„Spieglein, Spieglein an der Wand…“

Leserbrief von Sabine Meyer
Erschienen in der Bremervörder und Zevener Zeitung 06-2014

Der Kreistag hat am 20.03.2014 die einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur und Landschaft nordwestlich von Anderlingen mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Diese Abstimmung erfolgte parteiübergreifend ohne Gegenstimmen. Grundlage für diesen Beschluss war ein Hinweis von Landrat Hermann Luttmann während einer Kreistagsitzung am 13.06.2013, in der er ausdrücklich auf die Möglichkeit der Sicherstellung hinwies. Nachzulesen ist dies im Protokoll der entsprechenden Kreistagssitzung. Umgesetzt wurde der Beschluss des Kreistags bisher jedoch nicht. Der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter weigert sich, die von ihm selbst vorgeschlagene Sicherstellung durchzuführen. Er führt Bedingungen an, die für eine Sicherstellung gegeben sein müssen, die von ihm 2013 nicht genannt wurden. Neben der nachgewiesen Schutzwürdigkeit muss nun auch eine akute Bedrohung des Gebietes vorliegen. Diese wird von der Leitung der Kreisverwaltung aktuell nicht gesehen, was vor folgendem Hintergrund nicht nachvollziehbar ist: Im betreffenden Gebiet ist es in letzter Zeit mehrfach zu erheblichen Beeinträchtigungen und zur Zerstörung gesetzlich geschützter Biotopflächen gekommen. Zudem sind die Bewirtschafter wiederholt den Aufforderungen und Anordnungen der Naturschutzbehörde wissentlich nicht nachgekommen, so dass man bisher nicht von einer Wiederherstellung der Flächen sprechen kann. Die Bedrohung ist daher auch aktuell existent. Es bleibt demnach die Frage:  „Wieso führt die Kreisverwaltung unter Leitung von Herrn Luttmann den eindeutigen Auftrag des Kreistages nicht aus?“

Eine Antwort findet sich vielleicht in der Planung einer Deponie der Klasse 1 in diesem Vorranggebiet. Im bisherigen Planungsverfahren ist das Verhalten der Kreisverwaltung außerordentlich merkwürdig. Beginnend mit einem sehr kurzen und intransparenten Ausschreibungsverfahren für den Grundstücksverkauf, bei dem durch die Eingrenzung der möglichen Bietenden ein höherer Verkaufserlös für den Landkreis verhindert wurde; folgend ein Zielabweichungsverfahren, das naturschutzfachliche Belange oberflächlich und fehlerhaft bewertet. Obwohl mittlerweile die Schutzwürdigkeit nach Naturschutzgesetzen des gesamten beplanten Deponiegeländes festgestellt wurde, weigert sich die Kreisverwaltung den durchgeführten Verwaltungsakt zurückzunehmen. Auch die Einwendungen des Landkreises im laufenden Genehmigungsverfahren wurden erst aufgrund politischen Drucks verändert und erheblich ausgeweitet. Dabei mussten Kreistagsabgeordnete in der Zusammenarbeit mit Bürgern des Landkreises die Detailarbeit machen, was eigentlich Aufgabe der Behörden hätte sein sollen. Insgesamt bleibt die Frage offen, welches Ziel Herr Luttmann in diesem Verfahren anstrebt.

Der wiedergewählte Landrat unseres Landkreises hat sich in einem Zeitungsbericht kürzlich zu den Stimmenverlusten in der Samtgemeinde Selsingen geäußert. In diesem Zusammenhang tätigte er die Aussage, dass er sich im Konflikt um die geplante Deponie in Haaßel nichts vorzuwerfen hätte. Er könne jeden Morgen in den Spiegel sehen. „Spieglein, Spieglein an der Wand….“


Dieser Leserbrief, geschrieben von Sabine Meyer, wurde von der Bremervörder und Zevener Zeitung  Juni 2014 veröffentlicht.

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Gespräch vor Ort mit Hans-Peter Daub

Hans-Peter Daub sucht als Kandidat für das Amt des Landrates im Landkreis Rotenburg (Wümme) das Gespräch mit Bürgern vor Ort.

Am 29.03.2014 um 11.00 Uhr möchte er sich in Haaßel über die geplante Deponie informieren. Treffpunkt ist die Zufahrt (Ende der Stichstraße) zum geplanten Deponiegelände.

Jeder der Interesse hat sollte kommen!

Weitere Temine:
http://www.hanspeterdaub.de/treffpunkte.html

Bericht Kreistagssitzung

Kreistagssitzung 20.03.2014

In der Kreistagsitzung sind für Haaßel auf Antrag der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB zwei wichtige Beschlüsse ohne Gegenstimmen bei wenigen Enthaltungen getroffen worden.

1.  Es wurde die Einstweilige Sicherstellung des Vorranggebietes für Natur- und Landschaft nordwestlich Anderlingen (RROP Landkreis Rotenburg 2005) gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 8 NAG-BNatSchG, mit der Absicht einer Ausweisung zum Naturschutzgebiet beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Rotenburg (Wümme) 2003 die genannte Fläche als „Gebiet, das die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet erfüllt“, ausweist (NSG 16). Diese Wertigkeit ist durch neuere Kartierungen bestätigt. Zusätzlich wird in einem Schreiben des Nieders. Ministeriums für Umwelt vom 29.01.2014 das Gebiet als „grundsätzlich zur Meldung als FFH-Gebiet geeignet“ bezeichnet. Aktuell sind massive Eingriffe in den Naturhaushalt des Gebietes erfolgt, die eine Sicherstellung erforderlich machen.

2. Die Grundlagen für ein mögliches Mediationsverfahren zum Grundstückkaufvertrag, der die Grundlage für die Deponieplanungen ist, wurden beschlossen:

–        Der Fa. Kriete wird unter Hinweis auf den seinerzeitigen Vorschlag des LG Verden die grundsätzliche Zustimmung des Landkreises zur Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages nochmals bestätigt.

–        Die Fa. Kriete wird gebeten, zu prüfen, ob unter den aktuellen Gegebenheiten nunmehr ihrerseits die Bereitschaft zu einer Mediation mit dem Ziel einer Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages besteht, die Rückabwicklung für sie also eine Option ist.

–        Im Falle der Bereitschaft der Fa. Kriete zum o.g. Mediationsverfahren wird der Landrat beauftragt, sich mit der Fa. Kriete auf einen Mediator zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens zu verständigen.

–        Der Fortgang des Verfahrens ist jeweils mit dem Kreisausschuss abzustimmen.

Als Begründung wurde von der Kreistagsgruppe SPD/GRÜNE/WFB folgendes angeführt:

Der Anhörungstermin zum Antrag der Fa. Kriete Anfang Dezember hat sehr deutlich gemacht, dass sich das Verfahren noch sehr lange hinziehen kann. Dabei ist der Ausgang für alle Beteiligten völlig offen und ungewiss. Im Interesse Aller muss es aber sein, den streitigen Fall möglichst zeitnah zu befrieden und zu lösen. Dies kann nur so geschehen, dass es im Ergebnis keine Gewinner und Verlierer gibt. Der Landkreis hat zudem ein Interesse daran, ein mittelständisches Unternehmen, insbesondere wegen der nicht geringen Anzahl der daran gebundenen Arbeitsplätze, vor unnötigem Schaden zu schützen. Insofern ist gerade in einem Dissens-Fall wie dem Vorliegenden die Fürsorgeverantwortung des Landkreises hoch zu bewerten und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung des Dissens‘ zwingend. Ein Mediationsverfahren kann einen Weg bieten, um eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zur Rückabwicklung zu treffen.

Fazit der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel:

Endlich hat der Kreistag parteiübergreifend die Schutzwürdigkeit des Gebiets bestätigt und den ersten Schritt zur Sicherung eingeleitet.  Dies zeigt wiederum die fachliche Unzulänglichkeit des Zielabweichungsverfahrens aus dem Jahr 2010.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kreisverwaltung unter Leitung des Landrates bei einer möglichen Mediation die Interessen der Region besser vertritt als beim ursprünglichen Grundstücksverkauf.


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Protokolle Erörterungstermin 12-2013

Deponie Haaßel, Erörterungstermin in Selsingen

Als Dokumentation und auch als Information für Personen, die nicht an dem Erörterungstermin teilnehmen konnten, stellen wir hier das Wortprotokoll zur Verfügung.

(Um die Protokolle und Anlagen lokal zu speichern klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf dem Link)

Wortprotokolle

Online lesen: Wortprotokoll, Erörterungstag 1 (11. Dezember 2013) 
Online lesen: Wortprotokoll, Erörterungstag 2 (12. Dezember 2013)

Anlagen

  1. Anlage 3-2-4 Schutzgut Landschaft
  2. Anlage 3-4-2 MP Kalbe Heidenau
  3. Grundwassermodell
  4. Nachtrag Neemann

Präsentationen
(Wegen lokale Einstellungen können möglicherweise einige der nachstehenden Links nicht geöffnet werden.)

  1. Präsentation Aland ( Dez. 2013)
  2. Aland Maßnahmen (13.12.2011)
  3. Präsentation Dr. Born – Dr.  Ermel GmbH
  4. Präsentation MU (Dez. 2013)
  5. Präsentation Neemann
  6. Präsentation TÜV Schall
  7. Oltmanns (13-12-2011)

 

 

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? 

Am 11. und 12. Dezember fand der Erörterungstermin zur geplanten Deponie der Klasse 1 im Schützenhof in Selsingen statt. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mit der Vorhabensträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den Einwendern intensiv diskutiert. Insgesamt waren ca. 100 Personen an dieser für die Samtgemeinde Selsingen in dieser Größe und Dauer einmaligen Veranstaltung beteiligt.

Als Fazit bleibt nach Aussage von Frau von Mirbach festzuhalten, dass aktuell keinerlei Prognose gestellt werden kann, wann und zu welcher Entscheidung das GAA Lüneburg kommt. Dies war  auch nicht anders zu erwarten. Die vielen Probleme dieses Planfeststellungsverfahren wurden aber deutlich. Insgesamt wurden eher mehr Fragen neu aufgeworfen, als Antworten geliefert. Als strittige Sachpunkte stellten sich u.a. folgende Themen heraus:

  • Zielabweichungsverfahren / Schutzwürdigkeit des Gebietes
  • fehlende Erschließung des Geländes
  • fehlende Alternativenprüfung
  • unvollständige Planungsunterlagen
  • unvollständiges Abwasserkonzept
  • Artenschutz mit Verbotstatbeständen
  • Lärm- und Staubgutachten

Die Ängste und Sorgen der Bürger aus Haaßel und Anderlingen wurden deutlich.  Insgesamt wurde vielfach dargelegt, wieso der gewählte Standort ungeeignet ist. Die Vorhabensträgerin konnte dagegen keine Argumente liefern, welche Vorteile eine Deponie insbesondere in einem potentiellen Naturschutzgebiet hat.

Der Rechtsbeistand der Gemeinde Anderlingen, des NABU und der Bürgerinitiative,  Rüdiger Nebelsieckaus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Hamburg, hat mehrfach auf die Schwächen der Planung verwiesen. Deutlich machte er in seiner Zusammenfassung am Ende der Veranstaltung auf die unglückliche Rolle des Landkreises Rotenburg in dem gesamten bisherigen Verfahren aufmerksam. 

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird nun die Faktenlage und die eingebrachten Anträge prüfen. Zuerst wird das  Wortprotokoll des Erörterungstermines, laut Aussage von Frau von Mirbach auch auf dieser Internetseite,  veröffentlicht. Allein dafür werden einige Wochen benötigt. Danach wird es eine Entscheidung geben, wobei die Genehmigungsbehörde mehrere Optionen hat:

  • Planfeststellungsbeschluss ohne Auflagen
  • Planfeststellungsbeschluss mit Auflagen
  • Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses
  • Neuauslage der Planungsunterlagen mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung  aufgrund wesentlicher Planungsänderungen

Aufgrund der Vielzahl von Sachthemen ist mit einer Entscheidung erst Mitte 2014 zu rechnen. Der stellvertretende NABU-Landesverbandsvorsitzende Uwe Baumert hat bei einem Planfeststellungsbeschluss bereits die Klagebereitschaft des NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative signalisiert.

Für alle Beteiligten gilt es nun abzuwarten. Wobei die Nichtbefürworter dieser Deponie sich bereits durch weitere Beschäftigung mit den Sachthemen und durch das Sammeln von Spenden auf die nächsten Schritte vorbereiten können.

Sabine Meyer
Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Weihnachten 2013

Liebe Leute,

wir möchten einfach Danke sagen für Eure tolle Unterstützung und Zusammenarbeit.

Weiterhin möchten wir Euch informieren, dass die BI einen „Ewigen“ bzw. Geburtstags-Kalender heraus gebracht hat. Der Kalender hat DinA4-Hochkant Format. Die Abbildungen im Kalender zeigen Fotos von dem geplanten Deponieareal und den angrenzenden Flächen. Ihr könnt diesen Kalender gegen eine Spende von 10,00 € bei Holger Riggers in Haaßel, bei der Volksbank Selsingen oder bei Rainer Steffens in Ohrel bekommen.

Euch und Euren Familien wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2014

BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

 

Deponie Haaßel – noch keine Entscheidung

Wie bereits von Freifrau von Mirbach (Gewerbeaufsichtsamt Lünenburg) angedeutet ist auch nach der zweitägigen Erörterung keine Entscheidung gefallen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich in den kommenden Monate unter anderem mit verschiedene Aussagen in einige Gutachten befassen.

Zur Zeit kann das Gewerbeaufsichtsamt keinerlei Prognose stellen, wann sie zu einer Entscheidung kommen wird.

Tagesordnung Erörterungstermin

Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen

Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH

11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Allgemeines

  1. Begrüßung, Einführung, Organisatorisches, Verfahrensüberblick
  2. Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin

Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken

1 Grundlagen/ Verfahrensfragen

(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung) 

2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten) 

3 Planrechtfertigung

3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich 

4 Umweltverträglichkeit

4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt) 

4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit

(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)

 4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz

4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung 

4.3.3. Artenschutz

4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere 

4.4 Schutzgüter Boden und Wasser

4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)  
4.4.2    Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
–          Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
–          Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert

4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden 
4.7 Schutzgut Landschaft 
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz) 

4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG

4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern) 

5 Immissionsschutz

5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5  Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase) 

6 Erschließung/ Verkehr 

7 Deponieüberwachung

7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin 

8 Sonstiges

Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant

Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.

Anhörungsverfahren Deponie Haaßel

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb der Deponie Haaßel der Firma Heinrich Kriete Kaltrecycling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf

-Anhörungsverfahren-  

Der Erörterungstermin beginnt am

11.12.2013, um 10:00 Uhr, im
Hotel Selsinger Hof,
Bahnhofstraße 1                                                                                                                                           
27446 Selsingen
 

  1. Der Einlass erfolgt ab 60 Minuten vor Beginn des Termins. Eine Tagesordnung wird vor Ort ausgelegt.
  2. Kann der Erörterungstermin nicht am 11.12.2013 abgeschlossen werden, wird er an den folgenden Werktagen bis einschließlich 13.12.2013 am selben Ort fortgesetzt. Ob und inwieweit die Folgetermine in Anspruch genommen werden und wann sie beginnen, entscheidet die Verhandlungsleitung jeweils am Schluss eines Verhandlungstages.
  3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
  4. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
  5. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  6. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

HINWEIS:

Die privaten Einwender erhalten keine persönliche Einladung, sondern diese wird angesichts der hohen Anzahl von Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.