Der Planfeststellungsbeschluss ist eine Ohrfeige für alle Einwender in diesem Genehmigungsverfahren. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat den Bedarf an Deponien der Klasse 1 über die Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes gestellt. Obwohl Deponien der Klasse 2 (in die auch Stoffe der Klasse 1 eingelagert werden können) ausreichend vorhanden sind, scheint es wichtiger, durch zusätzliche Deponien mit geringeren Schutzvorschriften Geld zu sparen als naturschutzrechtlich geschützte, wertvolle und naturnahe Flächen zu erhalten. Das Verfahren wurde ohne die rechtlich erforderliche Alternativenprüfung auf Grundlage eines Zielabweichungsverfahrens durchgeführt, für das der Landkreis selbst gravierende Fehlbeurteilungen eingeräumt hat. Weiterhin wird eine vom Bundesgerichtshof versagte Baulast durch eine behördliche „Quasi-Enteignung“ ersetzt.
Die erste Fassung der vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Biotoptypenkartierung musste aufgrund der von der BI nachgewiesenen Fehler vollständig überarbeitet werden. Die neue Fassung diente anschließend als Grundlage für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, das auch die beplanten Flächen umfasst. Vom Gewerbeaufsichtsamt wurden die notwendigen Korrekturen lediglich als „geringfügig“ bezeichnet.
Die Krönung der nichtbeachteten Einwendungen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschluss. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH bereits Mitte Dezember 2014 gestellt. Es kommt einem hier der Verdacht, dass Tatsachen geschaffen werden sollen. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren lassen sich bereits zerstörte schützenwerte Lebensräume nicht wieder herstellen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Fairness, die der mögliche Deponiebetreiber im laufenden Verfahren für sich immer wieder eingefordert hat.
Die Bürgerinitiative wird nicht aufgeben und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung, die bisher in der Samtgemeinde Selsingen vorhanden war. Es wurde bereits ein renommierter Rechtsanwalt, der u.a. erfolgreich im Rahmen der aufgeschobenen Elbvertiefung tätig ist, mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt.