einem Beschluss in dem Plangenehmigungsverfahren gearbeitet wird. Dabei ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen ergebnisoffen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis.

Wir müssen nun gespannt auf die die nächsten Verfahrensschritte warten. Eine erneute gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des GAA ist wahrscheinlich notwendig.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung des Landkreises vom 22.05.2024.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

Spendenkonto – Neue IBAN-Nummer

Hervorgehoben

Bitte beachten!

Unser BI – Spendenkonto hat eine neue IBAN-Nr. erhalten

Bürgerinitiative Haaßel
IBAN: DE31 2926 5747 7444 4107 00
Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG

Diese Kontonummer können Sie verwenden wenn Sie keine Spendenquittung benötigen.

Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen, dan verwenden Sie bitte unser Spendenkonto bei der Sparkasse Rotenburg.

IBAN: DE05 2415 1235 0075 2018 06
Sparkasse Rotenburg


Hintergrund der Änderung:
Durch die Fusion der Volksbanken Bremerhaven-Cuxland mit der Zevener Volksbank haben wir eine neue IBAN-Nr. erhalten.

Das Dutzend ist voll

Hervorgehoben

Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

Diesen Beitrag können Sie hier als PDF herunterladen.

 

Online-Konsultation räumt mit der Kritik an den Planungen nicht auf

Hervorgehoben

Am 12.04.2022 hatte die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie (BI) eine
sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Im Rahmen einer Online-Konsultation sollte nun über die Stellungnahmen und die
entsprechenden Erwiderungen der Firma Kriete Kaltrecyling GmbH erörtert werden.
Dies musste leider schriftlich erfolgen, da das GAA einen Erörterungstermin vor
Ort zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken abgelehnt hatte. Die BI kann diese
Entscheidung in Zeiten ohne Beschränkungen bei Großveranstaltungen nicht
nachvollziehen. Ein direkter Dialog wäre transparenter gewesen.

Im Dezember 2022 wurde ohne lange Ankündigung die Online-Konsultation gestartet.
Ärgerlich war der vom GAA gewählte Zeitraum über die Weihnachtstage und den
Jahreswechsel. Ein Austausch mit politischen Gremien war dadurch nicht möglich.

Auch der Blick in die Unterlagen, die in der Online-Konsultation zur Verfügung
gestellt wurden, verwunderte. Statt die Stellungnahmen und Einwendungen komplett
zu veröffentlichen, wurde in einer Synopse lediglich eine stark verkürzte
Version gewählt. Wichtige Aspekte der Stellungnahme der BI wurden nicht dargestellt.

Trotz dieser widrigen Umstände hat die BI am 12.01.2023 eine umfassende
kritische Stellungnahme abgegeben.

Diese kann man hier online nachlesen oder als PDF abrufen

Zu den einzelnen Stellungnahmen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hat sich die
BI direkt in der Synopse (Spalte F) geäußert.

Diese kann man hier als PDF abrufen und nachlesen

(Erläuterung: jeweils eine Seite ursprügliche
Einwendung mit Stellungnahme Kriete Kaltrecycling, nächste Seite Stellungnahme
GAA und Stellungnahme BI)

Die Gemeinden Anderlingen und Selsingen, die Samtgemeinde Selsingen und der NABU Kreisverband Bremervörde-Zeven haben ebenfalls ausführlich und kritisch
gegenüber dem GAA Stellung bezogen. Das gemeinsame Fazit lautet:

Die Ausführungen der Vorhabensträgerin können rechtlich und inhaltlich nicht
überzeugen. Vorgebrachte Einwendungen werden im vollem Umfang unverändert
aufrecht erhalten.

Es ist weiterhin die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem
Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis. Wir sind trotzdem
gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für
belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

 

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

Hervorgehoben

(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022

EINLADUNG ZUM INFOABEND!

am Sonntag, 24. Juli 2022, ab 18:00 Uhr

am Brunnen in Haaßel

Wir möchten einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex Deponieplanung geben.

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Deutliche Kritik an den Planungsunterlagen

Hervorgehoben

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie hat am 12.04.2022 eine sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Diese kann man hier nachlesen.

Diese Meinung wird von sämtlichen politischen Gremien der Region uneingeschränkt geteilt. Ohne Gegenstimmen und über alle Parteigrenzen hinweg, haben die Gemeinden Anderlingen und Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen ebenfalls deutliche Kritik an den Planungen geübt.

Auch der Kreistag des Landkreis Rotenburg (Wümme) hat bei nur einer Enthaltung ohne Gegenstimmen erneut das wasserrechtliche Einvernehmen versagt und die Untersuchung der Standortalternativen als ungeeignet eingestuft. Eindeutiger können die Signale aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) an das GAA nicht sein.

Nun ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und Einwendungen zu bewerten. Bereits beim anzusetzenden Erörterungstermin wird sich zeigen, wie mit den Sorgen einer gesamten Region umgegangen wird. Wir sind gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Jede Einwendung zählt!

Hervorgehoben

Machen Sie Ihren Protest deutlich und sichern Sie sich Ihre ‚Eintrittskarte‘ zum Erörterungstermin.

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Mit Ihrer Einwendung machen Sie Ihren Politikern und anderen Personen in Lüneburg, Hannover und Seedorf deutlich, dass die Deponieplanung falsch ist: Eine Deponie in einem Naturschutzgebiet ist und bleibt Wahnsinn! Jede Einwendung mehr hilft unserem Widerstand.

Eine Einwendung zu schreiben, ist einfacher als man denkt. Ein paar Zeilen reichen. Man hat damit seinen Einwand geltend gemacht und darf am späteren (nichtöffentlichen!) Erörterungstermin teilnehmen:

– Anschrift: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
– Betreff: Einwendungen zur Planänderung- bzw. ergänzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel der Fa. Kriete Kaltrecyling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
– Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, um die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04.07.2017 aufgeführten Planungsmängel zu heilen.

 – individuelle Begründung

 – Absender, Datum, Unterschrift

Das ist der aktuelle Stand

Vom 16.02. bis zum 15.03.2022 liegen die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für eine Deponie in der Gemarkung Haaßel zur Einsichtnahme in Selsingen und in Anderlingen aus. Bis zum 19.04.2022 ist die Frist zur Stellungnahme für Privatpersonen.

Die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die Samtgemeinde Selsingen und auch der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben bereits sehr kritische Stellungnahmen beschlossen oder werden dies absehbar noch tun. Selbstverständlich werden auch die Bürgerinitiative und der NABU sich ausführlich negativ zu den vorgelegten Unterlagen äußern.

Jetzt sind Sie gefragt

Es gilt nun, auch die Stimmung der direkt Betroffenen, der Anwohner, der Naturliebhaber und der Besorgten dem Gewerbeaufsichtsamt vorzutragen.

Ihrer Kreativität bei der Begründung sind keine Grenzen gesetzt.

Aus persönlichen Fragestellungen könnten sich Einwendungen ergeben: Sind Kinder durch die zunehmende Verkehrsbelastung gefährdet? Gibt es eine erhöhte Lärm- oder möglicherweise Staubbelästigung an Zufahrtstraßen? Bleibt der Wert der eigenen Immobilie erhalten?

Auch aus allgemeinen Fragen könnten sich Einwendungen ergeben: Kann eine Alternativenprüfung einen Standort in einem Naturschutzgebiet als Ergebnis haben? Wieso gibt es keine Komplettauslage der Unterlagen? Wieso wird die schlechte verkehrliche Erschließung nicht berücksichtigt?

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Verfahren ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Kampf gegen diese Deponie sich lohnt. Zusammen haben wir eine Chance, diesen Wahnsinn zu verhindern.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Anhörungsverfahren

Hervorgehoben

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mitgeteilt, dass die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH mit Schreiben vom 13.01.2022 Planänderungs- bzw.
ergänzungsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I (DK I) am Standort Haaßel in der Gemeinde Selsingen vorgelegt hat.
 
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden.
 
Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.

Die Kriete Kaltrecycling GmbH hat nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und zur Heilung der genannten Fehler ein Planänderungs- und ergänzungsverfahren bzw. ergänzendes Verfahren beantragt.
 
Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen kann man unter Genehmigungsverfahren nach dem KrWG | Nds. Gewerbeaufsicht (niedersachsen.de) einsehen.
 
Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie bittet alle Bürger bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit zu nutzen und sich mit einer Stellungnahme an diesem Verfahren zu beteiligen. Jeder der gegen diese Planung in einem Naturschutzgebiet ist, sollte dies gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt zu Ausdruck bringen.
 

Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel
 
 

Werden Sie aktiv und schützen Sie die Natur!

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis spätestens dem 19. April 2022,

  • beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
  • bei der Gemeinde Anderlingen, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
  • bei der Gemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen,

Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu der geplanten Deponie, schriftlich oder zur Niederschrift, erheben.

Tipps für ihre Stellungnahme
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Begrenzung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung einer Stellungnahme.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung aber erkennen lassen.

Sie sollten keine Angst vor dem „Unterlagenberg“ oder technischen Ausdrücken haben. Scheuen Sie sich nicht, bei Behörden oder Vorhabenträgern nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Sie können auch in der Stellungnahme auf Unklarheiten oder offene Fragen hinweisen.

Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand!

Weitere, sehr hilfreiche Tipps, finden Sie auf:

https://studyflix.de/deutsch/stellungnahme-schreiben-2746
https://lnv-bw.de/blog/2016/08/20/wie-schreibt-man-eine-stellungnahme/