Herzliche Einladung der Lenkungsgruppe

Am Freitag den 15. und Samstag den 16. Dezember 2023, findet jeweils in der Zeit von 16 bis 23 Uhr der Selsinger Weihnachtsmarkt statt.

Holt euch leckeren Apfelpunsch mit oder ohne Calvados aus unserer Bude und stimmt Euch gemütlich auf Weihnachten ein.

Wir freuen uns auf euch!

Eure Lenkungsgruppe der BI gegen die DepoNIE

EINLADUNG ZUM INFOABEND!

am Sonntag, 24. Juli 2022, ab 18:00 Uhr

am Brunnen in Haaßel

Wir möchten einen aktuellen Überblick zum Themenkomplex Deponieplanung geben.

Über viele interessierte Teilnehmer freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Deutliche Kritik an den Planungsunterlagen

Hervorgehoben

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie hat am 12.04.2022 eine sehr kritische Stellungnahme zu den vorlegten Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) versandt.

Diese kann man hier nachlesen.

Diese Meinung wird von sämtlichen politischen Gremien der Region uneingeschränkt geteilt. Ohne Gegenstimmen und über alle Parteigrenzen hinweg, haben die Gemeinden Anderlingen und Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen ebenfalls deutliche Kritik an den Planungen geübt.

Auch der Kreistag des Landkreis Rotenburg (Wümme) hat bei nur einer Enthaltung ohne Gegenstimmen erneut das wasserrechtliche Einvernehmen versagt und die Untersuchung der Standortalternativen als ungeeignet eingestuft. Eindeutiger können die Signale aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) an das GAA nicht sein.

Nun ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und Einwendungen zu bewerten. Bereits beim anzusetzenden Erörterungstermin wird sich zeigen, wie mit den Sorgen einer gesamten Region umgegangen wird. Wir sind gespannt und hoffen auf ein Ende des Wahnsinns der Planung einer Deponie für belasteten Bauschutt in einem Naturschutzgebiet.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Geld oder Natur?

Hervorgehoben

Gewinne privatisieren – zum Nachteil der Allgemeinheit?

Leserbrief Lenkungsgruppe BI gegen die geplante Deponie in Haaßel

Der Landkreis Stade hat im zuständigen Kreistagsausschuss in der letzten Woche über mögliche Deponiestandorte für Abfälle der Deponieklasse 1 gesprochen (Bericht im Stader Tageblatt am 19.02.2021). Anders als im Landkreis Rotenburg wurde offen über Erträge und Kosten diskutiert. Für eine Tonne Einlagerung von Abfällen der Klasse 1 wird von mindestens 30 € Ertrag gesprochen. Dem stehen ca. 16 € Kosten gegenüber.

Was würden diese Zahlen für die geplante Deponie in Haaßel bedeuten? Dort ist ein Ablagerungsvolumen von 640.000 m³ geplant. Dies entspricht bei ca. 1,8 Tonnen Gewicht pro m³ 1.150.000 t belasteter Bauabfall in Haaßel. Bei der im Landkreis Stade angenommen Gewinnspanne von 14 €/t wären dies 16 Millionen €.

Bei einer solchen Summe interessiert ein Naturschutzgebiet anscheinend nicht mehr. Auch eine Zuwegung über Kreisstraßen fernab von einer Autobahn quer durch Dörfer ist belanglos. Wer möchte nicht etwas von einer solchen Summe abhaben? Nun wird auch immer deutlicher, wieso der Antragsteller sich in diesem Verfahren die Unterstützung von einer Top-Anwaltskanzlei gönnt.

Und in Haaßel ist die Welt für den möglichen Betreiber noch besser. Er bekommt die direkte Zuwegung geschenkt und die Fläche erwirbt er für einen Kleinstbetrag. Weil der Abfall im Landkreis nicht reicht, soll dieser aus dem Elbe-Weser-Dreieck zusammengeholt werden.  

Wieso sind diese Informationen aktuell so wichtig?

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH versucht mit einem Normenkontrollverfahren die Naturschutzgebietsverordnung „Haaßeler Bruch“ zu kippen. Und die Spitze unserer Kreisverwaltung möchte diesen „Vorgang“ ohne zusätzliche rechtliche Unterstützung abwickeln. Kann der Landrat aufgrund seines bisherigen Wirkens in dem gesamten Genehmigungsverfahren im Normenkontrollverfahren wirklich objektiv handeln?

Zusätzlich versucht das Gewerbeaufsicht Lüneburg, mit wohlwollender Begleitung durch den aktuellen Landrat, das noch offene wasserrechtliche Einvernehmen kurzfristig durchzudrücken. 

Wir fordern den Landratskandidaten und CDU- Kreistagsfraktionsvorsitzenden Marco Prietz und den Landtagsabgeordneten und CDU-Kreisvorsitzenden Marco Mohrmann auf, endlich öffentlich deutlich ihre Stellung in diesen Verfahren zu beziehen und aktiv zu handeln. Oder sind Offenheit und Bürgernähe am Ende nur Schlagworte im Wahlkampf?

In diesem Fall geht es nicht um Wählerstimmen, sondern um die Menschen und die Natur in der Samtgemeinde Selsingen. Diese sollten wichtiger sein als private Gewinne für Wenige.

Nebenbei bemerkt: Wieso sucht und betreibt der Landkreis eine mögliche Deponie nicht in Eigenregie wie es im Landkreis Stade geplant ist? Dort sollen die Gewinne zur Entlastung der Steuerzahler genutzt werden. 16 Millionen € könnte der Kreishaushalt gut gebrauchen. Will der Landkreis zugunsten eines Einzelunternehmens darauf verzichten?  

Selsingen, 20.02.2021

Nachdenkliche Jahrestage

Hervorgehoben

In der letzten Januarwoche gab es zwei Jahrestage, die eine besondere Bedeutung für die Gemeinden Selsingen und Anderlingen haben. Vor zehn Jahren am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Verkäufer den Kaufvertrag für das Deponiegelände in Haaßel unterzeichnet und vor fünf Jahren am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 erlassen. Beide Rechtsvorgänge sind bisher glücklicherweise noch nicht vollzogen worden, schweben aber weiterhin als Bedrohung über den Ortschaften der Samtgemeinde Selsingen.

Die politischen Gremien der Samtgemeinde Selsingen und der Gemeinden Anderlingen und Selsingen haben sich mehrfach parteiübergreifend und eindeutig gegen das geplante Vorhaben in einem Naturschutzgebiet ausgesprochen. Die Bedeutung des betroffenen Gebiets für die Natur wird immer deutlicher.

Die Kreispolitik sollte endlich den Mut und die Entschlossenheit zeigen, diese veralteten und mangelhaften Planungen zu den Akten zu legen. Der bisherige Landrat geht in den Ruhestand und er sollte dieses Vorhaben dorthin mitnehmen. Potentielle Nachfolger sollten den Mut zur Erneuerung haben und nicht die Fehler der Vergangenheit fortsetzen und decken. Ansonsten sind sie genauso schuldig an dem Verlust des schützenwerten Naturraumes wie die bisherigen Verantwortlichen im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Die IHK Stade fordert ein geregeltes Standortsuchverfahren für Deponieflächen. Wieso ist ein solches Suchverfahren nach aktuellen und allgemein akzeptierten Kriterien in unserem Landkreis nicht möglich? Wieso hält man an einer willkürlichen und veralteten Standortauswahl ohne naturschutzfachliche Betrachtung fest? Wieso lernt man nicht aus Fehlern und ist bereit diese zu berichtigen?
Ich wünsche mir bis zur Landratswahl im Jahr 2021, dass die Deponieplanungen im Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ endlich Geschichte sind. Alle Kandidaten auf das Landratsamt sollten zeigen, dass sie etwas für die Bürger bewegen wollen. Danach werden sie bei der Wahl beurteilt.


Das nächste Jubiläum, dass in diesem Zusammenhang begangen werden sollte, sind zehn Jahre Naturschutzgebiet ohne Deponie.


Walter Brandt, Haaßel

Deponie Haaßel – Bisheriger Stand des Klageverfahrens

Oberflächenwasser im Februar 2015Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am 04.02.2015 wurde Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Zielsetzung der Aufhebung des PFB eingereicht. Zusätzlich musste noch ein „Eilantrag“ zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, um auf diesen Weg die sofortige Vollziehbarkeit des PFB vor Abschluss des eigentlichen Klageverfahrens zu stoppen. Unser Fachanwalt für Umwelt-und Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck (Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Hamburg) hat mittlerweile in zwei ausführlichen Klagebegründungen und einer umfangreichen ergänzenden Klagebegründung eine Vielzahl  von Argumenten aufgelistet, die gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung sprechen. Neben Formfehlern und Verstößen gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze moniert Herr Nebelsieck insbesondere die nicht nachvollziehbare Abwägung von 760 privaten Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Eine systematische Abarbeitung durch das GAA Lüneburg ist überhaupt nicht erkennbar. Dies führte u.a. zu einer sehr zeitintensiven Bearbeitung der Klagebegründung.

Es ist unvorstellbar, dass die hier vorliegenden unzureichenden Planungsunterlagen in Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Abwägung  zu einem PFB führen, zu dem dann die Kläger ausführlich die Defizite ausarbeiten müssen. Dies wäre die Aufgabe des GAA gewesen.  Es bleibt die Frage, wieso die Behörde auch über ein Jahr nach dem Erörterungstermin, in dessen Verlauf alle wichtigen Themen (u.a. fehlende Grundwassermessstellen, mangelhafte Artenerfassung) bereits aufgezeigt wurden, die Mängel in keiner Weise behoben hat.

Aus unserer Sicht hat unsere Rechtsvertretung eine qualitativ hochwertige Klagebegründung erstellt. Aber jede Bearbeitungszeit durch unseren Fachanwalt muss von uns bezahlt werden. Es darf nicht passieren, dass aufgrund von Geldmangel eine unhaltbare Genehmigung Rechtskraft erhält, nur weil das Kapital für die hohen Kosten der Klage nicht aufgebracht werden können. Wir sind trotz allem optimistisch, dass wir die notwendigen Geldmittel zusammen bekommen. Daher bitten wir weiterhin um vielfältige Unterstützung  und bedanken uns für das bereits geleistete Engagement und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Besonders freut uns die Zustimmung, die wir von der Samtgemeinde Selsingen und den Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die eigenständige Klageverfahren gegen den PFB führen, erfahren.  Ob wir jemals Unterstützung von der Landkreisverwaltung erhalten werden bleibt abzuwarten. Diejenigen die u.a. mit dem Verkauf der Flächen und einem inhaltlich mangelhaften Zielabweichungsverfahren den Weg für die Planung dieser Deponie frei gemacht haben, verstecken sich weiterhin hinter dem Argument der  „Nichtzuständigkeit“. So müssen die Bürger aus den Gemeinden Selsingen und  Anderlingen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Schaden,  den andere zu verantworten haben, abgewendet wird. Die Lenkungsgruppe der BI ist bereit, diesen langwierigen Weg zu gehen.

Lenkungsgruppe

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (5)

Bei der Landtagswahl am 20. Januar 2013 tritt Herr Klaus Bolte als Direktkandidat der Piratenpartei an.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„es sollte aufgeklärt werden, wie es dazu lam, eine Riesendeponie in einem Naturschutz-Vorranggebiet zu genehmigen. Um solche Fehlentscheidungen zu unterbinden, brauchen wir eine transparente Verwaltung und Politik. Deponien gehören nicht in private Hand: Am Ende zahlen doch die Bürger die Entgiftung.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 12.01.2013)


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (4)

Der FDP-Direktkandidat für den Wahlkreis Bremervörde und Kreisvorsitzender der Liberalen, Hendrik Jürgens, zu der geplanten Bauschuttdeponie in Haaßel.

Seine Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„In Haaßel möchte ein privater Investor eine Deponie für Abfall errichten, die hauptsächlich Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle aufnehmen soll, was für den für den Standort an sich unproblematisch ist. Fraglich sind daher vorrangig das Erscheinungsbild des Ortes Haaßel mithin die Belange der Anwohner. Das sollte in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren geklärt werden.“

(Quelle: Zevener Zeitung: 11.01.2013)


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Deponie Haaßel – Gütliche Einigung gescheitert


Die Beteiligten:

  • Kläger: Firma Kriete Kaltrecycling GmbH vertreten durch Geschäftsführer Ropers und Rechtsanwalt Blume
  • Beklagte: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch Herrn Meyer und Rechtanwalt Immoor

Klagegrund: Antrag auf Erteilung einer Baulast zur Zuwegung für die geplante Deponie über eine nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße.


Im Rechtsstreit zwischen die Firma Kriete (Seedorf) und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) ist am 11. Januar 2013 is auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien am Landgericht Verden gescheitert. In einer vom Gericht angeregter Gütetermin wurde sehr schnell der Knackpunkt des Verfahrens deutlich.

Der Landkreis besteht darauf, dass nur eine Deponie der Klasse 0 geplant werden darf, da nur dies Grundlage beim Verkauf der Grundstücke gewesen ist (Begriff im Kaufvertrag „Bodendeponie“). Die Firma Kriete besteht auf eine Deponieklasse von mindestens 1.

Auf Antrag beider Seiten wurde das Verfahren an eine Kammer des Landgerichtes Verden mit drei Berufsrichtern verwiesen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird ist unbekannt, kann aber noch Monate dauern.

An dieser Verhandlung namen unter anderem auch ca. 20 Vertreter der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel teil.


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Meinungen zu der geplanten Bauschutt Deponie (3)

Direktkandidatin der Linken im Wahlkreis Bremervörde Tanja Eichfeld

Ihre Meinung zu der Errichtung einer Bauschutt Deponie in Haaßel.

„Darf nicht gebaut werden“

(Quelle: Zevener Zeitung: 10.01.2013)


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