Der Erörterungstermin zu der Deponie in Haaßel wird zu einer Marathonsitzung.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat gestern Abend die weitere Diskussion auf heute, den 12. Oktober (ab 9 Uhr im Selsinger Hof ) vertagt.
Der Erörterungstermin zu der Deponie in Haaßel wird zu einer Marathonsitzung.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat gestern Abend die weitere Diskussion auf heute, den 12. Oktober (ab 9 Uhr im Selsinger Hof ) vertagt.
Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen
Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH
11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Allgemeines
Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken
1 Grundlagen/ Verfahrensfragen
(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung)
2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten)
3 Planrechtfertigung
3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich
4 Umweltverträglichkeit
4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt)
4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit
(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)
4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz
4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung
4.3.3. Artenschutz
4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere
4.4 Schutzgüter Boden und Wasser
4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)
4.4.2 Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
– Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
– Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert
4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden
4.7 Schutzgut Landschaft
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz)
4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG
4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern)
5 Immissionsschutz
5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5 Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase)
6 Erschließung/ Verkehr
7 Deponieüberwachung
7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin
8 Sonstiges
Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant
Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb der Deponie Haaßel der Firma Heinrich Kriete Kaltrecycling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf
-Anhörungsverfahren-
Der Erörterungstermin beginnt am
11.12.2013, um 10:00 Uhr, im
Hotel Selsinger Hof,
Bahnhofstraße 1
27446 Selsingen
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
HINWEIS:
Die privaten Einwender erhalten keine persönliche Einladung, sondern diese wird angesichts der hohen Anzahl von Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Wie geht es nun weiter?
Nach Auslegung der Planunterlagen und Abgabe der Einwendungen durch Privatpersonen und der Träger öffentlicher Belange beginnt nun wieder die Zeit des Wartens auf den weiteren Ablauf des Verfahrens. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) wird die vorliegenden neuen und alten Stellungnahmen prüfen und bewerten. Danach gibt es einige Möglichkeiten:
– Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einer Neuauslage mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
– Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einem Erörterungstermin. Alle, die Einwendungen schriftlich vorgebracht haben, werden dazu eingeladen.
– Das GAA lädt sofort zum Erörterungstermin ein.
– Das GAA stellt das Verfahren ruhend, da generelle Voraussetzungen für die Genehmigung (Bedarf, Zielabweichungsverfahren, Zuwegung, Abwasser,…)geklärt werden müssen.
Insgesamt sind schwerwiegende Einwendungen gegen das Verfahren erhoben worden. Der Landkreis Rotenburg, die Samtgemeinde Selsingen, die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, der NABU und die Bürgerinitiative fordern das GAA u.a. dazu auf, das Zielabweichungsverfahren zu erneuern. Die Samtgemeinde Selsingen spricht sogar von Täuschung beim Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2010. Die vollständigen Stellungnahmen der Samtgemeinde und Gemeinde Selsingen können als Download auf deren Homepage eingesehen werden (http://www.selsingen.de/2013/07/22/selsingen-lehnt-deponie-bau-weiter-ab/ ).
Entscheidend werden auch die Aussagen des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Bedarfssituation und Standortsuche für eine Deponie der Klasse1 in Niedersachsen sein. Es wird sich zeigen, ob die aktuelle Landesregierung andere Schwerpunkte wie die Vorgängerregierung setzt. Gleichzeitig hat die Firma Kriete Kaltrecycling Berufung gegen das Urteil des Landgereichtes Verden vom 29.05.2013 zur Zuwegung eingelegt.
Alle Einwender haben aktuell die Zeit, sich intensiv und detailliert auf den Erörterungstermin vorzubereiten. Die Vertretung durch Sachbeistände ist dabei erlaubt, wobei der genaue Termin nicht absehbar ist. Man sollte die Zeit des Wartens mit der Vorbereitung nutzen.
Sabine Meyer
Walter Lemmermann
im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel
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Auch der Samtgemeinderat Selsingen verabschiedet eine ablehnende Stellungnahme zur geplante Deponie in Haaßel.
Ebenso wie der Selsinger Gemeinderat, bemängelt auch der Samtgemeinderat die Planuterlagen. Diese Unterlagen sind „in großen Teilen unvollständig, ungenau und teilweise unrichtig“. In der Stellungnahme, die dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zugestellt wird, stellt der Rat die Eignung des Standortes Haaßel für eine Deponie in Frage da unter anderem eine Beeinträchtigung für das Trinkwasser nicht auszuschließen ist. Außerdem werden die Belange de Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berücksichtigt.
Lesen Sie bitte hierzu auch den Artikel „Samtgemeinde, Gemeinde und Bürgerinitiative Seite an Seite“ ( Marktplatz Bremervörde 19.07.2013 Lutz Schadeck)
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Am Dienstagabend hat der Selsinger Gemeinderat den Bau einer Bauschutt-Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel einstimmig abgelehnt.
Nach Ansicht des Gemeinderats sind auch die geänderten Planunterlagen für die Deponie „in großen Teilen unvollständig, ungenau und teilweise unrichtig“. Diese Argumente sind in der Stellungnahme zur Planfeststellung für die Deponie aufgeführt und werden jetzt dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zugehen.
Lesen Sie bitte hier den gesamten Artikel
(Quelle: Zevener Zeitung, den 18. Juli 2013)
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In 5 Schritten zu einer Stellungnahme
1
Informieren sie sich nochmals über das Vorhaben der Firma Kriete Kaltrecycling.
Lesen sie z.B. den „Bericht“ zu den von der Firma Kriete Kaltrecycling eingereichte Planungsunterlagen
(http://www.deponie-haassel.de/pdf/antrag2013/Bericht.pdf)
2
Informieren sie sich über das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
Diese finden sie auf;
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11318&_psmand=37
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11385&article_id=115152&_psmand=37
3
Beachten Sie beim Verfassen der Stellungnahme, dass ihre Stellungnahme polarisiert und einen konfrontierenden Charakter hat.
4
Ihre Stellungnahme könnte sich im wesentlichen aus zwei Abschnitte zusammen setzen;
Der erste Abschnitt
Im ersten Abschnitt ist aus der eigenen Perspektive die Betroffenheit darzustellen. Hilfreich ist es dabei, sich an den Argumenten des Textes, zu dem man Stellung nimmt, zu orientieren und diese entsprechend zu be- oder widerlegen.
Wichtig!
* Eigene Argumente mit Fakten zu untermauern
* Ihre Stellungnahme sollte immer auf sachlicher Ebene argumentieren.
Der zweite Abschnitt
Im zweiten Abschnitt können sie auf die mögliche Konsequenzen oder Folgen dieses Vorhaben (den Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel) hinweisen.
Wichtig
Hier ist ebenfalls auf eine sachliche Schreibweise zu achten und entsprechend dem Thema zu verfahren
5
Wenn sie ihre Stellungnahme fertig gestellt haben, sollte dieser vor der Abgabe oder Versenden am besten noch einmal durch ein Dritter, (z.B. Nachbar, Freunde oder Verwandter) Korrektur gelesen werden.
Die Aufzeichnung des am 25.06.2013 aufgenommene Radiosendung „jetzt reichts“ des NDR1 können Sie unter dem nachfolgenden Link anhören:
http://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/audio164891.html
Die geplante Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle in Haaßel ängstigt auch im diesem Jahr wieder viele Bürger der Samgemeinde Selsingen und stößt auf großen Widerstand. Die Bürgerinitiative gegen den Bau einer Deponie in Haaßel, und damit viele Bürger sind bereit alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Bauschutt-Deponie zu verhindern.
Und die Politik?
Am Dienstag den 25. Juni 2013, wurde kurz vor der Aufzeichnung der NDR1 Radiosendung „jetzt reichts“ auch durch die Kreispolitiker ein Signal gegen die geplante Deponie gegeben. In einer vorläufigen Stellungnahme äußerten Sie gravierende Bedenken gegen das Vorhaben.
Wer entscheidet?
Leider hat diese Stellungnahme keinerlei bindende Wirkung. Die Entscheidung ob die Firma Kriete Kaltrecycling ihr Vorhaben durchsetzen kann liegt alleine beim Gewerbeaufsichtsamt.
Wir alle können und dürfen mit einer eigene Stellungnahme das Gewerbeaufsichtsamt unterstützen um die richte Entscheidung zu treffen.
Diese Stellungnahmen müssen bis spätestens den 10. Juli 2013 beim Aufsichtsamt eingegangen sein. Sie können Ihre Stellungnahme auch bis einschließlich den 10. Juli 2013 bei der Samtgemeinde Selsingen oder bei der Gemeinde Anderlingen ( Bürgermeisterin Frau Irene Barth) abgeben.
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