Weihnachten 2013

Liebe Leute,

wir möchten einfach Danke sagen für Eure tolle Unterstützung und Zusammenarbeit.

Weiterhin möchten wir Euch informieren, dass die BI einen „Ewigen“ bzw. Geburtstags-Kalender heraus gebracht hat. Der Kalender hat DinA4-Hochkant Format. Die Abbildungen im Kalender zeigen Fotos von dem geplanten Deponieareal und den angrenzenden Flächen. Ihr könnt diesen Kalender gegen eine Spende von 10,00 € bei Holger Riggers in Haaßel, bei der Volksbank Selsingen oder bei Rainer Steffens in Ohrel bekommen.

Euch und Euren Familien wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2014

BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

 

Deponie Haaßel – noch keine Entscheidung

Wie bereits von Freifrau von Mirbach (Gewerbeaufsichtsamt Lünenburg) angedeutet ist auch nach der zweitägigen Erörterung keine Entscheidung gefallen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich in den kommenden Monate unter anderem mit verschiedene Aussagen in einige Gutachten befassen.

Zur Zeit kann das Gewerbeaufsichtsamt keinerlei Prognose stellen, wann sie zu einer Entscheidung kommen wird.

Tagesordnung Erörterungstermin

Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen

Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH

11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Allgemeines

  1. Begrüßung, Einführung, Organisatorisches, Verfahrensüberblick
  2. Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin

Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken

1 Grundlagen/ Verfahrensfragen

(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung) 

2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten) 

3 Planrechtfertigung

3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich 

4 Umweltverträglichkeit

4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt) 

4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit

(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)

 4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz

4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung 

4.3.3. Artenschutz

4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere 

4.4 Schutzgüter Boden und Wasser

4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)  
4.4.2    Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
–          Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
–          Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert

4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden 
4.7 Schutzgut Landschaft 
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz) 

4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG

4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern) 

5 Immissionsschutz

5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5  Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase) 

6 Erschließung/ Verkehr 

7 Deponieüberwachung

7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin 

8 Sonstiges

Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant

Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.

Anhörungsverfahren Deponie Haaßel

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb der Deponie Haaßel der Firma Heinrich Kriete Kaltrecycling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf

-Anhörungsverfahren-  

Der Erörterungstermin beginnt am

11.12.2013, um 10:00 Uhr, im
Hotel Selsinger Hof,
Bahnhofstraße 1                                                                                                                                           
27446 Selsingen
 

  1. Der Einlass erfolgt ab 60 Minuten vor Beginn des Termins. Eine Tagesordnung wird vor Ort ausgelegt.
  2. Kann der Erörterungstermin nicht am 11.12.2013 abgeschlossen werden, wird er an den folgenden Werktagen bis einschließlich 13.12.2013 am selben Ort fortgesetzt. Ob und inwieweit die Folgetermine in Anspruch genommen werden und wann sie beginnen, entscheidet die Verhandlungsleitung jeweils am Schluss eines Verhandlungstages.
  3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
  4. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
  5. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  6. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

HINWEIS:

Die privaten Einwender erhalten keine persönliche Einladung, sondern diese wird angesichts der hohen Anzahl von Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

 

Deponie Haaßel – Informationsveranstaltung 25.11.2013

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Deponie in Haaßel für Mitte Dezember angekündigt. Deshalb wird die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie eine Informationsveranstaltung durchführen.
 
Termin: Montag, 25.11.2013
Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus in Haaßel 
 
Themen:
– Information über den aktuellen Sachstand der Planungen
– Bericht über die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der Bürgerinitiative
– Information über den Ablauf eines Erörterungstermines
 
Wir wünschen uns viele interessierte Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung.
 
 

Samtgemeinderat Selsingen – ablehnende Stellungnahme

Auch der Samtgemeinderat Selsingen verabschiedet eine ablehnende Stellungnahme zur geplante Deponie in Haaßel.

Ebenso wie der Selsinger Gemeinderat, bemängelt auch der Samtgemeinderat die Planuterlagen. Diese Unterlagen sind „in großen Teilen unvollständig, ungenau und teilweise unrichtig“. In der Stellungnahme, die dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zugestellt wird, stellt der Rat die Eignung des Standortes Haaßel für eine Deponie in Frage da unter anderem eine Beeinträchtigung für das Trinkwasser nicht auszuschließen ist. Außerdem werden die Belange de Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berücksichtigt.

Lesen Sie bitte hierzu auch den Artikel „Samtgemeinde, Gemeinde und Bürgerinitiative Seite an Seite“ ( Marktplatz Bremervörde 19.07.2013 Lutz Schadeck)


Wenn dieser Beitrag Sie angeregt hat zu reagieren, können Sie;

  … einen Kommentar im Blog hinterlassen
…. uns eine E-Mail mit ihre Reaktion zu zusenden

 Ihren Beitrag werden wir (auf wunsch) ohne Ihre Namen oder Kontaktdaten veröffentlichen.

 Wir freuen uns auf Ihren Beitrag

Deponie Haaßel – die Gemeinde lehnt ab

Selsingen lehnt Deponie-Bau in Haaßel weiter ab

Am Dienstagabend hat der Selsinger Gemeinderat den Bau einer Bauschutt-Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel einstimmig abgelehnt.

Nach Ansicht des Gemeinderats sind auch die geänderten Planunterlagen für die Deponie „in großen Teilen unvollständig, ungenau und teilweise unrichtig“. Diese Argumente sind in der Stellungnahme zur Planfeststellung für die Deponie aufgeführt und werden jetzt dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zugehen.

Lesen Sie bitte hier den gesamten Artikel

(Quelle: Zevener Zeitung, den 18. Juli 2013)


 

Wenn dieser Beitrag Sie angeregt hat zu reagieren, können Sie;

 

 … einen Kommentar im Blog hinterlassen
…. uns eine E-Mail mit ihre Reaktion zu zusenden

 

Ihren Beitrag werden wir (auf wunsch) ohne Ihre Namen oder Kontaktdaten veröffentlichen.

 

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag

Bestätigen Sie ihre Einwendung 2011

Bestätigen Sie ihre Einwendung 2011 gegen die geplante Deponie in Haaßel.
 
Um den Gewerbeaufsichtsamt den weiterhin bestehenden Widerstand gegen die geplante Deponie zu dokumentieren, sollte jeder der 2011 bereits eine Einwendung geschrieben hat, diese bestätigen, auch wenn er keine neuen Punkte anführen möchte. Eine mögliche Formulierung:
 
 „Meine Einwendung vom XX.XX.2011 behalte ich aufrecht. Auch nach Änderung der Planung bin ich weiterhin in meinen Rechten verletzt“
 
Bis zum 10.07.2013 können die Stellungnahmen abgegeben.
Je mehr desto besser.

Stellungnahme zu der geplanten Deponie

In 5 Schritten zu einer Stellungnahme 

1
Informieren sie sich nochmals über das Vorhaben der Firma Kriete Kaltrecycling.
Lesen sie z.B. den „Bericht“ zu den von der Firma Kriete Kaltrecycling eingereichte Planungsunterlagen

(http://www.deponie-haassel.de/pdf/antrag2013/Bericht.pdf)

2
Informieren sie sich über das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
Diese finden sie auf;
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11318&_psmand=37
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11385&article_id=115152&_psmand=37 

3
Beachten Sie beim Verfassen der Stellungnahme, dass ihre Stellungnahme polarisiert und einen konfrontierenden Charakter hat. 

4
Ihre Stellungnahme könnte sich im wesentlichen aus zwei Abschnitte zusammen setzen; 

Der erste Abschnitt
Im ersten Abschnitt ist aus der eigenen Perspektive die Betroffenheit darzustellen. Hilfreich ist es dabei, sich an den Argumenten des Textes, zu dem man Stellung nimmt, zu orientieren und diese entsprechend zu be- oder widerlegen. 

Wichtig!
*       Eigene Argumente mit Fakten zu untermauern
*       Ihre Stellungnahme sollte immer auf sachlicher Ebene argumentieren.

Der zweite Abschnitt
Im zweiten Abschnitt können sie auf die mögliche Konsequenzen oder Folgen dieses Vorhaben (den Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel) hinweisen.

Wichtig
Hier ist ebenfalls auf eine sachliche Schreibweise zu achten und entsprechend dem Thema zu verfahren 

5
Wenn sie ihre Stellungnahme fertig gestellt haben, sollte dieser vor der Abgabe oder Versenden am besten noch einmal durch ein Dritter, (z.B. Nachbar, Freunde oder Verwandter) Korrektur gelesen werden.