Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? 

Am 11. und 12. Dezember fand der Erörterungstermin zur geplanten Deponie der Klasse 1 im Schützenhof in Selsingen statt. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mit der Vorhabensträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den Einwendern intensiv diskutiert. Insgesamt waren ca. 100 Personen an dieser für die Samtgemeinde Selsingen in dieser Größe und Dauer einmaligen Veranstaltung beteiligt.

Als Fazit bleibt nach Aussage von Frau von Mirbach festzuhalten, dass aktuell keinerlei Prognose gestellt werden kann, wann und zu welcher Entscheidung das GAA Lüneburg kommt. Dies war  auch nicht anders zu erwarten. Die vielen Probleme dieses Planfeststellungsverfahren wurden aber deutlich. Insgesamt wurden eher mehr Fragen neu aufgeworfen, als Antworten geliefert. Als strittige Sachpunkte stellten sich u.a. folgende Themen heraus:

  • Zielabweichungsverfahren / Schutzwürdigkeit des Gebietes
  • fehlende Erschließung des Geländes
  • fehlende Alternativenprüfung
  • unvollständige Planungsunterlagen
  • unvollständiges Abwasserkonzept
  • Artenschutz mit Verbotstatbeständen
  • Lärm- und Staubgutachten

Die Ängste und Sorgen der Bürger aus Haaßel und Anderlingen wurden deutlich.  Insgesamt wurde vielfach dargelegt, wieso der gewählte Standort ungeeignet ist. Die Vorhabensträgerin konnte dagegen keine Argumente liefern, welche Vorteile eine Deponie insbesondere in einem potentiellen Naturschutzgebiet hat.

Der Rechtsbeistand der Gemeinde Anderlingen, des NABU und der Bürgerinitiative,  Rüdiger Nebelsieckaus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Hamburg, hat mehrfach auf die Schwächen der Planung verwiesen. Deutlich machte er in seiner Zusammenfassung am Ende der Veranstaltung auf die unglückliche Rolle des Landkreises Rotenburg in dem gesamten bisherigen Verfahren aufmerksam. 

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird nun die Faktenlage und die eingebrachten Anträge prüfen. Zuerst wird das  Wortprotokoll des Erörterungstermines, laut Aussage von Frau von Mirbach auch auf dieser Internetseite,  veröffentlicht. Allein dafür werden einige Wochen benötigt. Danach wird es eine Entscheidung geben, wobei die Genehmigungsbehörde mehrere Optionen hat:

  • Planfeststellungsbeschluss ohne Auflagen
  • Planfeststellungsbeschluss mit Auflagen
  • Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses
  • Neuauslage der Planungsunterlagen mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung  aufgrund wesentlicher Planungsänderungen

Aufgrund der Vielzahl von Sachthemen ist mit einer Entscheidung erst Mitte 2014 zu rechnen. Der stellvertretende NABU-Landesverbandsvorsitzende Uwe Baumert hat bei einem Planfeststellungsbeschluss bereits die Klagebereitschaft des NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative signalisiert.

Für alle Beteiligten gilt es nun abzuwarten. Wobei die Nichtbefürworter dieser Deponie sich bereits durch weitere Beschäftigung mit den Sachthemen und durch das Sammeln von Spenden auf die nächsten Schritte vorbereiten können.

Sabine Meyer
Walter Lemmermann

im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Tagesordnung Erörterungstermin

Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen

Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH

11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Allgemeines

  1. Begrüßung, Einführung, Organisatorisches, Verfahrensüberblick
  2. Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin

Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken

1 Grundlagen/ Verfahrensfragen

(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung) 

2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten) 

3 Planrechtfertigung

3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich 

4 Umweltverträglichkeit

4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt) 

4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit

(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)

 4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz

4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung 

4.3.3. Artenschutz

4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere 

4.4 Schutzgüter Boden und Wasser

4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)  
4.4.2    Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
–          Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
–          Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert

4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden 
4.7 Schutzgut Landschaft 
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz) 

4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG

4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern) 

5 Immissionsschutz

5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5  Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase) 

6 Erschließung/ Verkehr 

7 Deponieüberwachung

7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin 

8 Sonstiges

Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant

Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.