Wie geht es weiter?
Am 11. und 12. Dezember fand der Erörterungstermin zur geplanten Deponie der Klasse 1 im Schützenhof in Selsingen statt. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mit der Vorhabensträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den Einwendern intensiv diskutiert. Insgesamt waren ca. 100 Personen an dieser für die Samtgemeinde Selsingen in dieser Größe und Dauer einmaligen Veranstaltung beteiligt.
Als Fazit bleibt nach Aussage von Frau von Mirbach festzuhalten, dass aktuell keinerlei Prognose gestellt werden kann, wann und zu welcher Entscheidung das GAA Lüneburg kommt. Dies war auch nicht anders zu erwarten. Die vielen Probleme dieses Planfeststellungsverfahren wurden aber deutlich. Insgesamt wurden eher mehr Fragen neu aufgeworfen, als Antworten geliefert. Als strittige Sachpunkte stellten sich u.a. folgende Themen heraus:
- Zielabweichungsverfahren / Schutzwürdigkeit des Gebietes
- fehlende Erschließung des Geländes
- fehlende Alternativenprüfung
- unvollständige Planungsunterlagen
- unvollständiges Abwasserkonzept
- Artenschutz mit Verbotstatbeständen
- Lärm- und Staubgutachten
Die Ängste und Sorgen der Bürger aus Haaßel und Anderlingen wurden deutlich. Insgesamt wurde vielfach dargelegt, wieso der gewählte Standort ungeeignet ist. Die Vorhabensträgerin konnte dagegen keine Argumente liefern, welche Vorteile eine Deponie insbesondere in einem potentiellen Naturschutzgebiet hat.
Der Rechtsbeistand der Gemeinde Anderlingen, des NABU und der Bürgerinitiative, Rüdiger Nebelsieckaus der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Hamburg, hat mehrfach auf die Schwächen der Planung verwiesen. Deutlich machte er in seiner Zusammenfassung am Ende der Veranstaltung auf die unglückliche Rolle des Landkreises Rotenburg in dem gesamten bisherigen Verfahren aufmerksam.
Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird nun die Faktenlage und die eingebrachten Anträge prüfen. Zuerst wird das Wortprotokoll des Erörterungstermines, laut Aussage von Frau von Mirbach auch auf dieser Internetseite, veröffentlicht. Allein dafür werden einige Wochen benötigt. Danach wird es eine Entscheidung geben, wobei die Genehmigungsbehörde mehrere Optionen hat:
- Planfeststellungsbeschluss ohne Auflagen
- Planfeststellungsbeschluss mit Auflagen
- Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses
- Neuauslage der Planungsunterlagen mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund wesentlicher Planungsänderungen
Aufgrund der Vielzahl von Sachthemen ist mit einer Entscheidung erst Mitte 2014 zu rechnen. Der stellvertretende NABU-Landesverbandsvorsitzende Uwe Baumert hat bei einem Planfeststellungsbeschluss bereits die Klagebereitschaft des NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative signalisiert.
Für alle Beteiligten gilt es nun abzuwarten. Wobei die Nichtbefürworter dieser Deponie sich bereits durch weitere Beschäftigung mit den Sachthemen und durch das Sammeln von Spenden auf die nächsten Schritte vorbereiten können.
Sabine Meyer
Walter Lemmermann
im Auftrag der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel