Landkreis Rotenburg (Wümme) führt die Weisung des Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aus.
Das Land Niedersachsen hat diese Weisung als Obere Wasserbehörde dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde erteilt.
Bekanntlich hatte der Kreistag am 10.06.2021 mit einer detaillierten Begründung das WRE abgelehnt und diese Ablehnung in den Folgejahren mehrfach bestätigt. Die zuständige Sachbearbeitung im MU hat nun aktuell mit einem Verweis auf eine abgeschlossene Prüfung der Ablehnungsgründe im Herbst 2021 die Weisung zur Erteilung des WRE angeordnet.
Weder die BI noch der NABU als klagender Naturschutzverband haben derzeit in diesem formalen Vorgang die Möglichkeit der Einflussnahme. Eine Überprüfung, ob die Weisung rechtlich ordnungsgemäß ist, kann erst ist einem möglichen Klageverfahren gegen einen späteren Beschluss im seit Januar 2022 laufenden Planänderungs- und ergänzungsverfahren erfolgen. Die Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel sieht bei der Weisung erhebliche Mängel, insbesondere da mit dem Stellungnahmen seit 2022 bedeutende Fakten, die auch das WER betreffen, in das Verfahren eingebracht wurden.
Die aktuelle Maßnahme des MU als übergeordnete Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg (GAA) lässt vermuten, dass weiterhin an einem Beschluss in dem Plangenehmigungsverfahren gearbeitet wird. Dabei ist es die Aufgabe des GAA, die diversen Stellungnahmen und
Einwendungen ergebnisoffen zu bewerten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren zeigt sich bei uns dabei eine Grundskepsis.
Wir müssen nun gespannt auf die die nächsten Verfahrensschritte warten. Eine erneute gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des GAA ist wahrscheinlich notwendig.
Die BI gegen die geplante Deponie in Haaßel hat zwar überhaupt keine Lust mehr auf die formalen Verfahrensschritte. Aber deshalb nachgeben und einem falschen Vorhaben den Weg freizumachen, ist keine Option. Wir wehren uns weiter gegen diesen Wahnsinn. Dafür ist der Naturraum in Haaßel einfach zu schützenswert und ein Verlust dieser Besonderheit wäre vollkommen unnötig.
Lesen Sie hierzu bitte auch die Pressemitteilung des Landkreises vom 22.05.2024.
Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die Deponie in Haaßel