Am 15.11.2024 hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Deponie erteilt.
Den Änderungsplanfeststellungsbeschluss können Sie hier herunterladen.
Damit sind laut Ansicht des GAA durch das seit Februar 2022 laufende Planänderungsverfahren die Mängel, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 04.07.20217 festgestellt hat, geheilt. Die vollständigen Genehmigungsunterlagen können im Zeitraum vom 06.12.2024 bis 20.12.2024 über die Internetseite des GAA aufgerufen werden.
Ist damit der Einsatz gegen den Wahnsinn einer Deponie in einem Naturschutzgebiet vorbei?
Nein!
Die Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel wird gemeinsam mit dem NABU Niedersachsen die Genehmigungsunterlagen prüfen und mit unserem Fachanwalt das weitere Vorgehen beraten. Nach Ende der Auslegungsfrist gibt es eine vierwöchige Frist zur Klageeinreichung.
Bereits der erste Blick in die Veröffentlichung des Beschlusses zeigt, dass das GAA alle berechtigten Einwendungen der BI, des NABU, der Gemeinden Selsingen und Anderlingen und der Samtgemeinde Selsingen abgewiesen hat. Die vorgelegte Alternativenprüfung wurde trotz angemahnter Schwächen für ausreichend erklärt. Auch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes und die Auswirkungen eines Deponiebetriebes darauf wurden weiterhin unterschiedlich beurteilt. Eine erneute Klage erscheint unausweichlich.
Wir geben nicht auf!
Es geht darum, einen wichtigen Naturraum und unsere Heimat zu schützen. Deshalb bitten wir um vielfältige Unterstützung, um die rechtlichen Schritte dauerhaft vollziehen zu können.
Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel