(3) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken” zum Schutzgut Pflanzen / Biotope
Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum “Schutzgut Pflanzen / Biotope” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?
Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum “Schutzgut Pflanzen / Biotope” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?
Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum „Schutzgut Tiere“ im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?
Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?
Sehr geehrte Deponie-Gegner,
als Kreistagsmitglied möchte ich zum Beschluss des GAA Lüneburg Folgendes ausdrücken.
Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass ein Gebiet, welches am 17. Dezember 2014 durch Kreistagsbeschluss erst wieder zu einem Naturschutzgebiet erklärt wurde und nach nur 6 Wochen nun wieder Deponiegelände werden soll. Der Landkreis spielt hier eine sehr undurchsichtige Rolle. Wie kann es sein, dass ein Vorranggebiet für den Naturschutz zur Deponie umgebaut werden soll und dann doch wieder ein Naturschutzgebiet wird, um dann trotz eines vom Kreistag im Dezember 2014 gefassten Beschlusses wieder zur Deponie erklärt wird.
Was geht hier vor in diesem LK ROW und den Behörden in Niedersachsen? Man gewinnt beim lesen dieser Abläufe verstärkt den Eindruck, hier stinkt es zum Himmel, was dann ja auch real bald geschehen kann, wenn in dem Zick Zack-Kursverfahren nicht bald wieder ein Harken geschlagen wird. Es geht bei so einer Deponie um viel Geld. Es ist aber auch ein sicheres Geschäft für die Betreiber und ihre Geldgeber, das sollte man nicht vergessen. Vielleicht liegt ja auch hier die Lösung aller Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Manfred Damberg
Kreistagsabgeordneter im LK ROW für Die Linke
Der Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.
Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.
Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.
Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg erteilt Planfeststellungsbeschluss für eine Deponie in Haaßel.
Wie heute am 30. Januar 2015 in der Zevener Zeitung zu lesen ist, hat die GAA Lüneburg entschieden das die Firma Kriete Kaltrecycling mit dem Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel beginnen kann – auch wenn die Gegner des vorhabens dagenen klagen sollten!!
Das daß OVG Lüneburg gegebensfalls in einem „einstweiligen Rechtsschutzverfahren“ einen einstweiligen Baustopp für das Vorhaben aussprechen könnte, verhindert meiner Meinung nach nicht das bereits in diesem Moment Fakten geschaffen werden.
Ein schwarzer Tag für uns alle!
Franz Tertsch
Anderlingen
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am Freitag den 15. 08.2014 ab 19:00 Uhr bei Inge und Jimmy Behnken in der Anderlinger Straße 3.
Aus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.
Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.
Über ein reges Interesse freut sich die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie.
Hans-Peter Daub sucht als Kandidat für das Amt des Landrates im Landkreis Rotenburg (Wümme) das Gespräch mit Bürgern vor Ort.
Am 29.03.2014 um 11.00 Uhr möchte er sich in Haaßel über die geplante Deponie informieren. Treffpunkt ist die Zufahrt (Ende der Stichstraße) zum geplanten Deponiegelände.
Weitere Temine:
http://www.hanspeterdaub.de/treffpunkte.html
Wie geht es weiter?
Am 11. und 12. Dezember fand der Erörterungstermin zur geplanten Deponie der Klasse 1 im Schützenhof in Selsingen statt. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mit der Vorhabensträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den Einwendern intensiv diskutiert. Insgesamt waren ca. 100 Personen an dieser für die Samtgemeinde Selsingen in dieser Größe und Dauer einmaligen Veranstaltung beteiligt.
Als Fazit bleibt nach Aussage von Frau von Mirbach festzuhalten, dass aktuell keinerlei Prognose gestellt werden kann, wann und zu welcher Entscheidung das GAA Lüneburg kommt. Dies war auch nicht anders zu erwarten. Die vielen Probleme dieses Planfeststellungsverfahren wurden aber deutlich. Insgesamt wurden eher mehr Fragen neu aufgeworfen, als Antworten geliefert. Als strittige Sachpunkte stellten sich u.a. folgende Themen heraus:
Die Ängste und Sorgen der Bürger aus Haaßel und Anderlingen wurden deutlich. Insgesamt wurde vielfach dargelegt, wieso der gewählte Standort ungeeignet ist. Die Vorhabensträgerin konnte dagegen keine Argumente liefern, welche Vorteile eine Deponie insbesondere in einem potentiellen Naturschutzgebiet hat.
Der Rechtsbeistand der Gemeinde Anderlingen, des NABU und der Bürgerinitiative, Rüdiger Nebelsieckaus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Hamburg, hat mehrfach auf die Schwächen der Planung verwiesen. Deutlich machte er in seiner Zusammenfassung am Ende der Veranstaltung auf die unglückliche Rolle des Landkreises Rotenburg in dem gesamten bisherigen Verfahren aufmerksam.
Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird nun die Faktenlage und die eingebrachten Anträge prüfen. Zuerst wird das Wortprotokoll des Erörterungstermines, laut Aussage von Frau von Mirbach auch auf dieser Internetseite, veröffentlicht. Allein dafür werden einige Wochen benötigt. Danach wird es eine Entscheidung geben, wobei die Genehmigungsbehörde mehrere Optionen hat:
Aufgrund der Vielzahl von Sachthemen ist mit einer Entscheidung erst Mitte 2014 zu rechnen. Der stellvertretende NABU-Landesverbandsvorsitzende Uwe Baumert hat bei einem Planfeststellungsbeschluss bereits die Klagebereitschaft des NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative signalisiert.
Für alle Beteiligten gilt es nun abzuwarten. Wobei die Nichtbefürworter dieser Deponie sich bereits durch weitere Beschäftigung mit den Sachthemen und durch das Sammeln von Spenden auf die nächsten Schritte vorbereiten können.
Sabine Meyer
Walter Lemmermann
im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel