8. Welche Rolle spielt bei diesem Projekt der langfristige Gewässerschutz (auch in Bezug auf die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie)?
Antw.: Der Gewässerschutz spielt bei derartigen Projekten eine erhebliche Rolle, weshalb auch entsprechende geologische und hydrologische Gutachten beizubringen sind.
Die Bürgerinitiative:
Die bisher vorhandenen hydrogeologischen Gutachten treffen keinerlei Aussagen über Auswirkungen des Baus auf die Umgebung des Planungsgeländes, den Grundwasserhaushalt und die Oberflächengewässer. Es hätten daher neue hydrologische Gutachten beigebracht werden müssen, um diese Auswirkungen beurteilen zu können. Bisher ist dies nicht geschehen.
Der das Planungsgelände entwässernde Windershuser Abzugsgraben (Gewässer 2.Ordnung) mündet in den Duxbach (ebenfalls Gewässer 2. Ordnung), der über die Bever in die Oste mündet. Diese stellt ein Gewässer I. Priorität im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem dar. Sie ist damit in die Umsetzung der EUWasserrrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG), die bis zum Jahr 2015 vollzogen sein soll, einbezogen. Ihre Wasserqualität wird durch die Nebengewässer entscheidend beeinflußt, daher sind auch sie in die Umsetzung einbezogen. Sollte kontaminiertes Oberflächenwasser aus der Deponie in dieses Gewässersystem elangen, ist die Erfüllung der Vorgaben der WRRL anzuzweifeln.