Wie geht es nun weiter?
Nach Auslegung der Planunterlagen und Abgabe der Einwendungen durch Privatpersonen und der Träger öffentlicher Belange beginnt nun wieder die Zeit des Wartens auf den weiteren Ablauf des Verfahrens. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) wird die vorliegenden neuen und alten Stellungnahmen prüfen und bewerten. Danach gibt es einige Möglichkeiten:
– Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einer Neuauslage mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
– Das GAA fordert die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH zum Einreichen neuer Unterlagen auf und es kommt danach zu einem Erörterungstermin. Alle, die Einwendungen schriftlich vorgebracht haben, werden dazu eingeladen.
– Das GAA lädt sofort zum Erörterungstermin ein.
– Das GAA stellt das Verfahren ruhend, da generelle Voraussetzungen für die Genehmigung (Bedarf, Zielabweichungsverfahren, Zuwegung, Abwasser,…)geklärt werden müssen.
Insgesamt sind schwerwiegende Einwendungen gegen das Verfahren erhoben worden. Der Landkreis Rotenburg, die Samtgemeinde Selsingen, die Gemeinden Selsingen und Anderlingen, der NABU und die Bürgerinitiative fordern das GAA u.a. dazu auf, das Zielabweichungsverfahren zu erneuern. Die Samtgemeinde Selsingen spricht sogar von Täuschung beim Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2010. Die vollständigen Stellungnahmen der Samtgemeinde und Gemeinde Selsingen können als Download auf deren Homepage eingesehen werden (http://www.selsingen.de/2013/07/22/selsingen-lehnt-deponie-bau-weiter-ab/ ).
Entscheidend werden auch die Aussagen des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Bedarfssituation und Standortsuche für eine Deponie der Klasse1 in Niedersachsen sein. Es wird sich zeigen, ob die aktuelle Landesregierung andere Schwerpunkte wie die Vorgängerregierung setzt. Gleichzeitig hat die Firma Kriete Kaltrecycling Berufung gegen das Urteil des Landgereichtes Verden vom 29.05.2013 zur Zuwegung eingelegt.
Alle Einwender haben aktuell die Zeit, sich intensiv und detailliert auf den Erörterungstermin vorzubereiten. Die Vertretung durch Sachbeistände ist dabei erlaubt, wobei der genaue Termin nicht absehbar ist. Man sollte die Zeit des Wartens mit der Vorbereitung nutzen.
Sabine Meyer
Walter Lemmermann
im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel
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