Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Mensch

(1) Ungeklärte „Sachverhalte/Wissenslücken“  zum Schutzgut Mensch

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg zum Schutzgut Mensch im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

2.1 Schutzgut Mensch

a) Methode

Die Auswertung von Meßtischblättern, der Bauleitplanung der Gemeinde Selsingen und Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg des RROP Rotenburg zur Ermittlung der Besiedlung.

b) Derzeitiger Umweltzustand

Wohnen:
Südlich des geplanten Deponiestandortes befinden sich in rd. 500 m Entfernung
ein Einzelgehöft und ein Wohnhaus an der K 109. Zwei weitere Einzelgehöfte
liegen in einer Entfernung von ca. 1.200 m südlich bzw. ein Einzelgehöft in einer
Entfernungvon ca. 1.000 m nördlich zum Deponiegrundstück. Der Abstand zur
nächsten geschlossenen Bebauung (Ortschaft Anderlingen und Haaßel) beträgt
jeweils 2 km.
Erholung:
Die Grenze des nächstgelegenen Vorsorgegebietes für Erholung befindet sich ca.
500 m südlich des Untersuchungsraums (LK ROW 2005). Die Zugänglichkeit und
Durchquerbarkeit des Untersuchungsraumes ist durch in der Feldflur endende
Wege eingeschränkt. Der lokal bedeutsame Radwanderweg „Stein Erlebnis Route
3“ führt entlang der Zufahrtsstraße zur geplanten Deponie. Die asphaltierte Stra-
ße ist als Radwegeverbindung zwischen der K 118 und der K 109 ausgeschil-
dert.

c) Umweltauswirkungen

  • Der Deponiebetrieb erfolgt werktags zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr mit einem durchschnittlichen täglichen Aufkommen von etwa 10 LKW (je 5 Voll- und
  • Leerfahrten über die K109 und je 5 Voll- und Leerfahrten über die K118).
  • Während der Bauzeit der Betriebsgebäude und Flächen ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, die mit einer erhöhten bau- und betriebsbe dingten Immissionsbelastung der Siedlungs- und Erholungsbereiche um < 3 dB(A) und einer zeitweiligen Einschränkung der Erholungseignung durch gesperr te und unpassierbare Wegeverbindungen verbunden ist.
  • Bau- und Anlieferverkehr auf der lokal bedeutsamen „SteinErlebnisRoute“ auf der Zubringerstraße auf rd. 2 km.

d) Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen

  • Betriebliche Überwachung gem. Anh. 5 der DepV
  • Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, die den einschlägigen technischen Vorschriften und Verordnungen entsprechen (TA Lärm)
  • Keine Gefährdung für spielende Kinder bzw. Unbefugte und größere Säugetiere (Schwarz- und Rehwild), da das gesamte Deponiegelände wird mit einem ca. 2,00 m hohen Maschendrahtzaun sowie einem Überkletterschutz gesichert. Die Zaunanlage umschließt sämtliche deponietechnischen Einrichtungen. Im Bereich der Zu- und Ausfahrt zum Deponiegelände wird eine Toranlage vorgesehen, die mit Betriebsschluss geschlossen wird.
  • Durchführung aller erforderlichen Messungen und Kontrollen gemäß Anhang 5, Nr. 3.2 der DepV in der Nachsorgephase nach Stilllegung der Deponie
  • Begrenzung der Staubbelastung von Siedlungs- und Erholungsbereichen und Vermeidung von Staubentwicklung durch Feuchthalten der Transportwege
  • Verkehrslenkende Maßnahmen
  • Verkleinerung des Zaunumfanges um Flächeneinfassung des Deponiegeländes zu reduzieren
  • Fachkundelehrgang § 4 DepV als Sach- und Fachkundenachweis

e) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

  • Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland auf Ackerstandorten westlich der Deponie zur Verbesserung der Erholungsfunktion
  • Entwicklung von artenreichen Laubwaldbeständen mit Waldrandgestaltung südlich der Deponie auf ca. 3 ha
  • Naturschutzorientierte Rekultivierung des Deponiekörpers auf 6,76 ha nach Beendigung der Deponiephase
  • Auf 570 m Neuanlage einer Wallhecke mit typischen Saumstrukturen im nördlichen und südlichen Bereich des Deponiegeländes zur Verbesserung der Erholungsfunktion
  • Sicherheitsleistung für die Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase zur Verhinderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit gemäß KrWG i. V. mit Anhang 5 Nr. 3.2 DepV

f) ungeklärte Sachverhalte/Wissenslücken

  • fehlende Angaben zum Rückbau von Einrichtungen (Straßen, Zäune u.ä.) nach Deponiestilllegung
  • Art- und Umfang der verkehrslenkenden Maßnahmen
Veröffentlicht: 6. Februar 2015

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