Fragen 16. Juni 2011 (4)

4. Welche Berücksichtigung fand die unmittelbare Nähe des Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung (LROP 2008)?

Antw.:
Das 1,7 km von dem geplanten Deponiestandort entfernt liegende Vorranggebiet Trinkwassergewinnung war bereits im LROP von 1994 enthalten. Es lag damit auch bereits dem Planfeststellungsbeschluss zur Hausmülldeponie zugrunde. Im Übrigen sollen die Abwässer der Deponie über eine Druckrohrleitung der Kläranlage Selsingen zugeführt werden.

Die Bürgerinitiative:

In Ihrer Antwort haben Sie leider nicht ausgeführt, welche Auswirkungen das „Zugrundliegen“ auf Ihre damaligen Planungen hatte und ob es beim akuellen Zielabweichungsverfahren, für das der Landkreis verantwortlich war, erneute Beachtung hätte finden müssen. Gemäss der Stellungsnahme des Landkreises zum Planfeststellungsverfahren ist die Darstellung der technischen Einrichtungen zur Entsorgung von ggf. belasteten Abwässern aus dem Deponiegelände unzureichend dargestellt. Somit kann aus unserer Sicht eine Kontermination des als Vorfluter zu nutzenden naturnahen und gesetzlich geschützen Baches und sich anschließende Fließgewässer bis hin zur Oste nicht ausgeschlossen werden.

Weiterhin wird in Ihrer Stellungnahme angemerkt, dass eine Darstellung der Zusammensetzung des zu erwartenden Deponiesickerwassers dringend erforderlich sei, da negative Einflüsse auf die kommunale Abwasserreinigungsanlage möglich seien.

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