Tagesordnung für den Erörterungstermin „Deponie Haaßel“ am 11.12.2013
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie in Haaßel, Gemeinde Selsingen
Antragstellerin: Fa. Kriete Kaltrecycling GmbH
11.12.2013; Beginn: 10.00 h; Einlass ab 09.00 h; Selsinger Hof, Selsingen
Verhandlungsleitung: Christina Freifrau von Mirbach, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Allgemeines
- Begrüßung, Einführung, Organisatorisches, Verfahrensüberblick
- Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin
Erörterung der Einwendungen sowieder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach Themenblöcken
1 Grundlagen/ Verfahrensfragen
(Verbandsbeteiligung; Widerspruch Kaufvertrag/ Deponievorhaben; unvollständige Unterlagen; „schleichende“ Deponieerweiterung)
2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Raumordnung/ Zielabweichungsverfahren
2.2 Flächennutzungsplanung
2.3 Bauleitplanung(Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde Selsingen)
2.4 Erschließung (Baulasten)
3 Planrechtfertigung
3.1 Bedarf nicht nachgewiesen – weder anhand Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen noch anhand Abfallwirtschaftskonzept LK ROW
3.2 fehlende Alternativenprüfung bzgl. Standort; Standortsuchverfahren erforderlich
4 Umweltverträglichkeit
4.1 UVS Und LBP unvollständig (Steinerlebnisroute fehlt)
4.2 Schutzgut Mensch und Gesundheit
(Hinweis: wird später unter 5 „Immissionsschutz“ erörtert)
4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH, Artenschutz
4.3.1. Allgemeines (Wirkbereich/ Untersuchungsraum neu definieren
4.3.2. falsche Biotoptypenkartierung und Forderung nach einer Nachkartierung mit Neubewertung
4.3.3. Artenschutz
4.3.3.1,.2fehlerhafte Unterlagen; Untersuchungsraum zu eng begrenzt durch Tieflandbach und Buchenbestand)
4.3.3.3 Artenerfassung Pflanzen unvollständig
4.3.3.4. Gefährdung von Pflanzen
4.3.3.5. Artenerfassung Tiere unvollständig
4.3.3.6 Wallhecke
4.3.3.7 Beeinträchtigung von Brutgebieten in der Bauphase
4.3.3.8 – 11Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG / Eingriffsregelung gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG:Vögel (Neuntöter, Feldlerche, Großer Brachvogel, Schwarzstorch)/ Fledermäuse; Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht möglich
4.3.3.12 Auswirkungen auf Wild- und Nutztiere
4.4 Schutzgüter Boden und Wasser
4.4.1 Grundwasser (hydrologisches Gutachten sowie Oberflächenwassermonitoring notwendig; geohydraulisches Gutachten fehlerhaft; Grundwasser – Monitoring nicht ausreichend)
4.4.2 Deponietechnik und Deponiebetrieb
– geologische Barriere ungenügend
– Setzungsberechnungen widersprüchlich
– Standsicherheit
– Entwässerung des Deponiegeländes
– Regenrückhaltebecken zu klein berechnet
– Sickerwasserentsorgung; Abwasserentsorgung insgesamt nicht gesichert
4.5 Gefährdung des Trinkwassers (Wasserrahmenrichtlinie nicht berücksichtigt)
4.6 Boden
4.7 Schutzgut Landschaft
4.8 Schutzgut Kultur (Denkmalschutz)
4.9 Kompensationsmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG
4.9.1,2 Kompensation vor Ort erforderlich
4.9.3 – 8 Kompensationsbedarf muss aufgrund neuer Kartierung neu festgelegt werden
4.9.10 Ausgleich für Bevölkerung fehlt (Verlust Naherholungsgebiet; Ersatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt; Verdacht der Manipulation von Flächen/ Umbruch zu Maisäckern)
5 Immissionsschutz
5.1,2 Mensch und Gesundheit
5.3 Staub (Staubgutachten fehlerhaft; Staubreduktion)
5.4 Gerüche
5.5 Lärm (Verkehr Betriebsphase; Verkehr Bauphase)
6 Erschließung/ Verkehr
7 Deponieüberwachung
7.1- 7.7 Abfallannahme,Abfalleinlagerung, insbes. „Sternchen – Abfälle“
7.8 Anlagensicherheit (Brandschutzkonzept, Löschwasser, Alarmplan)
7.9 Stilllegung und Nachsorge
7.10 Zuverlässigkeit Antragstellerin
8 Sonstiges
Beeinträchtigung Landwirtschaft/ Flächenverlust
Beeinträchtigung Jagd
Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken
Arbeitsplatz- und Einkommensverluste
Beeinträchtigung dörfliche Entwicklung
Beeinträchtigung Tourismus
Sicherheitsleistungunzureichend/ Forderung nach Umweltschadenshaftpflichtversicherung
Sozialbereich nur für Männer geplant
Hinweis: etwa alle 90 Minuten findet eine Pause von ca. 15 Minuten statt. Von ca. 13.00 h – 14.00 h gibt es eine Mittagspause.