Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel

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Johanna Zeul besucht Bürgerinitiative in Haaßel Johanna Zeul war zu Gast bei Stefan Raab im TV und trat beim Bundesvision Songcontest auf. Der Spiegel bescheinigte ihr online „Bester Auftritt: Johanna Zeul“, obwohl sie nicht gewann. Auch die Frankfurter Allgemeine und Süddeutsche Zeitung berichteten bereits äußerst positiv über die Sängerin. Kürzlich zog sie aus Berlin in die Nähe von Bremen. 

Zeul setzt sich aktiv für Natur- und Umweltschutz ein. Mit ihren Konzerten unterstützte sie Greenpeace. Sie trat bei ‚Fridays for Future‘-Aktivitäten für Luisa Neubauer auf und stand mit Udo Lindenberg auf der Bühne – der sie mit dem Panikpreis auszeichnete. Auf dem Weg nach Hamburg machte sie Station in Haaßel. Im Gepäck ein Bild als Geburtstagsgeschenk für Udo Lindenberg am kommenden Montag. 

Mit Ann-Christin Siemens und Reinhard Lindenberg besuchte sie das Gelände der geplanten Deponie in Haaßel, um sich vor Ort zu informieren. Zeul will es nicht hinnehmen, dass unsere Umwelt mehr und mehr zerstört wird. Sie möchte auf das Naturschutzgebiet aufmerksam machen, um es zu bewahren. Zu verhindern gilt, dass gerade dort eine Abfall-Deponie aufgeschüttet wird. Dafür steht sie nicht nur mit ihrem guten Namen, sondern auch mit ihrer neuen Single „Tütensuppe“, in der sie anprangert, dass soviel Abfall entsteht.

Vor Ort trug sie mit Ihrer Gitarre gleich eine Kostprobe daraus vor. „… Wir haben Augen, um zu sehenhaben nen Kopf, um zu verstehenwir haben Herzen, die nicht ruh’nwir haben Hände voll zu tun …“.

Zeuls Engagement für Natur- und Umweltschutz kommt nicht von ungefähr. Zeul ist Tochter von Thomas Felder, der sich als ‚schwäbischer Bob Dylan‘ einen Namen gemacht hat. Er gehört zu den prominenten Unterstützern der Proteste gegen das Bahnprojekt ‚Stuttgart 21‘.

Ann-Christin Siemens als junge Mutter und Mitglied der Bürgerinitiative sagt „Gerade ein Naturschutzgebiet ist ein denkbar ungünstiger Ort für eine solche Deponie. Das wäre eine kurzfristige Lösung. Ohne an eine Zukunft zu denken, in der wir und vor allem unsere Kinder  Naturschutz noch nötiger brauchen als jetzt.“

Reinhard Lindenberg: „Das ist hier gerade Thema der Lokalpolitik. Wir hätten die Sache schon lange vom Tisch haben können. Ich tue, was ich kann, um das Naturschutzgebiet zu retten. Leider fehlt mir im Kreistag noch die ausreichende Unterstützung dazu.“ 

Walter Lemmermann als Sprecher der BI: „Besonders bedauerlich ist, dass Abfälle aus dem Abbruch des AKW Stade auch gerade hier im Naturschutzgebiet landen könnten. Wenn die Deponie erst mal in Betrieb genommen ist, kann der Umweltminister anweisen, dass sowas hierher kommt.“

 

Wo die Natur noch in Ordnung ist

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Geduld und Einsatz zahlen sich aus

Störche im Naturschutzgebiet HaaßelIm Frühjahr 2012 wurde durch Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel auf dem Hofgrundstück des Landwirtes Uwe Winkelmann eine Storchennisthilfe aufgestellt. Unter fachlicher Begleitung des NABU-Storchenbeauftragten Hans-Heinrich Gerken wurde damals ein ausgemusterter Strommast in Eigenregie durch viele Mitstreiter zu einem Storchennest umgestaltet. 

In diesem Jahr zeigt sich nun, dass der Ort richtig gewählt wurde. Ein Storchenpaar hat das Nest bezogen. Alle Beteiligten hoffen nun auf Nachwuchs bei den Störchen und eine erfolgreiche Aufzucht.

Für die BI bestätigt sich erneut, dass das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ und sein Umfeld schützenswert sind. Mit den Grünlandstrukturen bieten sich Grundlagen als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.

Deshalb ist es so wichtig, dass das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ im Bestand gesichert bleibt. Bekanntlich läuft ein Normenkontrollverfahren mit dem Ziel, die Naturschutzgebietsverordnung für ungültig zu klären. Wahrscheinlich wünscht sich auch das Storchenpaar ein Naturschutzgebiet ohne Bauschuttdeponie. Nun ist die Kreisverwaltung und die Kreispolitik gefordert sich im Normenkontrollverfahren intensiv für den Erhalt der Naturschutzgebietsverordnung einzusetzen und die Klage abzuwehren.

Eine weitere verpasste Chance

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Klartext zu reden!

Am 30.März 2021 wurde in der ZZ ein Leserbreif von Walter Brandt aus Haaßel zur Kreistagssitzung am 25.03.2021 veröffentlicht.
Diser Leserbrief thematisiert die Gefahr der Ablagerung von AKW-Bauschutt in Haaßel.
(Diesen Leserbrief können Sie hier als PDF Downloaden)

 

Am 25. 3. 2021 bin ich nach Rotenburg zur Kreistagssitzung gefahren. Als Zuhörer wollte ich mich über die aktuellen Entwicklungen zur Deponieplanung in Haaßel informieren. Ich war gespannt auf die Meinungen und Redebeiträge der Kreistagsabgeordneten. Enttäuscht bin ich nach Hause gefahren.

Mit Mehrheit der CDU-Kreistagsfraktion wurde gleich zu Anfang der Sitzung der Tagesordnungspunkt ersatzlos gestrichen. Der CDU-Kreisvorsitzende Marco Mohrmann war auch dafür.

Es gab keine Diskussion über das unklare Hin- und Her von Umweltministerium und Gewerbeaufsichtsamt. Der Landrat wehrte sich gegen Hinweise für sein geplantes Gespräch mit dem Umweltminister. 

Jeder Versuch, die Kreistagsmitglieder, die Presse oder die Zuhörer zu informieren wurde abgeblockt. Sieht so eine offene Diskussion bei einem Streitthema aus? 

Aus der Samtgemeinde Selsingen hat dazu nur Reinhard Lindenberg gesprochen. Bis er mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung gestoppt wurde.

Dabei fing er an, über einen sehr wichtigen neuen Aspekt zu sprechen. Er versuchte die brandaktuelle Situation in Schleswig-Holstein zu schildern. Da der dortige Umweltminister keine Deponie für den Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel findet, hat er eine Zwangsannahme für bestehende Deponien der Klasse 1angeordnet. Begründet hat er dies mit Bundesrecht. Dies bedeutet, dass auch in Niedersachsen das Umweltministerium jederzeit das AKW-Abbruchmaterial einer Deponie in Haaßel zuweisen kann. Ohne Widerspruchsmöglichkeit vor Ort!

Ist dies der CDU-Mehrheit im Kreistag überhaupt klar? Hinterher hat keiner etwas gewusst. Hinterher will es keiner gewesen sein.  Hier erwarte ich eine eindeutige Aussage der Kreistagsabgeordneten aus der Samtgemeinde Selsingen und vom Landratskandidaten Marco Prietz. Und falls sie trotz dieser Gefahr keinen Einsatz gegen die Deponie zeigen, sollten man sie einfach nicht wählen.

Dem Umweltminister in Hannover sind die Vorgänge in Schleswig-Holstein sicherlich bekannt. Damit ist das Verhalten zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens in Haaßel auch nicht mehr verwunderlich. Es wird Platz für die Reste des AKW Stade benötigt. Die Wahrscheinlichkeit von möglicherweise belastetem Bauschutt aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in einem Naturschutzgebiet wird immer größer.

Über das fehlende wasserrechtliche Einvernehmen soll nun in der nächsten Kreistagssitzung im Juni entschieden werden. Dann werden wir sehen, wer kämpfen kann oder wer nur brav einer vorgegebenen Meinung folgt, um seine politische Karriere nicht zu gefährden.

Eine Deponie gehört nicht in ein Naturschutzgebiet und die Entscheidungen darüber gehören nicht hinter verschlossene Türen. Wer weiß dann noch, welcher Lobbyist mitredet und seinen Vorteil sucht.

Walter Brandt

Bankrotterklärung des Verfahrens

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Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Geld oder Natur?

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Gewinne privatisieren – zum Nachteil der Allgemeinheit?

Leserbrief Lenkungsgruppe BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Der Landkreis Stade hat im zuständigen Kreistagsausschuss in der letzten Woche über mögliche Deponiestandorte für Abfälle der Deponieklasse 1 gesprochen (Bericht im Stader Tageblatt am 19.02.2021). Anders als im Landkreis Rotenburg wurde offen über Erträge und Kosten diskutiert. Für eine Tonne Einlagerung von Abfällen der Klasse 1 wird von mindestens 30 € Ertrag gesprochen. Dem stehen ca. 16 € Kosten gegenüber.

Was würden diese Zahlen für die geplante Deponie in Haaßel bedeuten? Dort ist ein Ablagerungsvolumen von 640.000 m³ geplant. Dies entspricht bei ca. 1,8 Tonnen Gewicht pro m³ 1.150.000 t belasteter Bauabfall in Haaßel. Bei der im Landkreis Stade angenommen Gewinnspanne von 14 €/t wären dies 16 Millionen €.

Bei einer solchen Summe interessiert ein Naturschutzgebiet anscheinend nicht mehr. Auch eine Zuwegung über Kreisstraßen fernab von einer Autobahn quer durch Dörfer ist belanglos. Wer möchte nicht etwas von einer solchen Summe abhaben? Nun wird auch immer deutlicher, wieso der Antragsteller sich in diesem Verfahren die Unterstützung von einer Top-Anwaltskanzlei gönnt.

Und in Haaßel ist die Welt für den möglichen Betreiber noch besser. Er bekommt die direkte Zuwegung geschenkt und die Fläche erwirbt er für einen Kleinstbetrag. Weil der Abfall im Landkreis nicht reicht, soll dieser aus dem Elbe-Weser-Dreieck zusammengeholt werden.  

Wieso sind diese Informationen aktuell so wichtig?

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH versucht mit einem Normenkontrollverfahren die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ zu kippen. Und die Spitze unserer Kreisverwaltung möchte diesen „Vorgang“ ohne zusätzliche rechtliche Unterstützung abwickeln. Kann der Landrat aufgrund seines bisherigen Wirkens in dem gesamten Genehmigungsverfahren im Normenkontrollverfahren wirklich objektiv handeln?

Zusätzlich versucht das Gewerbeaufsicht Lüneburg, mit wohlwollender Begleitung durch den aktuellen Landrat, das noch offene wasserrechtliche Einvernehmen kurzfristig durchzudrücken. 

Wir fordern den Landratskandidaten und CDU- Kreistagsfraktionsvorsitzenden Marco Prietz und den Landtagsabgeordneten und CDU-Kreisvorsitzenden Marco Mohrmann auf, endlich öffentlich deutlich ihre Stellung in diesen Verfahren zu beziehen und aktiv zu handeln. Oder sind Offenheit und Bürgernähe am Ende nur Schlagworte im Wahlkampf?

In diesem Fall geht es nicht um Wählerstimmen, sondern um die Menschen und die Natur in der Samtgemeinde Selsingen. Diese sollten wichtiger sein als private Gewinne für Wenige.

Nebenbei bemerkt: Wieso sucht und betreibt der Landkreis eine mögliche Deponie nicht in Eigenregie wie es im Landkreis Stade geplant ist? Dort sollen die Gewinne zur Entlastung der Steuerzahler genutzt werden. 16 Millionen € könnte der Kreishaushalt gut gebrauchen. Will der Landkreis zugunsten eines Einzelunternehmens darauf verzichten?  

Selsingen, 20.02.2021

Nachdenkliche Jahrestage

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In der letzten Januarwoche gab es zwei Jahrestage, die eine besondere Bedeutung für die Gemeinden Selsingen und Anderlingen haben. Vor zehn Jahren am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Verkäufer den Kaufvertrag für das Deponiegelände in Haaßel unterzeichnet und vor fünf Jahren am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 erlassen. Beide Rechtsvorgänge sind bisher glücklicherweise noch nicht vollzogen worden, schweben aber weiterhin als Bedrohung über den Ortschaften der Samtgemeinde Selsingen.

Die politischen Gremien der Samtgemeinde Selsingen und der Gemeinden Anderlingen und Selsingen haben sich mehrfach parteiübergreifend und eindeutig gegen das geplante Vorhaben in einem Naturschutzgebiet ausgesprochen. Die Bedeutung des betroffenen Gebiets für die Natur wird immer deutlicher.

Die Kreispolitik sollte endlich den Mut und die Entschlossenheit zeigen, diese veralteten und mangelhaften Planungen zu den Akten zu legen. Der bisherige Landrat geht in den Ruhestand und er sollte dieses Vorhaben dorthin mitnehmen. Potentielle Nachfolger sollten den Mut zur Erneuerung haben und nicht die Fehler der Vergangenheit fortsetzen und decken. Ansonsten sind sie genauso schuldig an dem Verlust des schützenwerten Naturraumes wie die bisherigen Verantwortlichen im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Die IHK Stade fordert ein geregeltes Standortsuchverfahren für Deponieflächen. Wieso ist ein solches Suchverfahren nach aktuellen und allgemein akzeptierten Kriterien in unserem Landkreis nicht möglich? Wieso hält man an einer willkürlichen und veralteten Standortauswahl ohne naturschutzfachliche Betrachtung fest? Wieso lernt man nicht aus Fehlern und ist bereit diese zu berichtigen?
Ich wünsche mir bis zur Landratswahl im Jahr 2021, dass die Deponieplanungen im Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ endlich Geschichte sind. Alle Kandidaten auf das Landratsamt sollten zeigen, dass sie etwas für die Bürger bewegen wollen. Danach werden sie bei der Wahl beurteilt.


Das nächste Jubiläum, dass in diesem Zusammenhang begangen werden sollte, sind zehn Jahre Naturschutzgebiet ohne Deponie.


Walter Brandt, Haaßel

Traut sich der Landkreis?

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Quelle: Kreiszeitung.de – 18-09-2019

In der kommende Woche (39/2019) kommen die Pläne für eine Bauschuttdeponie Klasse 1 in Haaßel bei dem Kreistag auf den Tisch. Traut sich der Landkreis einen Rücktritt vom Verkauf der Flächen an Kriete Kaltrecycling aus Seedorf?

Die Anwälte der Kriete Kaltrecycling drohen bei einem Rücktritt mit weitere Prozesse und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.

Lesen Sie jetzt hier den gesamten Artikel

Einladung zum Infoabend

am Donnerstag den 12. September 2019 ab 19:30 Uhr

im Feuerwehrhaus Haaßel

Wir möchten einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex Deponieplanung geben.
Stichworte: Rücktrittsrecht, Naturschutzgebiet, Regionales Raumordnungsprogramm, Wasserrecht ……

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die
Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Einladung zum Herbstfest

am Samstag den 03.09.2016BI gegen die Deponie Haaßel
ab 19:00 Uhr

bei Hanna und Friedrich Meyer
Hof Windershusen 1

 

Vor der Kommunalwahl wollen wir in lockerer Runde
über den aktuellen Stand der Deponieplanung
berichten und die örtlichen Kreistagskandidaten
zum Thema befragen.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine
Spende bereitgehalten.
Über ein reges Interesse freut sich

die
Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Haaßel – Naturschutz statt Mülldeponie

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Mitteilung der SPD-GRÜNE-WFB-Gruppe des Kreistages zum Besuch des geplanten Deponie-Standortes in Haaßel
(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)

SPD-Grüne-WFB Gruppe des Kreistages in Haaßel

Im Verlauf ihrer vor-Ort-Termine besichtigte die Kreistagsgruppe aus SPD, GRÜNEN und WFB jüngst den Standort der geplanten Deponie in Haaßel und das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, dass Naturschutzgebiet (NSG) und Deponiebetriebsfläche extrem nah beieinanderliegen und sich zum Teil gar überlappen.
Anlass der Besichtigung war das nach wie vor andauernde Klageverfahren der Deponie-Antragstellerin Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH (Kriete GmbH) gegen die Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) des Landkreises. Gesprächsthema war der Stand der einzelnen Verfahren und die Bewertung der in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen.
Als Mitglied der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie berichtete Reinhard Lindenberg vor Ort über das NSG und zusammenfassend über den Stand der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiegenehmigung und der NSG-VO.Im September 2014 wurde die Planung des NSG „Haaßeler Bruch“ öffentlich bekannt gegeben, die entsprechende NSG-Verordnung im Dezember 2014 vom Kreistag beschlossen.
Im Januar 2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg gegenüber Kriete GmbH eine positive Planfeststellung zum Bau der Deponie ausgesprochen und gleichzeitig den sofortigen Baubeginn genehmigt.Bürgerinitiative, Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), sowie die Gemeinden Anderlingen, Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen klagen seit März 2015 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Planfeststellung und haben einen Teilerfolg erzielt: Das OVG hat im Dezember 2015 entscheiden, dass der sofortige Baubeginn nicht gestattet ist und der Ausgang des Klageverfahrens abzuwarten ist.Im November 2015 hatte Landrat Luttmann noch vorgeschlagen, im geplanten NSG das Gebiet der geplanten Deponiebetriebsfläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Vorrangfläche für Abfallbeseitigung vorzusehen.
Dies hat die Mehrheitsgruppe bis auf weiteres verhindert und diese Vorrangfläche aus dem RROP herausgenommen.

Seit Januar 2016 geht die Kriete GmbH im Rahmen eines Normenkontrollverfahren (NKV) gegen das Naturschutzgebiet vor. Im NKV hat die Mehrheitsgruppe dafür gesorgt, dass die Kreisverwaltung externe Unterstützung erhält.

Der Ausgang des Verfahrens gegen die Planfeststellung ist noch offen. Eine kurzfristige Entscheidung ist nicht zu erwarten.
Der Ausgang des NKV gegen das Naturschutzgebiet ist ebenfalls noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass zunächst eine Entscheidung im NKV ergehen wird.“

In der nachfolgenden Besprechung stellten die Gruppenmitglieder übereinstimmend fest, in jeder Hinsicht die richtigen Entscheidungen – im Sinne des Naturschutzes und für die vor Ort betroffenen Menschen – getroffen zu haben.
Sie hoffen darauf, über diese Wahlperiode hinaus, das gemeinsame Ziel weiter verfolgen zu können.

(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)