Veranlassung

1. Veranlassung
Die Kriete Kaltrecycling GmbH beabsichtigt, eine Deponie der Klasse I (DK I) gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 27. April 2009 (Deponieverordnung – DepV) am Standort Haaßel zu errichten.

Der für den Betrieb der Deponie vorgesehene Standort befindet sich im Landkreis Rotenburg (Wümme) in der Samtgemeinde Selsingen (s. Abb. 4.1.1).

Lage der geplanten Deponie Haaßel

Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan - in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

 Für den Deponiestandort ist in der Vergangenheit bereits einmal ein Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Hausmülldeponie (Deponieklasse II) durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt worden. Die hierfür erforderlichen Planfeststellungsunterlagen sind von der Dr. Born – Dr. Ermel GmbH – Ingenieure – im Jahr 1990 vorgelegt worden.

Das Planfeststellungsverfahren ist seinerzeit mit Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen worden. Da das Vorhaben vom Landkreis Rotenburg (Wümme) aufgrund veränderter Randbedingungen nicht weiter verfolgt wurde, ist die Genehmigung zwischenzeitlich erloschen.

Gemäß § 35 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bedarf die Errichtung und der Betrieb von Deponien der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dazu wurde am 02. März 2011 ein Antrag auf Planfeststellung beim Staatlichen Gewerbe-aufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Zwischenzeitlich hat sich der Antragsteller dazu entschlossen, die Deponiefläche zu verringern. Der vorliegende, geänderte Antrag mit den erforderlichen Dokumenten wurde dementsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden einige Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange in den vorliegenden Unterlagen zusätzlich berücksichtigt.

Mit dieser geänderten Unterlage beantragt die Kriete Kaltrecycling GmbH weiterhin die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie mit den dazu erforderlichen Antragsunterlagen gemäß § 19 DepV.

(Quelle: Kriete Kaltrecycling GmbH / Dr. Born – Dr.Ermel GmbH)


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