Bewohner vor Deponiefolgen verschonen

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Zum Artikel „Haaßel will keine Mülldeponie haben“ (BZ vom 27. März 2025) erreichte uns ein Leserbrief von Walter Brandt aus Haaßel.

Als Haaßeler habe ich den Eindruck, dass kein Ort in Niedersachsen so sehr wie unser Dorf mit geplanten Deponien und deren Abwehr verbunden ist. Ich schreibe als Mitglied der Bürgerinitiative gegen die Deponie (BI).

Hier nochmal kurz, was im Bericht steht:

1976 war eine 25 ha große Deponie in Haaßel geplant. Die wollte der Landkreis betreiben. 1985 und 1995 wurden vom Landkreis weitere erfolglose Versuche unternommen. Nun ergänze ich mal die jüngere Vergangenheit: 2009 bietet der Landkreis seine Flächen für eine privat zu betreibende Deponie an. Dabei setzt er eine Gebotsfrist von 11(!) Tagen. Es findet sich nur ein Interessent. 2015 erhält der Käufer die Deponiegenehmigung. Diese Genehmigung wurde auf Betreiben der BI durch den NABU erfolgreich beklagt. Es waren zu viele Fehler in der Planung, über die das Gewerbeaufsichtsamt hinweggesehen hatte. Die Klage war erfolgreich. Gutachten und die Vertretung durch einen angesehenen Fachanwalt hatten das möglich gemacht.

Zehn Jahre war Ruhe:

Die Bewohner von Haaßel und damit die Gemeinden Anderlingen und Selsingen blieben von den negativen Folgen einer Deponie verschont. Die Natur im Haaßeler Bruch blieb ungestört. Alles mit ehrenamtlichem Engagement und mit Spenden aus der Bevölkerung. Der Käufer ist aber weiter aktiv. Er legt eine geänderte Planung vor und erhält 2024 erneut eine Genehmigung vom selben Gewerbeaufsichtsamt. Die BI geht aktuell wieder mithilfe des NABU gegen diese Genehmigung gerichtlich vor.

Ich sehe das so:

Die vorgesehenen 10 ha sind nur eine Anfangsplanung. Es geht Käufer und Gewerbeaufsichtsamt erst mal darum, den Fuß in die Tür zu bekommen. Dafür wird der Ort mit dem schwächsten Widerstand ausgesucht. Bei Erfolg wird die Deponie in der Fläche und in der Gefährlichkeit der Abfälle erweitert. Schon jetzt ist geplant, Abfall aus dem gesamten Elbe-Weser-Dreieck hier her zu holen, weil es sich mit dem Abfall aus dem Landkreis allein wohl nicht rechnet.

Wehret den Anfängen.

Gute Anwälte und Gutachter arbeiten nicht umsonst. Unterstützt die BI auch im aktuellen Verfahren, damit wir Haaßeler und die Bewohner von Anderlingen und Selsingen von den Folgen einer Mülldeponie verschont bleiben.


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Klage gegen den Änderungsplanfeststellungbeschluss Deponie Haaßel

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Leider hat am 15.11.2024 das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Deponie erteilt. Das GAA  möchte mit diesem Beschluss die Mängel des bisherigen Verfahrens, die das OVG Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 festgestellt hat, heilen.

Ist dem GAA in Zusammenarbeit mit der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH die Mängelheilung nach über 7 Jahren Bearbeitungszeit gelungen?

Nein!

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel hat gemeinsam mit dem NABU Niedersachsen die Beschlussunterlagen geprüft. Die negative Bewertung war eindeutig. Daraufhin hat unser Fachanwalt für den NABU Niedersachsen am 20.01.2025 fristgerecht Klage gegen Änderungsplanfeststellungsbeschluss beim OVG Lüneburg eingereicht. Diese Klage wurde per 31.03.2025 mit einer umfangreichen Klagebegründung inklusive neuer Fachgutachten unterlegt.

Kurformklagetext:

„ Der Fehlerheilungsversuch des Beklagten im Planänderungsbeschluss ist misslungen. Zur Alternativenprüfung sind ihm Fehler unterlaufen. Das zuvor fehlende Einvernehmen zu den eingeschlossenen wasserrechtlichen Entscheidungen ist im Ergebnis nach zuvor erfolgten Änderungsanträgen und auf Weisung der Fachaufsichtsbehörde erteilt worden. Bei den Änderungen ist es jedoch zu inhaltlichen Fehlern gekommen“  

Wie geht es weiter?

Das OVG Lüneburg wird die Klage prüfen und dem GAA und der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH die Gelegenheit zur Gegendarstellung geben. Daraufhin wird unser Fachanwalt gebeten, Stellung zu dieser Gegendarstellung zu beziehen. Diesen Ausführungen werden Ausarbeitungen der Beklagten folgen. In der Folge entscheidend dann das OVG Lüneburg über den Zeitpunkt einer Verhandlung.

Spendenaufruf

Das juristische Verfahren wird also intensiv und langwierig. Und teuer!
Aber unser Einsatz lohnt sich. Es geht um den Schutz eines wichtigen Naturraumes unserer Heimat. Nachfolgende Generationen sollen den „Haaßeler Bruch“ erleben und genießen können. Deshalb bitten wir insbesondere um Spenden, um die rechtlichen Schritte dauerhaft zu vollziehen.

Den Beitrag als PDF herunterladen.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Änderungsplanfeststellungbeschluss Deponie Haaßel

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Am 15.11.2024 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Deponie erteilt.

Den Änderungsplanfeststellungsbeschluss können Sie hier herunterladen.

Damit sind laut Ansicht des GAA  durch das seit Februar 2022 laufende Planänderungsverfahren die Mängel, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 04.07.20217 festgestellt hat, geheilt. Die vollständigen Genehmigungsunterlagen können im Zeitraum vom 06.12.2024 bis 20.12.2024 über die Internetseite des GAA aufgerufen werden.

Ist damit der Einsatz gegen den Wahnsinn einer Deponie in einem Naturschutzgebiet vorbei?

Nein!

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel wird gemeinsam mit dem NABU Niedersachsen die Genehmigungsunterlagen prüfen und mit unserem Fachanwalt das weitere Vorgehen beraten. Nach Ende der Auslegungsfrist gibt es eine vierwöchige Frist zur Klageeinreichung.

Bereits der erste Blick in die Veröffentlichung des Beschlusses zeigt, dass das GAA alle berechtigten Einwendungen der BI, des NABU, der Gemeinden Selsingen und Anderlingen und der Samtgemeinde Selsingen abgewiesen hat. Die vorgelegte Alternativenprüfung wurde trotz angemahnter Schwächen für ausreichend erklärt. Auch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes und die Auswirkungen eines Deponiebetriebes darauf wurden weiterhin unterschiedlich beurteilt. Eine erneute Klage erscheint unausweichlich.

Wir geben nicht auf!

Es geht darum, einen wichtigen Naturraum und unsere Heimat zu schützen. Deshalb bitten wir um vielfältige Unterstützung, um die rechtlichen Schritte dauerhaft vollziehen zu können.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Einladung zum Infoabend

am Freitag, 19. Juli 2024, ab 18:30 Uhr

Hof Meta Cordts Lüttje Stroot 1, 27446 Haaßel

Eine Deponie der Klasse 1, dessen Planung seit 13 Jahren nahezu unverändert ist, stellt einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar.

Wir möchten euch einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex der Deponieplanung geben. 

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Angeordnetes Wasserrechtliches Einvernehmen

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Landkreis Rotenburg (Wümme) führt die Weisung des Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aus.

Pressemitteilung Landkreis ROW (22.05.2024)

Das Land Niedersachsen hat diese Weisung als Obere Wasserbehörde dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde erteilt.

Bekanntlich hatte der Kreistag am 10.06.2021 mit einer detaillierten Begründung das WRE abgelehnt und diese Ablehnung in den Folgejahren mehrfach bestätigt. Die zuständige Sachbearbeitung im MU hat nun aktuell mit einem Verweis auf eine abgeschlossene Prüfung der Ablehnungsgründe im Herbst 2021 die Weisung zur Erteilung des WRE angeordnet.

Weder die BI noch der NABU als klagender Naturschutzverband haben derzeit in diesem formalen Vorgang die Möglichkeit der Einflussnahme. Eine Überprüfung, ob die Weisung rechtlich ordnungsgemäß ist, kann erst ist einem möglichen Klageverfahren gegen einen späteren Beschluss im seit Januar 2022 laufenden Planänderungs- und ergänzungsverfahren erfolgen. Die Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel sieht bei der Weisung erhebliche Mängel, insbesondere da mit dem Stellungnahmen seit 2022 bedeutende Fakten, die auch das WER betreffen, in das Verfahren eingebracht wurden.

Die aktuelle Maßnahme des MU als übergeordnete Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg (GAA) lässt vermuten, dass weiterhin an einem Beschluss in dem Plangenehmigungsverfahren gearbeitet wird. Dabei ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen ergebnisoffen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis.

Wir müssen nun gespannt auf die die nächsten Verfahrensschritte warten. Eine erneute gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des GAA ist wahrscheinlich notwendig.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung des Landkreises vom 22.05.2024.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

Herzliche Einladung der Lenkungsgruppe

Am Freitag den 15. und Samstag den 16. Dezember 2023, findet jeweils in der Zeit von 16 bis 23 Uhr der Selsinger Weihnachtsmarkt statt.

Holt euch leckeren Apfelpunsch mit oder ohne Calvados aus unserer Bude und stimmt Euch gemütlich auf Weihnachten ein.

Wir freuen uns auf euch!

Eure Lenkungsgruppe der BI gegen die DepoNIE

Spendenkonto – Neue IBAN-Nummer

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Bitte beachten!

Unser BI – Spendenkonto hat eine neue IBAN-Nr. erhalten

Bürgerinitiative Haaßel
IBAN: DE31 2926 5747 7444 4107 00
Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG

Diese Kontonummer können Sie verwenden wenn Sie keine Spendenquittung benötigen.

Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen, dan verwenden Sie bitte unser Spendenkonto bei der Sparkasse Rotenburg.

IBAN: DE05 2415 1235 0075 2018 06
Sparkasse Rotenburg


Hintergrund der Änderung:
Durch die Fusion der Volksbanken Bremerhaven-Cuxland mit der Zevener Volksbank haben wir eine neue IBAN-Nr. erhalten.

Das Dutzend ist voll

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Naturgegendeponie

(K)eine Deponie in Haaßel

Am 04.03.2011 hat die Firma Kriete Kaltrecyling GmbH beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) beantragt, eine Deponie der Klasse 1 in Haaßel zu errichten und zu betreiben.

12 Jahre später läuft dieses Verfahren immer noch. Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel (BI) nimmt dies zum Anlass für einen Rück- und Ausblick.

Aktuell wird häufig von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mit übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung gesprochen. Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltschutzverbände würden mit Klagen den notwendigen Fortschritt behindern. Mit solchen Meinungen musste sich auch die BI in Bezug auf die Deponieplanung in Haaßel in den letzten Jahren auseinandersetzen.

Aber wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für das unendliche Dilemma? 2008/2009 wurde mit den Planungen begonnen, ohne die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Inzwischen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebietes gerichtlich festgestellt und die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ verkündet.

Der aktuelle Landrat liegt mit seiner Äußerung richtig, dass ein Hemd, das man zum Anfang beginnt falsch zuzuknöpfen, nicht mehr hübsch wird. Deshalb hätte man in diesem Gebiet nach unserer Meinung nie mit solchen Planungen beginnen dürfen. Seit Jahren fordert die BI: „Knöpft das Hemd wieder komplett auf und beginnt neu“. Ein transparentes und ergebnisoffenes Suchverfahren für Deponieraum ist die einzige Möglichkeit für eine Lösung in dem jahrelangen Streitfall.

Aber die Realität sieht anders aus. Nach einem fehlerbehafteten Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 folgt ein Verfahrensschritt dem Nächsten. Diverse Klageverfahren werden geführt und führen doch nicht zur Klärung. Der vorerst letzte Akt dieser scheinbar endlosen Geschichte war ein Onlinebeteiligungsverfahren, dass zur Verärgerung vieler Betroffener über die Weihnachtstage 2022 und den Jahreswechsel vom Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt wurde. Die Stellungnahmen der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde Selsingen belegen, dass sich die Region über alle Parteigrenzen hinweg in der Beurteilung einig ist, dass selbst nach 12 Jahren die Planunterlagen fehlerhaft und nicht genehmigungswürdig sind. Die nächsten Klageverfahren kündigen sich an.

Wer ergreift die Initiative zum Ende dieses Wahnsinns? Die Firma Kriete Kaltrecycling hat sich seit Jahren nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Herr Luttmann als ausgewiesener Befürworter dieser Deponieplanung ist nicht mehr im Amt. Der Bedarf an Deponieraum in Niedersachsen besteht weiter, wobei ein Standort Haaßel keine Lösung für dieses Problem ist.

Wer schafft die Möglichkeiten für einen ergebnisoffenen Dialog mit dem GAA? Wer baut Brücken für die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH? Wann startet das angekündigte Suchraumverfahren?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen wird es wahrscheinlich auch nach weiteren 12 Jahren keine Lösung geben. Gerichte werden tagen, veränderte Unterlagen werden eingereicht und beurteilt, Gegengutachten werden erstellt. Und wieder beginnt eine neue Runde.

Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel

 

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Online-Konsultation räumt mit der Kritik an den Planungen nicht auf

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Am 12.04.2022 hatte die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie (BI) eine
sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Im Rahmen einer Online-Konsultation sollte nun über die Stellungnahmen und die
entsprechenden Erwiderungen der Firma Kriete Kaltrecyling GmbH erörtert werden.
Dies musste leider schriftlich erfolgen, da das GAA einen Erörterungstermin vor
Ort zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken abgelehnt hatte. Die BI kann diese
Entscheidung in Zeiten ohne Beschränkungen bei Großveranstaltungen nicht
nachvollziehen. Ein direkter Dialog wäre transparenter gewesen.

Im Dezember 2022 wurde ohne lange Ankündigung die Online-Konsultation gestartet.
Ärgerlich war der vom GAA gewählte Zeitraum über die Weihnachtstage und den
Jahreswechsel. Ein Austausch mit politischen Gremien war dadurch nicht möglich.

Auch der Blick in die Unterlagen, die in der Online-Konsultation zur Verfügung
gestellt wurden, verwunderte. Statt die Stellungnahmen und Einwendungen komplett
zu veröffentlichen, wurde in einer Synopse lediglich eine stark verkürzte
Version gewählt. Wichtige Aspekte der Stellungnahme der BI wurden nicht dargestellt.

Trotz dieser widrigen Umstände hat die BI am 12.01.2023 eine umfassende
kritische Stellungnahme abgegeben.

Diese kann man hier online nachlesen oder als PDF abrufen

Zu den einzelnen Stellungnahmen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH hat sich die
BI direkt in der Synopse (Spalte F) geäußert.

Diese kann man hier als PDF abrufen und nachlesen

(Erläuterung: jeweils eine Seite ursprügliche
Einwendung mit Stellungnahme Kriete Kaltrecycling, nächste Seite Stellungnahme
GAA und Stellungnahme BI)

Die Gemeinden Anderlingen und Selsingen, die Samtgemeinde Selsingen und der NABU Kreisverband Bremervörde-Zeven haben ebenfalls ausführlich und kritisch
gegenüber dem GAA Stellung bezogen. Das gemeinsame Fazit lautet:

Die Ausführungen der Vorhabensträgerin können rechtlich und inhaltlich nicht
überzeugen. Vorgebrachte Einwendungen werden im vollem Umfang unverändert
aufrecht erhalten.

Es ist weiterhin die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem
Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis. Wir sind trotzdem
gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für
belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

 

 

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

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(Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —)

Laut öffentlicher Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 23. November 2022 wird vom 14. Dezember 2022 bis 13.Januar 2023 die Online Konsultation zum Deponieverfahren durchgeführt.

Einwender müssen einen Zugang per E-Mail beantragen!

Die BI bittet alle Einwender um die Beantragung eines Zuganges zur Online-Konsultation. Ab dem 14. Dezember 2022 kann man dann einsehen, wie das GAA und die Firma Kriete Kaltrecycling auf die vorgebrachten Kritikpunkten reagiert hat.

Der Zugang zu der Online-Konsultation kann über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab dem 14. Dezember 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist  unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse angefordert werden.

Für schriftliche Zugangsanforderungen verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH
Lindenstraße 20, 36037 Fulda

Die nachstehende Bekanntmachung des GAA können Sie hier als PDF herunterladen


Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bek. des GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022 — 4.1 LG000034351-270 Ta —


Das GAA Lüneburg gibt hiermit bekannt, dass in dem Planänderungs- bzw.
ergänzungsverfahren und ergänzendem Verfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Haaßel, Selsingen, der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG ersetzt wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken im PlanSiG die Möglichkeit geschaffen, Erörterungstermine ohne
Präsenzveranstaltung durchzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation
durchgeführt wird. Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsrisikos wird von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Sätze 2, 4 und 5 VwVfG bekannt gemacht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. g. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die Antragsunterlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die diesbezüglichen Erwiderungen der Kriete Kaltrecycling GmbH als Träger des Vorhabens sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Die Durchführung der Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Für die Online-Konsultation werden daher lediglich den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 14. 12. 2022 bis 13. 1. 2023 auf Anfrage zugänglich gemacht.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben, können bei der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, über die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de ab 14. 12. 2022 bis zum Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern.

Ihnen wird dann ein Link zugesandt, über den die Unterlagen heruntergeladen werden können.
Ihnen wird anschließend Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13. 1. 2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 PlanSiG). Die Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Gesellschaft für Planungs- und Genehmigungsmanagement mbH, Lindenstraße 20, 36037 Fulda, oder an die E-Mail-Adresse deponie-haassel@gpg-projekt.de zu übersenden.


Hinweise:

1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.


2. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme
einer oder eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht
eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine
Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.

3. Teilnahmeberechtigte können sich durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.
Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch
Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen
Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Mit der
Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Diese Bek. kann auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht unter
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad
„Bekanntmachungen/Lüneburg — Celle — Cuxhaven“ sowie im zentralen UVP-Portal
des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

7. Für die Durchführung dieses Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens werden
personenbezogene Daten verarbeitet (Artikel 6 DSGVO i. V. m. § 3 NDSG).
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das GAA Lüneburg. Weitere Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Internet auf der Seite:
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/
gewerbeaufsichtsamter/gaa_luneburg/downloads

 

Quelle:

GAA Lüneburg vom 23. 11. 2022