Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen die geplante Deponie in Haaßel
Das „falsche“ Opfer klagt
Laut der Presseberichte in der BZ und ZZ vom 27.03.2012 hat die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH eine Zivilklage gegen den Landkreis Rotenburg beim Landgericht Verden eingereicht. Es geht um die Bestellung einer Baulast für die Zuwegung der geplanten Bauschuttdeponie. Der Geschäftsführer legte die Begründung ausführlich offen. Für die Bürgerinitiative stellt sich die Situation allerdings völlig anders dar. Nicht nur die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH ist betroffen, sondern vor allem Anwohner und Natur – oder um es plakativ zu sagen: „Der Große Brachvogel kann niemanden verklagen“
Herr Ropers schildert die angebliche „Kehrtwende des Kreistages um 180 Grad“ und die „Instrumentalisierung des Deponiebauvorhabens für Kommunalwahlkampfzwecke“. Eine erschreckende und aus Sicht der Bürgerinitiative unrichtige Aussage. Die Wirklichkeit sah anders aus. Die Abgeordneten des Kreistages sind 2009 über die geplante Größe und über die Art der zu lagernden Schadstoffe im Unklaren gelassen worden. Im Kaufvertrag, der 10,7 ha Flächengröße umfasst, wird lediglich der Begriff „Bodendeponie“ ohne Zusatz einer Deponieklasse verwendet. Auf Rückfrage haben Vertreter aller Fraktionen bestätigt, dass Sie von der Lagerung unbelasteten Bodens (was einer Deponie der Klasse 0 entsprechen würde) für firmeneigene Zwecke ausgegangen sind. Bei Einsicht der Planungsunterlagen wurde dann deutlich, was Ihnen zuvor vorenthalten wurde. Die Größe des Deponiegeländes war plötzlich mit 24,1 ha angegeben, das Deponievolumen sollte knapp 2 Mio. m3 betragen und die Anlieferung aus dem gesamten Elbe-Weser-Raum erfolgen. Unbelasteter Boden sollte hier höchstens als Abdeckmaterial für den 30 m hohen Berg verwendet werden. Somit sollte es nicht verwundern, dass sich die betroffenen Politiker anschließend der Planung gegenüber ablehnend verhalten haben. Bei der Ablehnung der Baulast kann ebenso nicht vom Kommunalwahlkampf gesprochen werden, da diese mit Stimmen aller Fraktionen vollzogen wurde. Zusätzlich kann nicht die Rede davon sein, dass der Bedarf objektiv festgestellt wurde, da bis heute keine Bedarfsberechnung für den Landkreis Rotenburg vorliegt.
Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH wünscht sich als regional tätiges Unternehmen die Gebietskörperschaften und deren Politiker als zuverlässigen Partner. Aber dürfen diese Politiker nicht auch von Unternehmen erwarten, dass vor Beginn der Planung alle für eine Entscheidung notwendigen Fakten offen genannt werden? Selbst vom Landrat wurde die Aussage getätigt, dass er von der Betreiberfirma nicht über die erheblich erweiterte Planung informiert wurde. In der Kreistagssitzung vom 22.06.2011 hat sich Heinz-Günter Bargfrede, der Fraktionsvorsitzende der damaligen Mehrheitsgruppe CDU/FDP, öffentlich bei der Bürgerinitiative für die Aufklärungsarbeit bedankt. Diese Aufklärung hätte von einer verantwortungsbewussten Firma freiwillig erfolgen müssen.
Diese diffuse Informationspolitik wird aktuell fortgesetzt. Natürlich ist der Firma Kriete Kaltrecycling sehr wohl bewusst, dass die Baulast nicht nur für die Zuwegung der vom Landkreis erworbenen Flächen sondern auch für eine Nachbarfläche beantragt wurde. Für diese Erweiterung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Tatsache wurde den Vertretern der Firma bereits im Juli 2011 am veranstalteten „runden Tisch“ mitgeteilt. Aber diese und andere Einwendungen wurden wahrscheinlich bewusst „überhört“.
„In einem Rechtsstaat hat sich die öffentliche Hand an Recht, Gesetz und Verträge zu halten“ ist die Forderung der Betreiberfirma. Dieser Meinung sind wir auch. Die Anwohner haben das Recht auf Sicherheit und die Natur im Vorranggebiet hat das Recht auf ihren Erhalt. Bewusst eingesetzte, rechtlich undefinierte Begriffe wie „Bodendeponie“ dürfen nicht einseitig zu Gunsten eines Vertragspartners gegen den Willen einer gesamten Region ausgelegt werden. Die Zurverfügungstellung einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Straße, die bei ihrer Errichtung deutlich mehr gekostet hat als aktuell dem Landkreis beim Verkauf der betroffenen Flächen zurückfließt und der Betreiberfirma zur alleinigen Nutzung überlassen werden soll, kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.
Am Ende des Artikels hat die Firma darauf hingewiesen, dass Sie nach wie vor für einen Dialog zur Verfügung steht. Die Betroffenen haben hiervon bisher nichts bemerkt. Seit Juli 2011 ist in der Informationspolitik zur bevorstehenden Neuplanung Funkstille eingetreten. So gewinnt man das Vertrauen der Bürger in den Nachbargemeinden nicht zurück. Aber wahrscheinlich ist eine Klage auch eine Form des Dialoges.
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