Anhörungsverfahren

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat mitgeteilt, dass die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH mit Schreiben vom 13.01.2022 Planänderungs- bzw.
ergänzungsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I (DK I) am Standort Haaßel in der Gemeinde Selsingen vorgelegt hat.
 
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden.
 
Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.

Die Kriete Kaltrecycling GmbH hat nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und zur Heilung der genannten Fehler ein Planänderungs- und ergänzungsverfahren bzw. ergänzendes Verfahren beantragt.
 
Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen kann man unter Genehmigungsverfahren nach dem KrWG | Nds. Gewerbeaufsicht (niedersachsen.de) einsehen.
 
Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie bittet alle Bürger bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit zu nutzen und sich mit einer Stellungnahme an diesem Verfahren zu beteiligen. Jeder der gegen diese Planung in einem Naturschutzgebiet ist, sollte dies gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt zu Ausdruck bringen.
 

Lenkungsgruppe der BI gegen die geplante Deponie in Haaßel
 
 

Werden Sie aktiv und schützen Sie die Natur!

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis spätestens dem 19. April 2022,

  • beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
  • bei der Gemeinde Anderlingen, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
  • bei der Gemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen,

Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu der geplanten Deponie, schriftlich oder zur Niederschrift, erheben.

Tipps für ihre Stellungnahme
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Begrenzung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung einer Stellungnahme.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung aber erkennen lassen.

Sie sollten keine Angst vor dem „Unterlagenberg“ oder technischen Ausdrücken haben. Scheuen Sie sich nicht, bei Behörden oder Vorhabenträgern nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Sie können auch in der Stellungnahme auf Unklarheiten oder offene Fragen hinweisen.

Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand!

Weitere, sehr hilfreiche Tipps, finden Sie auf:

https://studyflix.de/deutsch/stellungnahme-schreiben-2746
https://lnv-bw.de/blog/2016/08/20/wie-schreibt-man-eine-stellungnahme/

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