Anhörungsverfahren Deponie Haaßel

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb der Deponie Haaßel der Firma Heinrich Kriete Kaltrecycling GmbH, Haaßeler Weg 30, 27404 Seedorf

-Anhörungsverfahren-  

Der Erörterungstermin beginnt am

11.12.2013, um 10:00 Uhr, im
Hotel Selsinger Hof,
Bahnhofstraße 1                                                                                                                                           
27446 Selsingen
 

  1. Der Einlass erfolgt ab 60 Minuten vor Beginn des Termins. Eine Tagesordnung wird vor Ort ausgelegt.
  2. Kann der Erörterungstermin nicht am 11.12.2013 abgeschlossen werden, wird er an den folgenden Werktagen bis einschließlich 13.12.2013 am selben Ort fortgesetzt. Ob und inwieweit die Folgetermine in Anspruch genommen werden und wann sie beginnen, entscheidet die Verhandlungsleitung jeweils am Schluss eines Verhandlungstages.
  3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
  4. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
  5. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  6. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

HINWEIS:

Die privaten Einwender erhalten keine persönliche Einladung, sondern diese wird angesichts der hohen Anzahl von Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.