Bankrotterklärung des Verfahrens

Hervorgehoben

Offener Brief an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Rotenburg (Wümme)

BIHaasselAm Samstag den 20. März 2021 erhielten die Kreistagsfraktionen, folgendes Schreiben der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel.
(Dieses Schreiben können Sie hier als PDF Downloaden)

 


Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 in der Gemarkung Haaßel 

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,

am 09.03.2021 teilte das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) dem Landkreis Rotenburg (Wümme) mit, dass die Vorhabensträgerin das Entwässerungskonzept erneut geändert hat. 

Zur Erinnerung: Bereits am 29.01.2010 hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) den Notarvertrag für den Flächenverkauf unterschrieben. Die Planungen der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH begannen schon vorher.

Seit weit über 10 Jahre Planung gelingt es der Firma Kriete mit ihren vielen Fachplanern nicht, eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.

Immer wieder treten in den Planunterlagen Fehler und Mängel auf oder es fehlen Unterlagen vollständig. Dies gilt auch für die aktuell vom GAA vorgelegte Version. Naturschutzfachliche Bedenken der Naturschutzbehörde werden ignoriert. Es fehlen immer noch Angaben darüber, woher das Wasser für die Befeuchtung des Bauschutts kommen soll, wenn Grundwasser nicht entnommen werden darf und Versorgungsleitungen nicht vorhanden sind.

Der Verlauf des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vorfluters wird nicht so dargestellt, wie er wirklich ist. Infolgedessen ist nicht nachvollziehbar, welche Gräben überhaupt naturschutzfachlich beurteilt wurden.

Die BI könnte diese Aufzählung der Mängel noch mit weiteren gravierenden Anmerkungen fortsetzen. 

Inhaltlich ist dieses Verfahren eine Bankrotterklärung.
Und dies bei einem Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, bei dem die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zwingend zu beachten ist. 

Und was machen die zuständigen Behörden in diesem langen Zeitraum?

Das GAA erteilt 2015 einen Planfeststellungsbeschluss ohne wasserrechtliches Einvernehmen durch den Landkreis und versucht dieses mehrfach mit Anträgen vom 24.10.2017, 13.02.2019, 17.07.2020 und 09.03.2021 nachzuholen. Jedes Mal wird behauptet, dass nun geprüfte und zustimmungsfähige Unterlagen vorliegen. Und zum wiederholten Male wird dies widerlegt.

Wie kann eine Genehmigungsbehörde mehrfach unvollständige und fehlerhafte Unterlagen zur Einwilligung vorlegen? 

Ist das GAA als Genehmigungsbehörde neutral, wie es die gesetzliche Verpflichtung wäre? Sind die Entscheidungen wirklich ergebnisoffen?

Dem Umweltministerium (MU) wurden die Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 gegen die Erteilung eines Einvernehmens zur Prüfung vorgelegt. Wieso behauptet das MU, dass sich mit den Unterlagen per 01.02.2021 keine inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Antrag des GAA vom 17.07.2020 ergeben haben, obwohl diese Änderungen offensichtlich waren? Wieso ignoriert das Umweltministerium die eindeutige Aussage des Amtes für Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 19.08.2020 „Die Aussagen des Planungsbüros sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten“? Auch diese Aufzählung könnte die BI fortsetzen.

Mittlerweile hat die Bürgerinitiative das Vertrauen in die Objektivität des kontrollierenden Umweltministeriums völlig verloren. Wieso werden die detaillierten Einwände des Kreistages vom 23.09.2020 nicht eigenständig geprüft? Stattdessen wird lediglich auf Unterlagen der Fachbüros der Antragstellerin verwiesen.

Und bei jedem Verfahrensschritt bestätigt die Leitung der Kreisverwaltung, dass nun (endlich) das wasserrechtliche Einvernehmen durch den Kreistag erteilt werden kann. Für den ursprünglichen Beschlussvorschlag für die Kreistagssitzung am 25.03.2021 verzichtet der Landrat sogar auf eine eigene Prüfung durch seine Fachabteilungen. Es wurde sich bedingungslos auf das Urteil des MU verlassen. 

Nun kündigt der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung ein Gespräch mit dem Leiter des Umweltministeriums an. Es soll „vermittelt“ werden. Zwei Behörden sprechen miteinander, die bisher nicht durch Neutralität in diesem Verfahren geglänzt haben.

Was ist das Ziel dieses Gespräches?
Soll das Umweltministerium auf Basis einer inhaltlich unkorrekten Beurteilung der Unterlagen das wasserrechtliche Einvernehmen des Landkreises ersetzen, ohne dass berechtigten Einwände des Kreistages vorgebracht werden können? Soll das Mitspracherecht des Kreistages beschnitten oder gar ersetzt werden? Soll eine fehlerhafte Planung unter vier Augen letztendlich abgesegnet werden? Transparenz sieht anders aus.

Am 25.03.2021 tagt der Kreistag. Der Landrat möchte den Tagesordnungspunkt zur geplanten Deponie in Haaßel von der Tagesordnung streichen. Soll eine öffentliche Diskussion über die jahrelangen Versäumnisse des GAA, des MU und der Kreisverwaltung vermieden werden? Diese Diskussion ist aber notwendig. Darin kann deutlich werden, was im öffentlichen Interesse der Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt. Das ist dann die Maßgabe, was der Landrat dem Umweltminister mitteilen muss.

Die Bürgerinitiative fordert Transparenz und nachvollziehbare Kriterien:

  • Das Planänderungsverfahren muss klar und öffentlich sein. Dazu gehören dann auch wasserrechtliches Einvernehmen und Alternativenprüfung.

Kommunen und Naturschutzverbände, Anwohner und Betroffene müssen sich im Verfahren beteiligen können.

  • Ein Standortsuchverfahren mit nachvollziehbaren Kriterien. So wie sie der Kreistag selbst festgelegt hat. Sie stehen im aktuellen Raumordnungsprogramm für den Landkreis (s. Begründung zu Abschnitt 4.3 Ziffer 02).

Das niedersächsische Umweltministerium besteht bei der Standortsuche für ein mögliches Atommüllendlager auf einem transparenten Suchverfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Wieso sollten diese klaren und nachvollziehbaren Prämissen nicht für die Auswahl aller Standorte von Deponien anderer Deponieklassen in Niedersachsen gelten? Wir fordern eine faire Beurteilung des Standortes Haaßel und kein Festhalten an veralteten Planungen. 

Wir bitten die Kreistagsfraktionen um Unterstützung unserer Vorschläge. Es geht um Transparenz für die Bevölkerung und um den Schutz der Natur in einem Naturschutzgebiet.

Freundliche Grüße

Walter Lemmermann

Deponie Haaßel – Bisheriger Stand des Klageverfahrens

Oberflächenwasser im Februar 2015Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am 04.02.2015 wurde Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Zielsetzung der Aufhebung des PFB eingereicht. Zusätzlich musste noch ein „Eilantrag“ zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, um auf diesen Weg die sofortige Vollziehbarkeit des PFB vor Abschluss des eigentlichen Klageverfahrens zu stoppen. Unser Fachanwalt für Umwelt-und Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck (Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Hamburg) hat mittlerweile in zwei ausführlichen Klagebegründungen und einer umfangreichen ergänzenden Klagebegründung eine Vielzahl  von Argumenten aufgelistet, die gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung sprechen. Neben Formfehlern und Verstößen gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze moniert Herr Nebelsieck insbesondere die nicht nachvollziehbare Abwägung von 760 privaten Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Eine systematische Abarbeitung durch das GAA Lüneburg ist überhaupt nicht erkennbar. Dies führte u.a. zu einer sehr zeitintensiven Bearbeitung der Klagebegründung.

Es ist unvorstellbar, dass die hier vorliegenden unzureichenden Planungsunterlagen in Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Abwägung  zu einem PFB führen, zu dem dann die Kläger ausführlich die Defizite ausarbeiten müssen. Dies wäre die Aufgabe des GAA gewesen.  Es bleibt die Frage, wieso die Behörde auch über ein Jahr nach dem Erörterungstermin, in dessen Verlauf alle wichtigen Themen (u.a. fehlende Grundwassermessstellen, mangelhafte Artenerfassung) bereits aufgezeigt wurden, die Mängel in keiner Weise behoben hat.

Aus unserer Sicht hat unsere Rechtsvertretung eine qualitativ hochwertige Klagebegründung erstellt. Aber jede Bearbeitungszeit durch unseren Fachanwalt muss von uns bezahlt werden. Es darf nicht passieren, dass aufgrund von Geldmangel eine unhaltbare Genehmigung Rechtskraft erhält, nur weil das Kapital für die hohen Kosten der Klage nicht aufgebracht werden können. Wir sind trotz allem optimistisch, dass wir die notwendigen Geldmittel zusammen bekommen. Daher bitten wir weiterhin um vielfältige Unterstützung  und bedanken uns für das bereits geleistete Engagement und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Besonders freut uns die Zustimmung, die wir von der Samtgemeinde Selsingen und den Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die eigenständige Klageverfahren gegen den PFB führen, erfahren.  Ob wir jemals Unterstützung von der Landkreisverwaltung erhalten werden bleibt abzuwarten. Diejenigen die u.a. mit dem Verkauf der Flächen und einem inhaltlich mangelhaften Zielabweichungsverfahren den Weg für die Planung dieser Deponie frei gemacht haben, verstecken sich weiterhin hinter dem Argument der  „Nichtzuständigkeit“. So müssen die Bürger aus den Gemeinden Selsingen und  Anderlingen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Schaden,  den andere zu verantworten haben, abgewendet wird. Die Lenkungsgruppe der BI ist bereit, diesen langwierigen Weg zu gehen.

Lenkungsgruppe

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Tiere

(2) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Tiere

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum „Schutzgut Tiere“ im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Mensch

Hervorgehoben

(1) Ungeklärte „Sachverhalte/Wissenslücken“  zum Schutzgut Mensch

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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