Fragen 16. juni 2011 (1)

1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Standortauswahl zur ehemals geplanten Hausmülldeponie in Haaßel? Sind die damaligen Untersuchungsergebnisse einsehbar?

 Antw.: Grundlage für den damaligen Planfeststellungsbeschluss vom 28.09.1995 war der Teilabfallentsorgungsplan der Bezirkregierung Lüneburg vom 30.08.1988(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 2 vom 15.01.1991). Im Rahmen der Aufstellung der dazugehörigen Planunterlagen hatte eine umfassende Standortuntersuchung stattgefunden. Hierbei wurden im gesamten Kreisgebiet zunächst 28 Standorte erfasst und bewertet. In die engere Wahl zur genaueren Eignungsuntersuchung als Hausmülldeponie wurden in den beiden Altkreisen Bremervörde und Rotenburg je vier Standorte genommen und nach den Kriteriengruppen Naturraum/Landschaft, Mensch und Siedlung, Immissionssituation, Wasserwirtschaft/Hydrogeologie sowie Abfallwirtschaftstechnik mit insgesamt 40 Kriterien bewertet. Der Standort Haaßel erhielt dabei die beste Bewertung aller Alternativen. 

Im Zuge der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen wurde der Standort dann nochmals einer umfangreichen geologischen und hydrogeologischen Begutachtung unterzogen. Nach Auflösung der Bezirksregierung ging die Zuständigkeit für das Verfahren auf das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg über.

 

Die Bürgerinitiative:
Durch Ihre Antwort wird deutlich, dass für das aktuelle Planfeststellungsverfahren veraltete Kriterien aus dem Jahr 1988 zugrunde gelegt wurden. Bedeutende Veränderungen und neue Kriterien und deren Bewertungen wurden nicht berücksichtigt. Beispielhaft wären hier anzuführen: Entwicklung der Baugebiete der Ortschaft Selsingen in Richtung Haaßel, Erweiterung des Vorranggebietes (RROP 2005), überrregionale Anlieferung von Bauschutt anstatt landkreisinternen Hausmülls und die fehlende überregionale, günstige Verkehrsanbindung für den Anlieferverkehr. Diesen veränderten Bedingungen kann nur ein neues Standortauswahlverfahren nach aktuellen Kriterien gerecht werden.

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