Haaßel – Naturschutz statt Mülldeponie

Hervorgehoben

Mitteilung der SPD-GRÜNE-WFB-Gruppe des Kreistages zum Besuch des geplanten Deponie-Standortes in Haaßel
(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)

SPD-Grüne-WFB Gruppe des Kreistages in Haaßel

Im Verlauf ihrer vor-Ort-Termine besichtigte die Kreistagsgruppe aus SPD, GRÜNEN und WFB jüngst den Standort der geplanten Deponie in Haaßel und das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, dass Naturschutzgebiet (NSG) und Deponiebetriebsfläche extrem nah beieinanderliegen und sich zum Teil gar überlappen.
Anlass der Besichtigung war das nach wie vor andauernde Klageverfahren der Deponie-Antragstellerin Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH (Kriete GmbH) gegen die Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) des Landkreises. Gesprächsthema war der Stand der einzelnen Verfahren und die Bewertung der in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen.
Als Mitglied der Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie berichtete Reinhard Lindenberg vor Ort über das NSG und zusammenfassend über den Stand der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiegenehmigung und der NSG-VO.Im September 2014 wurde die Planung des NSG „Haaßeler Bruch“ öffentlich bekannt gegeben, die entsprechende NSG-Verordnung im Dezember 2014 vom Kreistag beschlossen.
Im Januar 2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg gegenüber Kriete GmbH eine positive Planfeststellung zum Bau der Deponie ausgesprochen und gleichzeitig den sofortigen Baubeginn genehmigt.Bürgerinitiative, Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), sowie die Gemeinden Anderlingen, Selsingen und die Samtgemeinde Selsingen klagen seit März 2015 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Planfeststellung und haben einen Teilerfolg erzielt: Das OVG hat im Dezember 2015 entscheiden, dass der sofortige Baubeginn nicht gestattet ist und der Ausgang des Klageverfahrens abzuwarten ist.Im November 2015 hatte Landrat Luttmann noch vorgeschlagen, im geplanten NSG das Gebiet der geplanten Deponiebetriebsfläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Vorrangfläche für Abfallbeseitigung vorzusehen.
Dies hat die Mehrheitsgruppe bis auf weiteres verhindert und diese Vorrangfläche aus dem RROP herausgenommen.

Seit Januar 2016 geht die Kriete GmbH im Rahmen eines Normenkontrollverfahren (NKV) gegen das Naturschutzgebiet vor. Im NKV hat die Mehrheitsgruppe dafür gesorgt, dass die Kreisverwaltung externe Unterstützung erhält.

Der Ausgang des Verfahrens gegen die Planfeststellung ist noch offen. Eine kurzfristige Entscheidung ist nicht zu erwarten.
Der Ausgang des NKV gegen das Naturschutzgebiet ist ebenfalls noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass zunächst eine Entscheidung im NKV ergehen wird.“

In der nachfolgenden Besprechung stellten die Gruppenmitglieder übereinstimmend fest, in jeder Hinsicht die richtigen Entscheidungen – im Sinne des Naturschutzes und für die vor Ort betroffenen Menschen – getroffen zu haben.
Sie hoffen darauf, über diese Wahlperiode hinaus, das gemeinsame Ziel weiter verfolgen zu können.

(Quelle: http://spd-rotenburg.de/haassel-naturschutz-deponie/)

OVG Lüneburg stoppt vorerst den Deponiebau

Pressemitteilung Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Beschluss des OVG Lüneburg zum Eilantrag im Klageverfahren gegen die Planfeststellung der Deponie Haaßel

Geplante Bauschutt Deponie Mit dem Beschluss vom 10.12.2015 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die aufschiebende Wirkung der Klage des NABU Landesverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für den Bau und den Betrieb der geplanten Abfalldeponie in Haaßel wiederhergestellt. Diese war durch die Anordnung einer sofortigen Vollziehung durch das Gewerbeaufsichtsamt aufgehoben worden und ein vorzeitiger Baubeginn wäre möglich gewesen. Nun ist der geplante Bau der Deponie zumindest bis zur Entscheidung über die Klage gestoppt.

In seinem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht in mehreren Punkten ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit umweltrechtlichen Vorschriften geäußert. Zum einen hat das Gericht zahlreiche Rügen des Klägers als substantiiert und im Klagverfahren als näher aufklärungsbedürftig gerügt. Zum anderen hat das Gericht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses mit Blick auf das Raumordnungsrecht mit der dortigen Festsetzung des Deponiegeländes als Vorranggebiet für Natur und Landschaft geäußert.

Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Zweifel und der mit dem Bau verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen überwiegt aus Sicht des Gerichts das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Betreibers und dem öffentlichen Interesse an der Nutzung des geplanten Deponievolumens.

Der NABU Landesverband äußerte sich bereits zu dem Beschluss des OVG: „ Der Baustopp für die geplante Abfalldeponie Haaßel ist ein erfreulicher Zwischenschritt, das Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten“

Die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative bedankt sich insbesondere beim Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, der mit der ausführlichen Klagebegründung die Grundlage für diesen positiven Zwischenschritt gelegt hat. Nun gilt es weiter Spenden zu sammeln, damit die rechtsanwaltliche Unterstützung auch im Hauptverfahren, das 2016 erwartet wird, gesichert ist.

Lenkungsgruppe Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Überplanung des Naturschutzgebietes „Haaßeler Bruch“

Welche Bedeutung hat ein Kreistagsbeschluss für die Kreisverwaltung?

Oberflächenwasser im Februar 2015Die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel war nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfes zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Rotenburg (Wümme) fassungslos. Die Kreisverwaltung hat die teilweise Überplanung des Naturschutzgebietes „Haaßeler Bruch“ als Vorranggebiet für Abfallentsorgung vorgeschlagen. Die betroffene Fläche wurde sogar größer ausgewiesen als der im laufenden Planfeststellungsverfahren der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH beplante Bereich. Die laufenden Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde störten die Kreisverwaltung ebenso wenig wie die Tatsache, dass sich der Kreistag im Mai 2015 bei nur einer Gegenstimme gegen den PFB ausgesprochen hat.

Herr Landrat Luttmann erklärte am 01.12.2015 während der Umweltausschusssitzung, dass man sich auch anders hätte entscheiden können. Hat man aber nicht. Die Leitung der Kreisverwaltung möchte anscheinend die Vorgaben der Kreispolitik nicht beachten und das mehrheitlich abgelehnte Projekt einer Deponie vorantreiben. Das privatrechtliche Bestreben einer einzigen Firma wird über die raumordnerische Festlegung eines Naturschutzgebiets gestellt. Diese Vorgehensweise reiht sich in das bisherige Verhalten der Kreisverwaltung ein. Als Beispiele kann man u.a. den intransparenten Verkauf der Grundstücke, das fragwürdige Zielabweichungsverfahren und den unklaren Kaufvertrag anführen.

Glücklicherweise hat die Mehrheit im Kreistag die Problematik erkannt und unter Federführung von Reinhard Lindenberg (WFB) den Textvorschlag im Entwurf des RROP zielführend verändert. Dafür gebührt ihnen der Dank der von der Deponieplanung betroffenen Bürger.

Auch die ständigen Verweise von Herrn Luttmann auf die Landesregierung täuschen nicht über die Aufgaben im Landkreis hinweg. Das Land Niedersachsen stellt lediglich den Bedarf an Deponien der Klasse 1 fest. Für die Standortsuche ist der Landkreis als Entsorgungsträger zuständig. Es ist gut, dass nun im RROP stehen soll, dass bei einer eventuell notwendigen Standortsuche nach transparent festgelegten Kriterien gesucht und ausgewählt wird und nicht nach willkürlicher Flächenverfügbarkeit eines Antragstellers.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen geplante Deponie in Haaßel

Spenden für die Bürgerinitiative

Christiane Brandt (Schützenverein Anderlingen) übergibt die Spende an Vertreter der BI

Christiane Brandt (Schützenverein Anderlingen) übergibt die Spende an Vertreter der BI

Die Bürgerinitiative bedankt sich bei den Damen des Schützenvereins Anderlingen für die Spende über 300 EUR anlässlich der diesjährigen Adventsausstellung. Der Erlös der Kaffetafel wurde der Bürgerinitiative für ihren Einsatz gegen eine Deponie in einem Naturschutzgebiet zur Verfügung gestellt. Es ist bemerkenswert wie die Region bei diesem Thema zusammenhält. Dies zeigt sich darin, dass die Tortenspenden nicht nur aus der Gemeinde Anderlingen sondern auch aus Haaßel und Selsingen kamen.

Haaßel optimistisch

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie Haaßel optimistisch.

Am Freitag den 1. Oktober 2015 lud die Bügerinitiative alle Bürger ein um über den derzeitigen Sachstand im Klageverfahren zu informieren. Dieser Infoabend fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr  Anderlingen statt.

Die Zevener Zeitung (Nora Buse) berichtete in ihrer Ausgabe von Montag den 5. Oktober 2015 ausführlich über diesen Infoabend.

Lesen Sie hier den Beitrag von Nora Buse (Zevener Zeitung)

Auch der Bremervörder Anzeiger (Andreas Brockmann) hat in der Ausgabe vom 7 . Oktober 2015 ausführlich über diesen sehr informativen Abend  berichtet.

Lesen Sie hier den Beitrag von Andreas Brockmann ( Bremervörder Anzeiger)

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie Haaßel möchte sich herzlich für die Berichterstattung bedanken.

Herbstfest in Anderlingen

Einladung BI gegen die Deponie Haaßel

zum Herbstfest

am Freitag den 2. oktober 2015
ab 18:00 Uhr

Beim Feuerwehrhaus in Anderlingen.

Aus gegebenen Anlass wollen wir in lockerer Runde über den aktuellen Stand der Deponieplanung berichten.

Gegrilltes und Getränke werden gegen eine Spende bereitgehalten.

Über ein reges Interesse freut sich die

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie

Deponie Haaßel – Bisheriger Stand des Klageverfahrens

Oberflächenwasser im Februar 2015Am 28.01.2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Bau einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel veröffentlicht. Leider ist die Genehmigung der Ablagerung von gefährlichen Stoffen in einem Naturschutzgebiet kein schlechter Scherz, wie man eventuell vermuten könnte, sondern bitterer Ernst.

Wir als Bürgerinitiative (BI) haben gemeinsam mit dem NABU Landesverband umgehend reagiert. Bereits am 04.02.2015 wurde Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der Zielsetzung der Aufhebung des PFB eingereicht. Zusätzlich musste noch ein „Eilantrag“ zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, um auf diesen Weg die sofortige Vollziehbarkeit des PFB vor Abschluss des eigentlichen Klageverfahrens zu stoppen. Unser Fachanwalt für Umwelt-und Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck (Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Hamburg) hat mittlerweile in zwei ausführlichen Klagebegründungen und einer umfangreichen ergänzenden Klagebegründung eine Vielzahl  von Argumenten aufgelistet, die gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung sprechen. Neben Formfehlern und Verstößen gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze moniert Herr Nebelsieck insbesondere die nicht nachvollziehbare Abwägung von 760 privaten Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Eine systematische Abarbeitung durch das GAA Lüneburg ist überhaupt nicht erkennbar. Dies führte u.a. zu einer sehr zeitintensiven Bearbeitung der Klagebegründung.

Es ist unvorstellbar, dass die hier vorliegenden unzureichenden Planungsunterlagen in Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Abwägung  zu einem PFB führen, zu dem dann die Kläger ausführlich die Defizite ausarbeiten müssen. Dies wäre die Aufgabe des GAA gewesen.  Es bleibt die Frage, wieso die Behörde auch über ein Jahr nach dem Erörterungstermin, in dessen Verlauf alle wichtigen Themen (u.a. fehlende Grundwassermessstellen, mangelhafte Artenerfassung) bereits aufgezeigt wurden, die Mängel in keiner Weise behoben hat.

Aus unserer Sicht hat unsere Rechtsvertretung eine qualitativ hochwertige Klagebegründung erstellt. Aber jede Bearbeitungszeit durch unseren Fachanwalt muss von uns bezahlt werden. Es darf nicht passieren, dass aufgrund von Geldmangel eine unhaltbare Genehmigung Rechtskraft erhält, nur weil das Kapital für die hohen Kosten der Klage nicht aufgebracht werden können. Wir sind trotz allem optimistisch, dass wir die notwendigen Geldmittel zusammen bekommen. Daher bitten wir weiterhin um vielfältige Unterstützung  und bedanken uns für das bereits geleistete Engagement und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Besonders freut uns die Zustimmung, die wir von der Samtgemeinde Selsingen und den Gemeinden Selsingen und Anderlingen, die eigenständige Klageverfahren gegen den PFB führen, erfahren.  Ob wir jemals Unterstützung von der Landkreisverwaltung erhalten werden bleibt abzuwarten. Diejenigen die u.a. mit dem Verkauf der Flächen und einem inhaltlich mangelhaften Zielabweichungsverfahren den Weg für die Planung dieser Deponie frei gemacht haben, verstecken sich weiterhin hinter dem Argument der  „Nichtzuständigkeit“. So müssen die Bürger aus den Gemeinden Selsingen und  Anderlingen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Schaden,  den andere zu verantworten haben, abgewendet wird. Die Lenkungsgruppe der BI ist bereit, diesen langwierigen Weg zu gehen.

Lenkungsgruppe

Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel

Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Oberflächenwasser

(6) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Oberflächenwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Oberflächenwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Grundwasser

(5) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Grundwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Grundwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Boden

Hervorgehoben

(4) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Boden

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Boden” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

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