Bankrotterklärung des Verfahrens

Hervorgehoben

Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Deponie Haaßel – Informationsveranstaltung 25.11.2013

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Deponie in Haaßel für Mitte Dezember angekündigt. Deshalb wird die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie eine Informationsveranstaltung durchführen.
 
Termin: Montag, 25.11.2013
Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus in Haaßel 
 
Themen:
– Information über den aktuellen Sachstand der Planungen
– Bericht über die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der Bürgerinitiative
– Information über den Ablauf eines Erörterungstermines
 
Wir wünschen uns viele interessierte Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung.
 
 

Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Deponie Haaßel

Pressemitteilung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Gewerbeaufsichtsamt NiedersachsenErneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen Errichtung einer Deponie in Haaßel

Die Vorhabenträgerin Firma Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf hat jetzt ihre geänderten Planunterlagen für die Errichtung einer Deponie der Klasse DK I für Boden- und Bauschuttabfälle am Standort Haaßel beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Die Landesbehörde ist zuständig für das gesamte Planfeststellungsverfahren, das für die Genehmigung der Deponie erforderlich ist.

Das Planfeststellungsverfahren für die Deponie wird nun fortgesetzt. Bereits in 2011 hatten die ursprünglichen Deponiepläne für die Öffentlichkeit ausgelegen. Aufgrund der seinerzeit erhobenen zahlreichen Einwendungen hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ihre Pläne erheblich geändert. Insbesondere ist die Gesamtgröße der umzäunten Fläche auf knapp 10 ha reduziert worden. Davon beträgt die für die Ablagerung der Abfälle vorgesehene Fläche ca. 5,6 ha. Außerdem ist der Abfallkatalog für die Deponie zusammengestrichen worden. Viele Abfälle, die damals von der Öffentlichkeit beanstandet worden waren, sind nicht mehr enthalten. Hinsichtlich der umstrittenen Frage der Erschließung der geplanten Deponie über eine Straße des Landkreises weiß das Gewerbeaufsichtsamt, dass dazu ein zivilrechtlicher Streit zwischen der Vorhabenträgerin und dem Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden anhängig ist. Unabhängig davon ist aber die Behörde verpflichtet, das öffentlich rechtliche Verfahren durchzuführen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat beschlossen, aufgrund der zahlreichen Änderungen die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behörden- und Verbandsbeteiligung erneut durchzuführen.

In diesem sogenannten Anhörungsverfahren werden demnächst die gesamten Planunterlagen in der geänderten Fassung für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den Gemeinden Selsingen und Anderlingen ausgelegt. Parallel wird das Gewerbeaufsichtsamt die Unterlagen im Internet unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de mit der Möglichkeit zum Download einstellen.

Die Bürgerinitiative vor Ort erhält darüber hinaus eine CD mit dem kompletten Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit, mögliche Bedenken gegen das Vorhaben schriftlich vorzutragen. Die Fa. Kriete hat dem Gewerbeaufsichtsamt außerdem mitgeteilt, dass sie zeitnah zu einer Sitzung des Runden Tisches“ einladen wird.

Die genauen Termine für die Auslegung sowie die Fristen für Einwendungen werden noch öffentlich bekanntgegeben und auch über die Presse kommuniziert. Diese Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung soll tunlichst bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Nach Auswertung möglicher Einwendungen und Stellungnahmen von Verbänden schließt sich dann ein mündlicher Erörterungstermin unter Regie des Gewerbeaufsichtsamtes an.

Entscheidungen werden in diesem Anhörungsverfahren nicht getroffen. Erst danach wird die Behörde aufgrund des Ergebnisses der Anhörung entscheiden, ob die Deponie in Haaßel genehmigt werden kann. 

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg:

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist eine von 10 Landesbehörden für Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in Niedersachsen. In den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Uelzen und Dannenberg betreut das Amt insgesamt ca. 19.500 Betriebe. Im gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg also zwischen Celle und Cuxhaven – ist das Gewerbeaufsichtsamt für die Arzneimittelüberwachung zuständig. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für große technische Anlagen sowie Planfeststellungsverfahren für Deponien erfolgen häufig mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die rund 50 Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg verfügen über unterschiedliche Ausbildungen, die insgesamt eine kompetente und effiziente Verwaltung sicherstellen: darunter sind z.B. Chemiker, Physiker, Juristen, Lebensmitteltechnologen, Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker, Bergbauingenieure, Pharmazeuten, KFZ Meister, Wasserbauingenieure. Sie alle verfolgen durch Ausübung staatlicher Kontrolle und Beratung das Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und verbraucherfreundlichen niedersächsischen Wirtschaft. Weitere Informationen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de